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Wie verbuche ich TWINT-Zahlungen richtig?

Geschrieben von KLARA | 08.09.2026, 12:45:36

Eine TWINT-Zahlung solltest du nicht einfach mit dem Betrag verbuchen, der später auf deinem Bankkonto ankommt. Je nach Anbindung zieht TWINT selbst oder der angebundene Zahlungsdienstleister eine Gebühr ab, bevor der Betrag bei dir ankommt, deshalb weichen Verkaufsbetrag und Bankgutschrift voneinander ab. Für eine korrekte Buchhaltung hältst du Bruttoumsatz, Gebühr und Nettoauszahlung auseinander, unabhängig davon, wer genau die Gebühr erhebt. 

Warum Umsatz und Bankauszahlung nicht übereinstimmen 

Ein Kunde bezahlt dir CHF 100 über TWINT. Bevor der Betrag bei dir ankommt, wird eine Gebühr abgezogen – je nach Anbindung durch TWINT selbst oder durch den Zahlungsdienstleister bzw. das Kassen- oder Shopsystem, über das die Zahlung läuft. Auf deinem Bankkonto landen deshalb nicht CHF 100, sondern etwas weniger, zum Beispiel CHF 98.70.

Diese CHF 1.30 sind kein Rabatt und kein Teil deines Verkaufs, den es einfach abzuziehen gilt: Es ist eine Gebühr, die du als Kosten verbuchst. Verbuchst du nur die CHF 98.70 als Umsatz, unterschlägst du CHF 1.30 Verkaufserlös und CHF 1.30 Aufwand, die eigentlich beide in deiner Buchhaltung erscheinen sollten.

Zur Einordnung, nicht als allgemeingültiger Satz: Für die eigene, direkte QR-Code-Basislösung nennt TWINT 1,3 Prozent des Transaktionsbetrags, bei QR-Codes mit Zahlungsinformationen zusätzlich CHF 0.30 pro Transaktion. Läuft TWINT bei dir stattdessen über eine POS-Kasse, einen Online-Shop oder einen Zahlungsdienstleister (PSP), gelten in aller Regel andere Konditionen, die der jeweilige Anbieter festlegt – nicht jede TWINT-Transaktion läuft nach demselben Gebührenmodell. Massgebend ist dein eigener Vertrag oder deine Kassenabrechnung, nicht ein pauschaler Satz.

Das Grundprinzip: Bruttoumsatz, Gebühr, Nettoauszahlung 

Das buchhalterische Grundprinzip lässt sich in drei Bestandteile aufteilen: Bruttoumsatz, Gebühr und Nettoauszahlung. Wie das im Detail verbucht wird, einzeln, als Sammelbuchung oder automatisiert, hängt von deinem Kassensystem, deiner Buchhaltungssoftware und deinem Zahlungsanbieter ab.

 Vorgang   Betrag  Buchhalterische Behandlung 
 Verkauf   CHF 100.00  Als Ertrag/Umsatz verbuchen 
 Transaktionsgebühr   CHF 1.30  Separat als Aufwand verbuchen 
 Auszahlung aufs Bankkonto   CHF 98.70  Verkauf minus Gebühr 

 

Wichtig: Die Gebühr verändert nicht den verbuchten Verkaufsbetrag. Sie ist ein eigener Aufwandsposten. So bleibt sichtbar, was du tatsächlich verkauft hast und was dich die Zahlungsabwicklung kostet.

Welche konkreten Kontonummern oder Kontenbezeichnungen du dafür verwendest, hängt von deinem Kontenplan und deiner Treuhandstelle ab. In der Praxis arbeitest du in der Regel mit diesen Kategorien:

  • Umsatzkonto (für den vollen Verkaufsbetrag)

  • Gebühren-/Aufwandskonto (für die TWINT-Kommission)

  • Bank (für die tatsächliche Gutschrift)

  • Ggf. ein Verrechnungskonto (dazu im nächsten Abschnitt)

Brauche ich für TWINT ein Verrechnungskonto? 

Ein Verrechnungskonto (auch Durchlauf- oder Transitkonto genannt) ist ein Zwischenkonto, das einen Vorgang festhält, der noch nicht abgeschlossen ist. Bei TWINT-Zahlungen entsteht so ein Zwischenschritt, weil der Verkauf und die Bankgutschrift zeitlich und betragsmässig auseinanderfallen: Der Verkauf passiert sofort, das Geld kommt oft erst später und in geringerer Höhe an.

Ohne Verrechnungskonto musst du dir merken, welcher Verkauf zu welcher späteren Bankgutschrift gehört, und das von Hand nachvollziehen. Mit einem Verrechnungskonto gehst du in zwei sauberen Schritten vor:

  1. Beim Verkauf bucht du den vollen Betrag vom Verrechnungskonto gegen dein Umsatzkonto.
  2. Sobald die Auszahlung auf deinem Bankkonto eintrifft, gleichst du das Verrechnungskonto aus: Der Nettobetrag geht vom Verrechnungskonto auf die Bank, die Gebühr vom Verrechnungskonto auf dein Aufwandskonto.

Am Ende sollte dein Verrechnungskonto wieder auf null stehen, wenn alle offenen Auszahlungen angekommen sind. Ein verbleibender Saldo kann zum Beispiel darauf hinweisen, dass noch Auszahlungen, Gebühren oder andere Positionen nicht vollständig abgeglichen wurden – er ist ein Prüfhinweis, keine automatische Diagnose des genauen Grunds. Gerade wenn du viele TWINT-Zahlungen hast, macht ein Verrechnungskonto den Ablauf nachvollziehbar, auch ohne Buchhaltungserfahrung.


TWINT-Zahlung verbuchen Schritt für Schritt 

Ein KMU verkauft Waren für CHF 500.00 via TWINT. Der Zahlungsdienstleister zieht seine Gebühr ab und überweist anschliessend den Nettobetrag.

Schritt 1: Umsatz erfassen

Beim Verkauf bucht das KMU CHF 500.00 als Ertrag, gegen das Verrechnungskonto. Der volle Verkaufsbetrag erscheint damit korrekt in der Buchhaltung – unabhängig davon, wie viel später tatsächlich auf dem Bankkonto ankommt.

Schritt 2: Gebühr erfassen

Angenommen, die Gebühr beträgt in diesem Beispiel CHF 6.50. Diese wird separat als Aufwand auf dem Gebührenkonto verbucht, gegen das Verrechnungskonto.

Schritt 3: Auszahlung erfassen

Die verbleibenden CHF 493.50 gehen auf das Bankkonto. Diese Zahlung wird gegen das Verrechnungskonto gebucht.

Schritt 4: Abstimmung mit dem Bankkonto

Nach diesen drei Buchungen steht das Verrechnungskonto wieder bei null: CHF 500.00 Verkauf minus CHF 6.50 Gebühr minus CHF 493.50 Auszahlung. Das KMU kann so jederzeit prüfen, ob alle verkauften Beträge auch tatsächlich ausbezahlt wurden.

Ist das Unternehmen MWST-pflichtig, bleibt der Verkaufsbetrag von CHF 500.00 die Grundlage für die MWST-Abrechnung, nicht der um die Gebühr reduzierte Betrag. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Wie behandle ich die MWST bei TWINT-Zahlungen? 

Verkauf und Zahlungsgebühr sind zwei unabhängige Vorgänge: Der Verkauf ist ein Umsatz gegenüber deiner Kundschaft, die Gebühr ist eine Dienstleistung, die dir dein Zahlungsdienstleister in Rechnung stellt.

Gebühren für die Zahlungsabwicklung werden separat votwintm Verkauf behandelt. Kreditkartenkommissionen und vergleichbare Gebühren gelten gemäss Mehrwertsteuerverordnung nicht als Entgeltsminderung. Für die MWST bleibt deshalb der volle Verkaufsbetrag relevant, die Gebühr wird separat als Aufwand erfasst. 

Das bedeutet konkret: Verkaufst du für CHF 500.00 und zahlst du CHF 6.50 Gebühr, bleibt CHF 500.00 die Bemessungsgrundlage für die MWST. Die Gebühr wird separat als Aufwand erfasst.

Bei besonderen Abrechnungssituationen können zusätzliche Regeln gelten. Diese Aussage ist keine individuelle Steuerberatung und ersetzt keine Prüfung durch deine Treuhandstelle.

Mehrere TWINT-Zahlungen als Sammelauszahlung 

Bei vielen TWINT-Verkäufen zahlt dir der Zahlungsdienstleister die einzelnen Beträge häufig nicht sofort und einzeln aus, sondern gebündelt als Sammelauszahlung und je nach Anbieter zeitversetzt. Auf deinem Bankkonto siehst du dann nicht jeden einzelnen Verkauf, sondern eine Sammelgutschrift über mehrere Transaktionen zusammen.

Das macht einen sauberen Abgleich wichtig: Bucht dein Buchhaltungssystem sowohl den einzelnen Verkauf als auch die Sammelgutschrift auf dem Bankauszug als Ertrag, steht dein Umsatz doppelt in den Büchern. 

Für diesen Artikel reicht die Merkregel: Nur die Einzelverkäufe sind dein Umsatz, die Sammelgutschrift ist die Bankseite davon, nicht ein zweiter Umsatz.

Häufige Fehler 

  • Nur die Nettoauszahlung als Umsatz verbuchen. Damit fehlt dir die Gebühr sowohl als Aufwand als auch als Teil deines tatsächlichen Verkaufserlöses.

  • Gebühren gar nicht separat erfassen. Ohne eigenes Gebührenkonto siehst du nicht, wie viel dich TWINT effektiv kostet.

  • Einzelne Verkäufe und Sammelauszahlung nicht abstimmen. Das führt dazu, dass du Zahlungseingänge auf der Bank nicht mehr den passenden Verkäufen zuordnen kannst.

  • MWST auf Basis des Nettobetrags statt des vollen Verkaufsbetrags berechnen. Kreditkartenkommissionen und vergleichbare Gebühren gelten gemäss Mehrwertsteuerverordnung nicht als Entgeltsminderung. 

  • Bankbewegung und ursprünglichen Verkauf doppelt als Umsatz verbuchen. Das passiert typischerweise, wenn Verkauf und Sammelgutschrift beide unabhängig als Ertrag erfasst werden, ohne dass ein Verrechnungskonto den Zusammenhang festhält.

Häufige Fragen 

Muss ich TWINT-Zahlungen einzeln verbuchen?

Nein, nicht zwingend. Je nach Buchhaltung und Kassensystem kannst du Verkäufe einzeln oder zum Beispiel über einen Tagesabschluss zusammengefasst erfassen. Entscheidend ist, dass der vollständige Bruttoumsatz korrekt verbucht wird und die spätere Bankgutschrift nicht nochmals als Umsatz erfasst wird.

Wie verbuche ich TWINT-Gebühren?

Separat von deinem Umsatz, auf einem eigenen Gebühren- oder Aufwandskonto.

Kann ich die TWINT-Auszahlung direkt als Umsatz buchen?

Nein. Die Auszahlung ist der Verkaufsbetrag abzüglich der Gebühr. Verbuchst du nur die Auszahlung, fehlt dir die Gebühr als eigener Aufwandsposten.

Was ist ein Verrechnungskonto?

Ein Zwischenkonto, das einen noch nicht abgeschlossenen Zahlungsvorgang festhält. Bei TWINT gleicht es aus, dass Verkauf und Bankgutschrift zeitlich und betragsmässig auseinanderfallen.

Wie gleiche ich TWINT mit dem Bankkonto ab?

Über das Verrechnungskonto: Der Verkaufsbetrag geht beim Verkauf auf das Verrechnungskonto, Gebühr und Auszahlung gleichen es später wieder aus. Steht das Verrechnungskonto danach bei null, stimmen Verkäufe und Auszahlungen überein.

Wie behandle ich die MWST bei TWINT-Zahlungen?

Kreditkartenkommissionen und vergleichbare Gebühren gelten gemäss Mehrwertsteuerverordnung nicht als Entgeltsminderung. Grundlage für die MWST bleibt deshalb der volle Verkaufsbetrag, die Gebühr wird separat als Aufwand erfasst. Bei besonderen Abrechnungssituationen können zusätzliche Regeln gelten, lass das für deinen konkreten Fall von deiner Treuhandstelle bestätigen.

Was mache ich bei Sammelauszahlungen?

Ordne die Sammelgutschrift den einzelnen Verkäufen zu, statt sie zusätzlich als eigenen Umsatz zu verbuchen. 

So unterstützt dich KLARA

Je mehr TWINT- und andere digitale Zahlungen du erhältst, desto aufwendiger wird es, Verkäufe, Gebühren und Bankauszahlungen von Hand auseinanderzuhalten. Mit der KLARA-Kasse verbucht KLARA deine Verkäufe automatisch in die Buchhaltung, TWINT eingeschlossen – für den Tagesabschluss brauchst du dann keine zusätzliche manuelle Buchung.

Wie die spätere TWINT-Auszahlung und die Zahlungsgebühr verbucht werden, hängt vom Zahlungsanbieter und vom jeweiligen Setup ab. Stellst du deine Rechnungen über eine QR-IBAN mit QR-Referenz, gleicht KLARA eingehende Zahlungen zusätzlich automatisch mit deinen offenen Rechnungen ab.