MWST-Fristverlängerung Schritt für Schritt

3 Min
19.02.2020 08:00:00

Du kannst deine MWST nicht rechtzeitig abrechnen? Kein Problem: Auf dem ePortal der ESTV kannst du ganz einfach die Frist verlängern. Hier zeigen wir dir wie das geht und gleich noch die wichtigsten Funktionen des ePortals.

Seit Ende 2022 löst das Bundesportal ePortal den bisherigen SuisseTax ab. Damit macht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung. Alle Services und Berechtigungen der ESTV stehen dir nun zentral mit nur einem Zugang zur Verfügung: Erfassung, Verwaltung und Bescheinigung von MWST-Abrechnungen sowie Dienstleistungen der Verrechnungssteuer und der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. Deine im SuisseTax gespeicherten Daten, Berechtigungen und früher eingereichte MWST-Abrechnungen werden vom ePortal automatisch übernommen.

Mehr Informationen zum ePortal der ESTV.

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du im neuen ePortal die Frist für deine MWST ganz einfach verlängern kannst

1 Einloggen ins ePortal

Öffne das ePortal.

Du hast bereits mit ESTV SuisseTax gearbeitet?

Dann scrolle ein wenig nach unten und klicke auf die Kachel «myESTV».

Bildschirmfoto 2023-02-15 um 14.21.09
Wähle dann die Funktion «Datenübernahme aus SuisseTax». Du kannst deine Login-Daten von SuisseTax verwenden.

Du verwendest den Online-Service der ESTV zum ersten Mal?

Dann klicke auf «Jetzt Benutzerkonto erstellen» und folge den Anweisungen.

 

2 MWST-Frist verlängern

Klicke unten auf die Kachel «MWST abrechnen».

Bildschirmfoto 2023-02-15 um 14.28.14
Gehe dann auf MWST-Abrechnung und setze dort in der Kolumne «Einreiche- und Zahlungsfrist» beim Datum ein Häkchen. Erst dann erscheint oben rechts der blaue Button «Frist verlängern». Klicke dieses an, um die Fristverlängerung zu beantragen.

mwst frist verlängern screenshot

Durch die Fristverlängerung wird auch die Zahlungsfrist verlängert. ACHTUNG: Der Verzugszins wird trotzdem ab dem regulären Datum verrechnet. Mache darum am besten eine Anzahlung.

3 MWST-Anzahlung tätigen

Melde dich auch dazu erst im ePortal an und gehe dann auf «MWST abrechnen». Öffne die Registerkarte «Weitere MWST-Services» und wähle dort «Ratenzahlung beantragen» aus.

mwst anzahlung tätigen screenshot

Dieses leitet dich weiter in ein neues Fenster, wo du deine UID-Nummer, ESTV-ID und noch einige weitere Informationen ausfüllen musst. Dann kannst du der ESTV einen Zahlungsplan vorschlagen.

4 MWST-Umsatzabstimmung

Auch das erledigst du unter «MWST abrechnen». Dort siehst du unter «Meine MWST-Abrechnungen» alle deine offenen sowie bereits eingereichten Abrechnungen. Untenstehend sind jeweils die noch offenen aufgeführt. Klicke darum auf «Eingereichte anzeigen».

mwst umsatzabstimmung Screenshot

Wähle dann bei der Abrechnung deiner Wahl ganz rechts auf die drei Punkte, um eine Korrekturabrechnung oder Jahresabstimmung einzureichen.

mwst korrektur screenshot

5 Zugriffsberechtigungen für dein ePortal verwalten

Deine Treuhänderin oder dein Treuhänder erledigt die Mehrwertsteuern für dein Unternehmen? Du kannst sie ganz einfach in dein ePortal einladen: Nach dem Einloggen klickst du dazu auf «Alle Services». Wähle dann den Reiter «Einstellungen» aus und dort «Benutzerverwaltung».

ePortal Zugriffsberechtigungen verwalten screenshot

Auf dem Feld «Benutzer einladen» kannst du einen Einladungscode generieren, um deinem Buchhaltungsprofi per E-Mail zu schicken. Du bestimmt natürlich, auf welche Bereiche die Person zugreifen kann: Vielleicht möchtest du nur, dass sie deine MWST-Abrechnung ausfüllt oder du kannst ihr zusätzlich die Berechtigung erteilen, diese gleich einzureichen.