Solltest du es versäumen, deine Mehrwertsteuer rechtzeitig einzureichen, wird dir die Eidgenössische Steuerverwaltung zunächst Mahnungen zuschicken. Reagierst du dann immer noch nicht, folgt eine Ermessenseinschätzung anhand einer Annahme.
Zahlst du die Abrechnung zu spät ein, wird dir ein Verzugszins von 4 % auf den geschuldeten Steuerbetrag verrechnet. Dies geschieht unabhängig vom Grund deiner Verspätung. Das bedeutet, dass du den Verzugszins auch bei einer Fristverlängerung bezahlen musst. Ausserdem steigt dieser Zins, je länger die Zahlung offenbleibt.
Trotz der Möglichkeit zur Fristverlängerung ist es natürlich von Vorteil, die MWST-Abrechnung rechtzeitig zu bezahlen – so vermeidest du die Verzugszinsen.
Damit es garantiert nicht vergessen geht, blockierst du in deinem Kalender am besten ein Zeitfenster. Noch schneller und einfacher geht das Übermitteln der Abrechnung mit der KLARA Buchhaltung!