Alles was du über den Lehrvertrag wissen musst – inkl. Vorlage

2 Min
30.03.2021 06:30:00

Der Lehrvertrag ist die gesetzliche Grundlage des Lehrverhältnisses zwischen dir und deinen Lernenden. Es handelt sich dabei um einen Einzelarbeitsvertrag mit Besonderheiten. Denn im Vordergrund steht hier die fachgemässe Ausbildung, zu der sich der Lehrbetrieb verpflichtet. Die lernende Person hingegen verpflichtet sich, alles ihr Mögliche zu tun, um das vorgegebene Lernziel zu erreichen. So weit, so gut. Doch was genau muss der Lehrvertrag enthalten?

Vertragsparteien

Der klassische Lehrvertrag beginnt mit den üblichen Angaben zu den unterzeichnenden Parteien. Das sind natürlich einerseits dein Betrieb sowie die lernende Person. Sollte diese noch minderjährig sein, müssen ihre gesetzlichen Vertreter ebenfalls unterschreiben – also für gewöhnlich ihre Eltern. Diese verpflichten sich hiermit, den Arbeitgeber dabei zu unterstützen, seiner Aufgabe nachzukommen und ausserdem die Zusammenarbeit zwischen ihm und der Lehrperson zu fördern.

Angaben zur betrieblichen Ausbildung

Die Ausführungen zur Ausbildung in deinem Unternehmen spielen natürlich eine besonders wichtige Rolle im Lehrvertrag. Du musst dazu folgende Abmachungen erwähnen:

  • Art der Ausbildung, also die offizielle Berufsbezeichnung, beispielsweise Elektronikerin EFZ
  • Ausbildungsdauer
  • Ausbildungsort, falls dieser vom Lehrbetrieb abweicht
  • Wer in deinem Betrieb ist verantwortlich für die lernende Person
  • Diese beträgt mindestens einen, höchstens drei Monate. Es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung, sie muss allerdings bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragt werden und darf dann insgesamt maximal sechs Monate dauern

Angaben zur schulischen Ausbildung

Wo findet diese statt? Absolviert die lernende Person neben der Berufsfachschule vielleicht noch die Berufsmaturität? Hier erwähnst du auch, wer welche Kosten übernimmt. Neben den Schulmaterialien kann es sich ausserdem um Reiseauslagen handeln, Verpflegung oder, falls notwendig, Unterkunft. Der kaufmännische Verband empfiehlt, dass der Lehrbetrieb für die obligatorischen Lehrmittel aufkommt. Solltest du das nicht wollen, könnte auch eine jährliche Beteiligung oder eine prozentuale Abrechnung infrage kommen.

Löhne

Wie viel verdient die lernende Person pro Lehrjahr im Bruttolohn? Dazu kannst du die Empfehlungen der Berufsverbände heranziehen. Falls deine Lehrlinge Zulagen oder einen Anteil des 13. Monatslohn erhalten, gehört das natürlich ebenfalls in diesen Abschnitt.

Um den Lohn festlegen zu können, gilt es auch zu regeln, wie viele Stunden und Tage pro Woche die lernende Person arbeitet. Der Schulbesuch gilt ebenfalls als Arbeitszeit. In diesem Abschnitt hältst du des Weiteren die Ferien fest. Beachte, dass Lehrlinge bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr Anrecht auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Lehrjahr haben.

Versicherungsleistungen und weitere Bestimmungen

Nicht zuletzt sind die Versicherungsleistungen in deinem Betrieb ein wichtiger Punkt im Lehrvertrag. Das Personalreglement oder betriebsinterne Richtlinien gilt es ebenfalls hier festzuhalten. Möglicherweise gibt es noch andere Bestimmungen, die in den Vertrag gehören, beispielsweise zur Beschaffung von Berufswerkzeugen oder andere Leistungen der Vertragsparteien. Diese gehören natürlich auch in den Vertrag.

Vorlagen für Lehrverträge

Damit bestimmt nichts Wichtiges vergessen geht, kannst du hier bei berufsbildung.ch eine gratis Lehrvertrags-Vorlage herunterladen. Sobald du diesen den Bedürfnissen deiner Firma angepasst hast, brauchst du ihn in dreifacher Ausführung: Einmal für dich, natürlich für die lernende Person und schliesslich muss noch das Berufsbildungsamt ein Exemplar unterschreiben.

Das Wichtigste in Kürze
  • Angaben zu den unterzeichnenden Parteien
  • Dauer und Art der Ausbildung
  • Verantwortliche Person im Lehrbetrieb
  • Ort der Ausbildung, falls diese von der Adresse des Lehrbetriebs abweicht
  • Dauer der Probezeit
  • Lohn
  • Arbeitszeit
  • Ferien
  • Angaben zur schulischen Ausbildung und dazu, wer die Kosten trägt
  • Versicherungsleistungen


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