Hilfe, meine Mitarbeiterin ist schwanger!

2 Min
20.07.2023 06:30:00

Deine Mitarbeiterin verkündet in der morgendlichen Kaffeepause fröhlich ihre Schwangerschaft: Herrscht Freude oder beschleicht dich die Angst vor Engpässen? Das liegt ganz bei dir. Viele Fragen betreffend Arbeitsrecht und vor allem Ressourcenplanung tauchen auf. Wichtig für dich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber: Triff rechtzeitig die richtigen Vorbereitungen und nimm mögliche Chancen wahr. 

Hier findest du alle wichtigen Informationen, damit es der werdenden Mutter gut geht und deinem Betrieb auch. Inklusive Merkblatt für das Gespräch mit werdenden Müttern zum kostenlosen Download.

Der Mutterschutz steht über allem

Das Wohl von Mutter und Kind stehen an allererster Stelle. Deshalb legt das Arbeitsgesetz (ArG) klare Massnahmen für den Mutterschutz fest: Sie betreffen die Arbeits- und Ruhezeiten, Tätigkeiten im Stehen generell sowie gefährliche und beschwerliche Arbeit. Klar geregelt sind auch die Arbeitszeiten, die zu bestimmten Zeitpunkten der Schwangerschaft eingehalten werden müssen. Klicke auf die Buttons für mehr Information zu den Regelungen:

 

Ebenfalls zu beachten ist der Kündigungsschutz einer werdenden Mutter: Dieser tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Mitarbeiterin die Führungskraft – also dich – über die Schwangerschaft in Kenntnis setzt und dauert bis zum Ende des 16-wöchigen Mutterschaftsurlaubs an. Mehr Informationen zur Kündigung zu Unzeit findest du hier.

Empfehlung: Führe bereits im Vorfeld eine Risikobeurteilung durch, die auf den oben erwähnten Bestimmungen beruht. Diese Beurteilung hält unter anderem mögliche Gefahren für Mutter und Kind am Arbeitsplatz sowie Präventivmassnahmen fest. 

 

Mutterschaftsurlaub als Chance für dein Unternehmen

Neben rechtlichen Bestimmungen gibt es für Arbeitgebende aber noch mehr zu berücksichtigen: Kehrt die Mitarbeiterin nach der Geburt zurück an den Arbeitsplatz? Zu welchem Anstellungsgrad kann/will sie noch arbeiten? Inwiefern muss ihre Abwesenheit überbrückt werden?

Genau solche Fragen können Anlass sein, die Situation bzw. die Organisation generell zu überdenken. Denn Veränderungen im Team können auch neue Möglichkeiten schaffen. Nimm die Chance wahr und überprüfe, ob die Aufgabenbereiche der betreffenden Stelle im Zuge dieser Veränderungen noch Sinn machen oder angepasst werden sollten.

Suche das Gespräch mit der schwangeren Mitarbeiterin

Aber planen und überlegen alleine reicht nicht. Eine Schwangerschaft bedeutet sowohl für die Mutter als auch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber viele Unsicherheitsfaktoren. Was hier hilft, ist ein offenes Gespräch mit der werdenden Mutter – und zwar rechtzeitig. Glaub mir, die Devise lautet hier: Je früher, desto besser. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Mutter zu festzustellen und diese mit den unternehmerischen Möglichkeiten und Ziele zu vereinbaren.

Welche Massnahmen sind zuerst nötig? Frage deine Mitarbeiterin konkret danach, ob in der nahen Zukunft Projekte anfallen, für die sie Unterstützung benötigt. Dazu gehört auch abzuklären, ob Geschäftsreisen anstehen, die sie nicht mehr wahrnehmen kann. Mit dieser Kenntnis kannst du, wenn nötig, rechtzeitig die entsprechenden Schritte einleiten, beispielsweise einen Ersatz suchen. Das betrifft auch die Zeit der durch den Mutterschaftsurlaub bedingten Abwesenheit der Mitarbeiterin.

Tipp: Heutzutage können mit Vermittlungsplattformen, wie zum Beispiel Coople, ganz schnell und einfach temporäre Mitarbeitende gefunden werden. Dank KLARA lassen sich diese problemlos und ohne weiteren Aufwand auch buchhalterisch vorübergehend erfassen.

Merkblatt: Mitarbeitergespräch mit angehenden Müttern

Im Zuge eines solchen Gesprächs muss bereits im Vorfeld eine Menge bedacht werden und ist zudem viel Fingerspitzengefühl nötig. Wir haben dir ein Merkblatt mit den wichtigsten Punkten zum Download bereitgestellt: