Erhöhung Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge – das musst du wissen

2 Min
08.02.2022 06:30:00

Wenn Mitarbeitende das Geschäftsfahrzeug auch für private Fahrten nutzen können, gilt es, dies für die direkte Bundessteuer in Form von «Privatanteil am Geschäftsfahrzeug» zu deklarieren. Um dafür nicht mühsam jeden gefahrenen Kilometer aufschreiben zu müssen, wird die private Nutzung mit einer Pauschale berechnet. Sie soll Kaufpreis und Unterhalt zu einem Teil abdecken.

Bisher betrug diese Pauschale 0.8 Prozent pro Monat exklusive MWST. Per 1. Januar 2022 wird diese nun auf 0.9 Prozent angehoben, auf das Jahr hochgerechnet, handelt es sich entsprechend neu um 10,8 Prozent (wovon die MWST noch abgezogen werden muss). Dafür kann künftig auf die Aufrechnung des Arbeitswegs in der Steuererklärung verzichtet werden. Was sich dadurch für dich ändert und wie du die sogenannte gemischte Nutzung von geschäftlichen Fahrzeugen korrekt deklarierst, erfährst du hier.

Wie wird der Privatanteil berechnet?

Als Basis für die Berechnung des prozentualen Privatanteils gilt der Kaufpreis des Fahrzeugs exklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Occasions-Fahrzeug gilt ebenfalls der Kaufpreis, bei Leasing-Fahrzeugen der im Leasing-Vertrag festgehaltene Neuwert. Beide natürlich auch ohne MWST. Entsprechend ist berechnete Privatanteil jeweils unveränderlich, bis das Fahrzeug verkauft oder ersetzt wird. Achtung: Die MWST wird nur für die 0,9 Prozent abgerechnet. Obwohl der Fahrzeugpreis also jeweils ohne MWST berechnet wird, gilt das Ergebnis inklusive MWST.

Der Mindestbetrag für den Privatanteil am Firmenwagen bleibt gleich wie bisher, bei 150.- Franken. Das bedeutet, dass er neu bereits ab einem Fahrzeugwert von 16'667.- Franken gilt.

Nach wie vor hast du übrigens die Möglichkeit, statt der Pauschale kilometergenau abzurechnen. Wie das geht, erklären wir dir in diesem Beitrag.

  • Beispiel 1:

Kaufpreis neues Fahrzeug exkl. MWST = CHF 50'000.-

Privatanteil pro Monat = CHF 450.- inkl. MWST  

  • Beispiel 2:

Kaufpreis Gebrauchtwagen exkl. MWST = CHF 15'000.-

Privatanteil pro Monat = CHF 150.- inkl. MWST (weil 0,9 % mit CHF 135.- kleiner sind als der Mindestbetrag von CHF 150.-)

Wie verbuche ich den Privatanteil des Firmenwagens in meiner Buchhaltung?

Wie bisher wird der Privatanteil unter Ziffer 2.2 als Gehaltsnebenleistung deklariert und du musst das Feld «F» ankreuzen. Denk daran, ab Januar 2022 musst du die Lohnabrechnungen anpassen, entsprechend der neuen Pauschalen von 0,9 Prozent im Monat. Solltest du das vergessen haben, kannst du die Differenz im Februarlohn abrechnen. Beachte hierbei, dass der Privatanteil des Fahrzeugs in die AHV-pflichtige Lohnsumme gehört. Auch betreffend der MWST musst du diesen berücksichtigen. Im Lohnausweis unter Ziffer 15 daher für Mitarbeitende, die ein Geschäftsfahrzeug nutzen, unbedingt den prozentualen Anteil des Aussendienstes deklarieren, sowie deren Funktion oder Berufsgruppe.

Was muss ich sonst noch beachten?

Falls der Privatanteil des Fahrzeugs in Arbeitsverträgen deiner Mitarbeitenden oder dem Personalreglement als fester Prozentsatz vermerkt ist, musst du diese ebenfalls anpassen. Denk daran, dass du in dem Fall das Einverständnis der betreffenden Personen benötigst.

Tipp: Verweise in den Verträgen stattdessen auf die gesetzliche Regelung. So musst du sie bei allfälligen Änderungen nicht erneut anpassen.

 

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