Versicherungen für Hausangestellte in der Schweiz: Das musst du wissen

3 Min
12.02.2025, 20:08:51

Wenn du in der Schweiz eine Haushaltshilfe beschäftigst – sei es eine Reinigungskraft, eine Nanny oder einen Gärtner –, bist du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für deren Sozialversicherungen und Versicherungen verantwortlich. In diesem Blog erfährst du, welche Versicherungen du brauchst, welche Fehler du vermeiden solltest.

Steuerliche Pflichten als Arbeitgeberin / Arbeitgeber

Neben den Versicherungen gibt es auch steuerliche Aspekte, die du beachten musst:

  • Quellensteuer: Je nach Aufenthalts- und Wohnsitzstatus deiner Haushaltshilfe kann Quellensteuer anfallen. Betroffen sind insbesondere ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie bestimmte Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz. Informiere dich bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung. 
  • Steuerliche Abzüge: Ob und in welchem Umfang Kosten für Hausangestellte steuerlich abgezogen werden können, hängt von den kantonalen Regelungen und der konkreten Situation ab. Informiere dich bei deiner kantonalen Steuerverwaltung.

  • Mehrwertsteuer: Falls du eine Haushaltshilfe über eine Agentur oder ein Unternehmen anstellst, kann Mehrwertsteuer anfallen.

Tipp: Die Steuerregeln unterscheiden sich je nach Kanton. Informiere dich frühzeitig bei deiner kantonalen Steuerverwaltung.

Quellensteuer leicht gemacht: Umfassender Leitfaden inkl. Checkliste

Pflichtversicherungen für Hausangestellte

Unfallversicherung (UVG) – für alle Hausangestellten obligatorisch

Unabhängig vom Arbeitspensum ist eine Unfallversicherung Pflicht.

  • Berufsunfallversicherung (BU): Muss der Arbeitgeber übernehmen.
  • Nichtberufsunfallversicherung (NBU): Ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche obligatorisch, die Prämie kann vom Lohn abgezogen werden.
  • Kosten: Die Höhe der Prämie hängt unter anderem vom Versicherer und vom versicherten Lohn ab.

Wichtig: Keine Versicherung = Haftung für Unfallkosten!

AHV, IV, EO & ALV – Sozialversicherungen für Hausangestellte

  • Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse ist Pflicht.
  • Beiträge werden zwischen Arbeitgeber:in und Angestellter Person aufgeteilt.
  • Für kleinere Arbeitsverhältnisse kann unter bestimmten Voraussetzungen das vereinfachte Abrechnungsverfahren genutzt werden. Damit lassen sich Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer über die Ausgleichskasse abrechnen.

Grundsätzlich gilt die Sozialversicherungspflicht bei Hausdienstarbeit auch bei kleinen Löhnen. Für junge Hausangestellte bestehen jedoch Ausnahmen. Prüfe deshalb die jeweils aktuellen Vorgaben der AHV. 

Pensionskasse (BVG) – ab einem Jahreseinkommen von 22’680 CHF

  • Hausangestellte unterstehen grundsätzlich der obligatorischen beruflichen Vorsorge, wenn ihr Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die BVG-Eintrittsschwelle erreicht. Diese liegt 2026 bei CHF 22’680. 
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen.

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Krankentaggeldversicherung (KTG) – empfohlen, in manchen Kantonen Pflicht

Eine Krankentaggeldversicherung kann Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor den finanziellen Folgen einer längeren krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit schützen. Je nach kantonalem Normalarbeitsvertrag können besondere Vorgaben gelten. Prüfe deshalb die Bestimmungen deines Kantons sowie die Leistungen und Prämien der jeweiligen Versicherung. 

Haftpflichtversicherung – Schutz bei Schäden

Falls deine Hausangestellte während der Arbeit einen Schaden verursacht, kann eine Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Sie ist zwar nicht obligatorisch, aber eine gute Absicherung.

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Kündigung & rechtliche Pflichten

Hausangestellte haben gesetzliche Rechte – dazu gehören Kündigungsfristen und Schutzregelungen:

Kündigungsfrist
  • Während der Probezeit: 7 Tage
  • Nach der Probezeit: 1 Monat im ersten Dienstjahr, danach 2 Monate
  • 1 Dienstjahr: 1 Monat
  • Sonderregelungen für Krankheit und Schwangerschaft: Bei Krankheit oder Unfall gelten nach Ablauf der Probezeit Sperrfristen für eine Kündigung durch den Arbeitgeber: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis zum fünften Dienstjahr und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr.
  • Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit grundsätzlich nicht kündigen.
  • Mindestlohn: Für Hausangestellte gelten je nach Qualifikation gesetzlich festgelegte Mindestlöhne. Zusätzlich können kantonale Regelungen relevant sein. Prüfe deshalb vor der Anstellung die aktuell geltenden Mindestlöhne beim SECO und in deinem Kanton. 

Tipp: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit klaren Regeln schützt beide Seiten.

Kündigungsfristen: Sofern vertraglich oder durch einen anwendbaren Normalarbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit sieben Tage. Nach der Probezeit gilt im ersten Dienstjahr eine Frist von einem Monat, vom zweiten bis zum neunten Dienstjahr von zwei Monaten und ab dem zehnten Dienstjahr von drei Monaten.

Häufige Fehler & wie du sie vermeidest

Hausangestellte als “Freelancer” deklarieren

  • Hausdienstarbeit wird sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als unselbstständige Erwerbstätigkeit behandelt. Beschäftigst du eine Haushaltshilfe, musst du deshalb in der Regel Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Eine Person einfach als «Freelancer» zu bezeichnen, ändert ihren sozialversicherungsrechtlichen Status nicht.

Keine oder falsche Anmeldung

  • Prüfe bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses, welche Sozialversicherungen und Anmeldungen erforderlich sind. Hausdienstarbeit ist grundsätzlich beitragspflichtig; für bestimmte junge Arbeitnehmende gelten Ausnahmen.

Falsche Lohnabrechnung

  • Vergiss nicht: AHV, ALV und UVG müssen vom Bruttolohn korrekt berechnet werden.

Fazit: Gut versichert für ein sorgenfreies Arbeitsverhältnis

Die Anstellung einer Haushaltshilfe bringt Pflichten und Verantwortung mit sich. Eine korrekte Anmeldung und die richtigen Versicherungen schützen dich vor unerwarteten Kosten und bieten deiner Haushaltshilfe Sicherheit.

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