Die Ausführungen zur Ausbildung in deinem Unternehmen spielen natürlich eine besonders wichtige Rolle im Lehrvertrag. Du musst dazu folgende Abmachungen erwähnen:
Wo findet diese statt? Absolviert die lernende Person neben der Berufsfachschule vielleicht noch die Berufsmaturität? Hier erwähnst du auch, wer welche Kosten übernimmt. Neben den Schulmaterialien kann es sich ausserdem um Reiseauslagen handeln, Verpflegung oder, falls notwendig, Unterkunft. Der kaufmännische Verband empfiehlt, dass der Lehrbetrieb für die obligatorischen Lehrmittel aufkommt. Solltest du das nicht wollen, könnte auch eine jährliche Beteiligung oder eine prozentuale Abrechnung infrage kommen.
Wie viel verdient die lernende Person pro Lehrjahr im Bruttolohn? Dazu kannst du die Empfehlungen der Berufsverbände heranziehen. Falls deine Lehrlinge Zulagen oder einen Anteil des 13. Monatslohn erhalten, gehört das natürlich ebenfalls in diesen Abschnitt.
Um den Lohn festlegen zu können, gilt es auch zu regeln, wie viele Stunden und Tage pro Woche die lernende Person arbeitet. Der Schulbesuch gilt ebenfalls als Arbeitszeit. In diesem Abschnitt hältst du des Weiteren die Ferien fest. Beachte, dass Lehrlinge bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr Anrecht auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Lehrjahr haben.