Ab dem 1. Januar 2021 können Väter zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen – innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes. Das neue Gesetz zieht auch eine leichte Erhöhung der EO-Beiträge mit sich.
Das Schweizer Volk hat am 27. September 2020 den Vaterschaftsurlaub an der Urne angenommen. Das neue Gesetz tritt bereits am 1. Januar 2021 in Kraft. Das heisst: Erwerbstätige Väter haben ab sofort Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Dieser muss in den ersten sechs Monaten nach Geburt des Kindes bezogen werden. Die zwei Wochen Urlaub entsprechen maximal 14 Taggeldern.
Finanziert wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Deshalb wird der Beitrag an die EO von heute 0.45 auf 0.50 Lohnprozente erhöht. Der gesamte AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt nun 10.60 statt bisher 10.55 Prozent. Als Arbeitgeber übernimmst du die Hälfte davon – die Arbeitnehmerinnen und -nehmer die andere Hälfte.
Finanziert wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Deshalb wird der Beitrag an die EO von heute 0.45 auf 0.50 Lohnprozente erhöht. Der gesamte AHV/IV/EO-Beitragssatz beträgt nun 10.60 statt bisher 10.55 Prozent. Als Arbeitgeber übernimmst du die Hälfte davon – die Arbeitnehmerinnen und -nehmer die andere Hälfte.