Steuerreform für Unternehmen: KMU müssen sich vorbereiten

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06.11.2019 08:00:00

Du kannst dich bestimmt noch daran erinnern: Am 19. Mai 2019 wurde die «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) an der Urne angenommen. Zahlreiche Kantone planen, die Unternehmenssteuer zu senken. Wie du als KMU davon betroffen bist und warum du jetzt handeln solltest, erfährst du hier.

Die Stimmbürger haben am 19. Mai 2019 an der Urne für das Reformpaket «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) gestimmt. Die Neuauflage der ursprünglichen «Steuervorlage 17» setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen:

  • Reform der Unternehmenssteuer
  • Ausgleichende Zusatzfinanzierung der AHV

Im bisherigen Steuersystem profitieren in der Schweiz ansässige Holding- und Verwaltungsgesellschaften, die ihren Umsatz und ihre Kosten im Ausland generieren, von reduzierten Steuersätzen oder gar einer Steuerbefreiung. Das wird sich mit der neuen Reform ändern. Die «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) hebt die privilegierte Besteuerung solcher Statusgesellschaften auf. So wird ein Ausgleich zwischen den Statusgesellschaften und den hiesigen KMU geschaffen.

Ordentliche Besteuerung tiefer

Künftig unterliegen alle juristischen Personen denselben Besteuerungsregeln. Konkret bedeutet dies, dass für ordentlich besteuerte Unternehmen weniger Abgaben anfallen, während Statusgesellschaften mehr Steuern zahlen. Dafür wird die pauschale Steueranrechnung ausgedehnt. Betriebsstätten in der Schweiz von ausländischen Unternehmen sollten zukünftig nicht mehr international doppelt besteuert werden.

Dividendenbesteuerung höher

Auf Stufe Bund und in den meisten Kantonen kommt es zusätzlich zu einer Erhöhung der Dividendenbesteuerung für Aktionärinnen und Aktionäre. Auf Bundesebene allein folgen im Zuge der Steuerreform in der Schweiz zusätzliche Anpassungen für Aktionäre:

  • Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip (KEP)
  • Neue Regelungen bei der Transponierung

Als Übergangsmassnahmen gelten für Unternehmen, die ihren Sonderstatus aufgeben, Sondersatzlösungen für die Aufdeckung stiller Reserven. Zudem können Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, in den ersten Jahren von zusätzlichen Abschreibungen profitieren.

Schon am 1. Januar 2010 geht’s los

Die Steuerreform bietet den KMU in der Schweiz zwar zahlreiche Chancen, stellt sie aber gleichzeitig auch vor neue Herausforderungen. So nimmt die Reform direkten Einfluss auf die Vermögensmassen eines Unternehmens. Um jegliches Optimierungspotenzial bis zum Inkrafttreten der STAF ausschöpfen zu können, besteht für die Schweizer Firmen Handlungsbedarf – und das schon jetzt. Denn die Steuerprivilegien werden bis zum 1. Januar 2020 abgeschafft.

So bereiten sich KMU vor

Für die Unternehmen gilt es nun, die aktuelle Unternehmensstruktur zu analysieren. Sind Optimierungen hinsichtlich des neuen Steuersystems möglich, ist es ratsam, diese frühzeitig vorzunehmen. Die Aufwertung stiller Reserven kann bereits jetzt geplant werden. Auch sollten KMU sowie Statusgesellschaften das bestehende Verhältnis zwischen Lohn und Dividende prüfen. Eine Revision der Entnahmestrategie sowie der Bewirtschaftung nicht betriebsnotwendiger Mittel ist beinahe unumgänglich.

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