Doch was gilt überhaupt als «Dienstleistung im Ausland»? In einem ersten Schritt ist der Ort der Dienstleistung ausschlaggebend. Das MWST-Gesetz sagt: Als Ort der Dienstleistung gilt der Ort, an dem der Empfänger der Dienstleistung den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine Betriebsstätte hat. Für eine korrekte MWST-Abrechnung musst du in einem zweiten Schritt spezifizieren, ob du deine eigenen Dienstleistungen im Ausland anbietest oder Dienstleistungen aus dem Ausland beziehst.