Die AHV-Pflicht gilt ab dem 18. Lebensjahr. Also müssen alle deine Mitarbeitenden, die 2004 oder früher Geburtstag haben, im Jahr 2022 AHV Beiträge leisten. Der Lohn, auf dem diese entrichtet werden, wird als «massgebender Lohn» bezeichnet. Dazu gehören alle Entgelte, die du deinen Mitarbeitenden bezahlst:
Achte beim Ausfüllen darauf, die Sozialversicherungssätze der UVG, KTG und BVG zu kontrollieren und allenfalls anzupassen. Denn diese können jährlich ändern. Nicht in die AHV-Bruttolohnsumme gehören hingegen: Taggelder wegen Unfall oder Krankheit sowie IV-Taggelder, Familienzulagen und Militär- oder Zivildienstsolde. Achtung, verwechsle letztere nicht mit dem EO-Taggeld!
Versicherungsleistungen, die bei Unfall oder Krankheit erbracht wurden, werden vom massgebenden Lohn abgezogen. Prämienfrei hingegen sind Taggelder der Erwerbsausfallentschädigung EO. Falls du Mitarbeitende hast, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind diese lediglich für Berufsunfall versichert. Das gilt es bei der Lohnmeldung entsprechen aufzuführen, sowie ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt.