Lohnabrechnung rückwirkend ändern – worum geht’s?

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15.10.2019 08:00:00

Fall 1: Differenzen im Stundenlohn.

Deine Angestellten im Stundenlohn teilen dir jeweils bis zum 28. des Monats die Stunden mit. So auch der Mitarbeiter Kevin. Du erhältst seinen Stundenrapport, erfasst die Lohnabrechnung und merkst im Nachhinein, dass die Stundenanzahl nicht stimmen kann. Nach einer kurzen Abklärung bestätigt sich der Verdacht und es besteht tatsächlich eine Differenz in Kevins Lohnabrechnung. In diesem Fall ist eine rückwirkende Änderung nötig.

Fall 2: Provision und Stundenlohn.

Auch Vanessa arbeitet im Stundenlohn. Zusätzlich belohnst du sie mit einer Provision von 50 Franken für jeden verkauften Artikel. Pünktlich zum 28. rapportiert sie ihre Stunden korrekt. Nach Erhalt der Lohnabrechnung merkt Vanessa, dass sie die Anzahl der verkauften Artikel nicht mitgeteilt hat. Nun musst du nachträglich den Lohn anpassen und mit der Provision ergänzen.

Fall 3: Lohnvorschuss.

Mitarbeiter Fabrizio nimmt sich regelmässig einen Lohnvorschuss. Dies macht er mit seinem direkten Vorgesetzten aus. Doch leider erfährst du den Betrag erst, nachdem du die Lohnabrechnung bereits erstellt hast. Deshalb ist jetzt eine rückwirkende Änderung im Lohnwesen nötig.

Fall 4: Lohnpfändung.

Leider wird ein Teil des Lohnes deiner Mitarbeiterin Sofia vom Betreibungsamt gepfändet. Bei der Kontrolldurchsicht der Lohnabrechnung fällt dir auf, dass du vergessen hast, dies auf der Lohnabrechnung zu erwähnen. Nun musst du die Lohnabrechnung ändern und angeben, welcher Betrag direkt ans Betreibungsamt überwiesen wird und welcher an Sofia.

Übrigens: Anstelle einer rückwirkenden Änderung der Lohnabrechnung besteht auch immer die Möglichkeit, eine neue Lohnabrechnung zu erstellen. Dies wäre im folgenden Fall empfehlenswert:

Auszahlung von Feiertagen und Überstunden nach Austritt.

Dein Mitarbeiter Valon hat gekündigt. Nun hast du die Lohnabrechnung für seinen allerletzten Lohn erstellt und den Lohn ausgezahlt. Plötzlich merkst du, dass Valon noch drei Ferientage und zehn Überstunden hat. Unsere Empfehlung in dieser Situation: Statt einer Änderung der bestehenden Abrechnung ist es einfacher, eine neue zu erstellen, auf der nur die Feiertage und Überstunden aufgeführt sind.

Kommt dir eine der Situationen bekannt vor? Keine Panik – rückwirkende Anpassungen in der Lohnabrechnung sind einfacher als du denkst. Im folgenden Video erfährst du, wie du mit KLARA eine Änderung in der vergangenen Lohnperiode vornimmst.

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