Hausangestellte einstellen in der Schweiz: Vertrag, Lohn, Versicherungen & Pflichten inkl. gratis Leitfaden

3 Min
17.02.2025 11:06:20

Ob Reinigungskraft, Nanny oder Seniorenbetreuung – wer eine Hausangestellte beschäftigt, wird offiziell zum Arbeitgeber. Das bringt nicht nur Verantwortung mit sich, sondern auch einige administrative und rechtliche Pflichten. Damit du von Anfang an alles richtig machst, zeigen wir dir die vier wichtigsten Schritte zur korrekten Anstellung.

Arbeitsvertrag & Lohnregelung

Brauche ich einen schriftlichen Vertrag?

Ja, ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird dringend empfohlen – auch wenn mündliche Abmachungen gültig sind. Ein klar geregelter Vertrag schützt beide Seiten. Er sollte folgende Punkte enthalten:

  • Persönliche Angaben: Name und Adresse von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in
  • Arbeitsbeginn & -dauer: Unbefristet oder befristet (mit Enddatum)
  • Arbeitszeit: Regelmässige Arbeitszeiten und allfällige Überstundenregelung
  • Vergütung: Stunden- oder Monatslohn, inklusive Zuschläge für Feiertage
  • Ferien: Mindestens 4 Wochen pro Jahr, bei unter 20-Jährigen 5 Wochen
  • Kündigungsfrist: Während der Probezeit mind. 7 Tage, danach 1 bis 3 Monate
  • Versicherungen: Erwähnung der obligatorischen Unfallversicherung

Mindestlohn: Was muss ich zahlen?

Seit 2011 gelten in der Schweiz verbindliche Mindestlöhne für Hausangestellte mit einem Arbeitspensum von 5 Stunden oder mehr pro Woche:

  • Ungelernte ohne Erfahrung: CHF 19.95 pro Stunde
  • Ungelernte mit 4+ Jahren Erfahrung: CHF 21.85 pro Stunde
  • Gelernte mit EFZ: CHF 24.05 pro Stunde
  • Gelernte mit EBA:  CHF 21.85 pro Stunde

Diese Beträge verstehen sich ohne Zuschläge für Ferien und Feiertage. Wenn du den Lohn inklusive Ferienentschädigung auszahlst, muss dies im Vertrag klar vermerkt sein.

Anmeldung bei der AHV & Versicherungen

Sobald du eine Hausangestellte beschäftigst, musst du sie bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Dort werden die Sozialversicherungsbeiträge wie AHV, IV, EO und ALV abgerechnet.

Tipp: Das «vereinfachte Abrechnungsverfahren» ermöglicht es dir, die AHV- und Quellensteuer direkt über die Ausgleichskasse abzurechnen – besonders praktisch für private Arbeitgeber:innen!

Hausangestellte korrekt anmelden – Schritt für Schritt erklärt

Welche Versicherungen sind Pflicht?

  • Unfallversicherung: Arbeitgeber:innen müssen eine Unfallversicherung für ihre Hausangestellte abschliessen. Diese deckt
    • Berufsunfälle (bei jedem Pensum)
    • Nichtberufsunfälle (ab 8 Stunden/Woche)
  • Krankentaggeldversicherung: Nicht obligatorisch, aber empfehlenswert, um Lohnausfälle im Krankheitsfall abzudecken.
  • Haftpflichtversicherung: Falls deine Hausangestellte Schäden in deinem Haushalt verursacht, kann eine private Haftpflichtversicherung hilfreich sein.

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Versicherungen für Hausangestellte in der Schweiz: Das musst du wissen

Lohnabrechnung & Steuerpflicht

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber bist du verpflichtet, monatliche Lohnabrechnungen zu erstellen. Diese müssen enthalten:

  • Bruttolohn (gemäss Arbeitsvertrag)
  • Abzüge für AHV, IV, EO, ALV, ggf. Quellensteuer
  • Anteil des Arbeitgebers an den Sozialversicherungen
  • Nettolohn (tatsächlich ausbezahlter Betrag)

Versicherungen für Hausangestellte in der Schweiz: Das musst du wissen

Quellensteuer für ausländische Angestellte

Falls deine Hausangestellte keine Niederlassungsbewilligung C hat, musst du die Quellensteuer direkt vom Lohn abziehen und an die Steuerbehörde weiterleiten.

Tipp: Am Jahresende erhält deine Hausangestellte eine Lohnbescheinigung für die Steuererklärung.

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Besondere Situationen: Ausländische Hausangestellte & Arbeitsbewilligungen

Darf ich eine ausländische Hausangestellte anstellen?

Ja, aber es gelten unterschiedliche Regeln für EU- und Nicht-EU-Bürger:innen:

  • EU/EFTA-Staatsangehörige
    • Dürfen problemlos angestellt werden.
    • Falls sie länger als 90 Tage arbeiten, benötigen sie eine Aufenthaltsbewilligung (B oder L).
  • Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
    • Benötigen eine spezielle Arbeitsbewilligung.
    • In der Praxis sind die Hürden hoch, da Hausangestellte meist nicht als Fachkräfte gelten.

Für Kurzaufenthalte (z. B. Reinigungskräfte, die weniger als drei Monate arbeiten) kann eine Online-Meldung ausreichen.

Spesen: Welche Kosten müssen erstattet werden?

 Falls deine Hausangestellte im Rahmen ihrer Arbeit Ausgaben tätigt, müssen diese korrekt geregelt und erstattet werden. Zu den typischen Spesen gehören:
  • Fahrkosten: Falls deine Hausangestellte für die Arbeit unterwegs sein muss (z. B. Einkäufe erledigt), können ÖV-Tickets oder Kilometerentschädigungen anfallen.
  • Arbeitsmaterial: Falls Reinigungsmittel oder sonstige Materialien selbst besorgt werden, sollten diese vom Arbeitgeber erstattet werden.
  • Mahlzeiten: Wenn während der Arbeitszeit Mahlzeiten konsumiert werden müssen, kann eine Verpflegungspauschale vereinbart werden.

Regelung im Arbeitsvertrag 

Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, sollten Spesen im Arbeitsvertrag oder in einer separaten Spesenregelung klar definiert werden:
 
✔ Welche Kosten erstattet werden
✔ Welche Belege erforderlich sind
✔ Bis wann die Spesenabrechnung erfolgen muss
 
💡 Tipp: Eine transparente Regelung sorgt für klare Verhältnisse und vermeidet spätere Unklarheiten.
 

Fazit: Rechtssicher & fair anstellen

Die Anstellung einer Hausangestellten erfordert etwas Aufwand, doch mit den richtigen Schritten läuft alles reibungslos. Schriftlichen Arbeitsvertrag aufsetzen

  • Mindestlohn und faire Arbeitsbedingungen sicherstellen
  • Anmeldung bei der AHV & Abschluss der Unfallversicherung
  • Monatliche Lohnabrechnungen erstellen
  • Falls nötig: Arbeitsbewilligungen für ausländische Hausangestellte klären

Mit dieser Anleitung bist du bestens vorbereitet und kannst deine Hausangestellte fair und gesetzeskonform beschäftigen.

Checkliste: Alle Schritte im Überblick

Damit du nichts vergisst, haben wir eine praktische Checkliste für dich erstellt. Sie enthält alle wichtigen Punkte – von der Anmeldung bei der AHV bis zur korrekten Lohnabrechnung.

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