Die Kurzarbeit soll verhindern, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden. Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) die Lohnkosten der Arbeitnehmenden, die von der Kurzarbeit betroffen sind. Diese Deckung ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
Die Karenzfrist ist eine Art Wartefrist, in der (noch) keine Zahlungen erfolgen. Diese wird aber von der Arbeitslosenkasse berechnet und du musst dich nicht darum kümmern. Für dich ist die Voranmeldefrist, die 10 Tage vorher erfolgen muss, viel wichtiger.
Das summarische Verfahren ist dazu da, um die Abwicklung für die KAE zu vereinfachen und zu beschleunigen.