Wer eine Putzkraft beschäftigt, übernimmt nicht nur Verantwortung für eine faire Entlohnung, sondern auch für die korrekte Lohnabrechnung. Ein zentraler Bestandteil davon ist der Lohnausweis, der jedes Jahr ausgestellt werden muss. Doch welche Angaben sind erforderlich, welche Fristen gelten und wie lässt sich der Prozess vereinfachen? Hier erfährst du, worauf es ankommt.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bist du in der Schweiz verpflichtet, für jede angestellte Person im Haushalt einen Lohnausweis auszustellen – egal, ob es sich um eine Putzfrau oder Putzhilfen handelt.
Wichtige Punkte:
Der Lohnausweis muss entweder handschriftlich unterschrieben oder digital erstellt werden.
Bis wann muss der Lohnausweis ausgestellt sein?
Falls du das vereinfachte Abrechnungsverfahren über die AHV-Ausgleichskasse nutzt, ist kein separater Lohnausweis erforderlich.
Der Lohn für eine Haushaltshilfe hängt von Qualifikation, Erfahrung und Region ab. Gesetzlich gelten in der Schweiz folgende Mindestlöhne (Stand 2024):
Ohne fachspezifische Ausbildung: CHF 19.95 pro Stunde
Mit anerkannter Ausbildung (mind. 2 Jahre): CHF 21.90 pro Stunde
Mit Fachausweis: CHF 23.90 pro Stunde
Mit eidgenössischem Diplom: CHF 24.05 pro Stunde
Faire Löhne liegen je nach Erfahrung und Zusatzleistungen (z. B. bezahlte Fahrzeiten oder zusätzliche Sozialleistungen) oft etwas höher. In städtischen Gebieten wie Zürich oder Genf sind Stundenlöhne von 25 bis 30 Franken für erfahrenes Reinigungspersonal oder Nannys üblich.
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