Wann ist man BVG-pflichtig?
- Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (dito AHV). Versicherung gegen Risiken Tod und Invalidität.
- Ab dem 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres. Jetzt beginnt das eigentliche Alterssparen.
- Jahreslohn: Höher als CHF 21‘330.-- (exkl. Überstundenentschädigungen und andere unregelmässige Zulagen!).
Wir empfehlen dir, deinen Mitarbeiter beim Anstellungsgespräch zu fragen, bei welcher Versicherung das BVG aktuell versichert ist. Er benötigt für den früheren Arbeitgeber, damit dieser das BVG-Kapital an die neue Kasse überweisen kann, einen Einzahlungsschein. Meistens behält die aktuelle Versicherung das Geld maximal 6 Monate. Danach wird es an die ‘Stiftung Auffangeinrichtung BVG’ überwiesen.
Wie berechnet man den BVG Abzug?
Normalerweise meldest du den Jahreslohn der Versicherung und du erhältst eine Übersicht mit den Leistungen, sowie den Abzügen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch hast du dir schon einmal überlegt wie sich das eigentlich berechnet?
Hier ein kleines Muster, welches zum Teil variieren kann:
Ausgangsbasis
AHV-pflichtige Lohnsumme: CHF 60'000.--
Alter der Frau: 37
Eintrittsschwelle (Jahr 2019): Pensionskasse = CHF 21'300.-- / Koordinationsabzug = CHF 24‘885.--
Berechnung
Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug = CHF 35‘115.--
Versicherter Lohn = CHF 35‘115.-- / Jahr
Altersgutschrift: 10% vom versicherten Lohn = CHF 3‘511.50 / Jahr
Kosten für Arbeitnehmer (50%) nur Sparteil = CHF 1‘755.75 / Jahr = CHF 146.30 / Monat
Kosten für Arbeitgeber (50%) nur Sparteil = CHF 1‘755.75 / Jahr = CHF 146.30 / Monat
Die Risikobeiträge und die Verwaltungskosten sind hier nicht berücksichtigt und müssten auch noch zu je 50% Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
Was muss ich der Versicherung melden?
- Effektiver Jahreslohn = Lohn, welcher auch auf dem Lohnausweis als ‘Bruttolohn’ sowie ‘AHV-pflichtige Lohnsumme’ ersichtlich ist.
- Mitarbeiter-Angaben
- Name, Vorname, Adresse
- Geburtsdatum
- AHV Nummer
- Zivilstand
- Anstellung seit
- Pensum in %
Beachte, dass du den gesamten Jahreslohn angeben musst. D.h. wenn du deinen Mitarbeiter ab August einstellst, dann musst du nicht den Lohn ‘August – Dezember’ melden, sondern den Jahreslohn, welcher dein Mitarbeiter bei Anstellung ‘Januar – Dezember’ erhalten würde.
Wo melde ich den Mitarbeiter an?
Es gibt viele verschiedene Versicherungen, bei welchen du deine Mitarbeiter beim BVG anmelden kannst. Wichtig: die günstigste Variante ist nicht immer die Beste! Es sind die Leistungen im Todesfall, bei Invalidität, der Sparbeitrag, die Verwaltungskosten sowie die Renten zu beachten. Darum hole Vergleichsofferten ein, lass dich beraten und vor allem lass dich nicht zu einer Entscheidung drängen.