Beim Vaterschaftsurlaub gibt’s Folgendes zu beachten:
- Der Urlaub kann am Stück (inkl. Wochenende) oder tageweise bezogen werden. Das Wochenende wird beim Vaterschaftsurlaub mitentschädigt. Dies ist bereits beim Mutterschaftsurlaub der Fall.
- Die Kündigungsfrist wird verlängert, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und der Vater noch nicht den gesamten Vaterschaftsurlaub bezogen hat. Die Verlängerung entspricht der Anzahl verbleibender Urlaubstage.
- Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten Väter 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Dies ergibt einen Höchstbetrag von 2'744 Franken.