Der KLARA Blog für Kleinunternehmer, Neugründer und private Haushalte | KLARA Blog

Lohnausweis für Putzpersonal in der Schweiz: Das musst du wissen

Geschrieben von Olivia Bachofer | 24.02.2025 17:15:48

Wer eine Putzkraft beschäftigt, übernimmt nicht nur Verantwortung für eine faire Entlohnung, sondern auch für die korrekte Lohnabrechnung. Ein zentraler Bestandteil davon ist der Lohnausweis, der jedes Jahr ausgestellt werden muss. Doch welche Angaben sind erforderlich, welche Fristen gelten und wie lässt sich der Prozess vereinfachen? Hier erfährst du, worauf es ankommt.

Wer muss einen Lohnausweis ausstellen?

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bist du in der Schweiz verpflichtet, für jede angestellte Person im Haushalt einen Lohnausweis auszustellen – egal, ob es sich um eine Putzfrau oder Putzhilfen handelt.

Wichtige Punkte:

  • Es gibt keine Freigrenze – auch für kleinere Beschäftigungen ist ein Lohnausweis Pflicht.
  • Der Lohnausweis bildet die Basis für die Steuererklärung und die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Hausangestellte korrekt anmelden – Schritt für Schritt erklärt

Diese Angaben gehören in den Lohnausweis

Allgemeine Informationen

  • Name und Adresse der angestellten Person
  • AHV-Nummer und Geburtsdatum
  • Einkommensjahr und Beschäftigungsdauer

Lohn und Leistungen

  • Bruttolohn inklusive Zulagen
  • Gehaltsnebenleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft
  • Unregelmässige oder einmalige Leistungen

Abzüge

  • AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge
  • Beiträge an die Pensionskasse (2. Säule)
  • Quellensteuer (falls erforderlich)

Spesen und Zusatzangaben

  • Erstattete Spesen, zum Beispiel für Arbeitskleidung
  • Kantinenverpflegung oder Lunch-Checks, falls vorhanden

Der Lohnausweis muss entweder handschriftlich unterschrieben oder digital erstellt werden.

Fristen und Ausstellung

Bis wann muss der Lohnausweis ausgestellt sein?

  • Spätestens bis Ende Januar des Folgejahres.
  • Das offizielle Formular der Steuerbehörden muss verwendet werden.

Falls du das vereinfachte Abrechnungsverfahren über die AHV-Ausgleichskasse nutzt, ist kein separater Lohnausweis erforderlich.

Übliche und faire Löhne für Hausangestellte

Der Lohn für eine Haushaltshilfe hängt von Qualifikation, Erfahrung und Region ab. Gesetzlich gelten in der Schweiz folgende Mindestlöhne (Stand 2024):

Ohne fachspezifische Ausbildung: CHF 19.95 pro Stunde
Mit anerkannter Ausbildung (mind. 2 Jahre): CHF 21.90 pro Stunde
Mit Fachausweis: CHF 23.90 pro Stunde
Mit eidgenössischem Diplom: CHF 24.05 pro Stunde

Faire Löhne liegen je nach Erfahrung und Zusatzleistungen (z. B. bezahlte Fahrzeiten oder zusätzliche Sozialleistungen) oft etwas höher. In städtischen Gebieten wie Zürich oder Genf sind Stundenlöhne von 25 bis 30 Franken für erfahrenes Reinigungspersonal oder Nannys üblich.

Hausangestellte einstellen in der Schweiz: Vertrag, Lohn, Versicherungen & Pflichten