2. Warum wird Quellensteuer erhoben?
Die Erhebung über den Arbeitgeber ist eine sichere und praktische Form der Besteuerung. Der Gedanke dahinter ist: Der ausländische Mitarbeiter kann nach der Auszahlung seines Lohns nicht einfach wieder zurück ins Heimatland gehen, ohne in der Schweiz Steuern bezahlt zu haben.
3. Wer ist für die Anmeldung verantwortlich?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet dem ausländischen Arbeitnehmer die provisorisch oder definitiv geschuldete Steuer dem Lohn abzuziehen. Der Arbeitgeber haftet für die Entrichtung der Quellensteuer.
4. Wer ist Quellensteuerpflichtig?
- Arbeitnehmer ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
- unselbstständiger, erwerbstätiger, ausländischer Arbeitnehmer
- Aufenthalt vorübergehend oder dauernd in der Schweiz (Grenzgänger Bewilligung EG/EFTA G)
Bitte beachte:
- Die Quellensteuerpflicht gilt auch für ausländische Verwaltungsräte mit Wohnsitz im Ausland.
- Ausländer mit einer Bewilligung C bezahlen keine Quellensteuern.