Für die Jahresrechnung gelten klare Formvorschriften, die das OR unter Art. 957ff. (Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung) regelt. Unvollständige oder falsche Angaben können zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Damit dir das nicht passiert und du dich auch nicht durch die umständliche Sprache des OR kämpfen musst, erhältst du hier einen einfachen Überblick über die Mindestgliederung einer Jahresrechnung.
So setzt sich die Jahresrechnung zusammen
Die Jahresrechnung stellt die aktuelle Unternehmenssituation dar und legt betriebliche Vorgänge offen. Gemäss dem OR besteht eine vollständige Jahresrechnung aus Bilanz und Erfolgsrechnung. Kapitalgesellschaften müssen ausserdem einen Anhang mit weiteren Auskünften beilegen.
Bilanz per Bilanzstichtag
Die Bilanz zeigt anhand von Vermögenswerten (Aktive) und Schulden (Passive) die aktuelle Finanzlage des Unternehmens. Sie wird fortlaufend weitergeführt. Bilanzstichtag ist das Abschlussdatum der Jahresrechnung, also der letzte Tag des Geschäftsjahres. Für gewöhnlich ist das der 31. Dezember.
Erfolgsrechnung
Sie stellt anhand der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben die wirtschaftliche Unternehmenslage dar. So kannst du die Entwicklung deines Unternehmens analysieren und dich mit anderen Unternehmen vergleichen. Im Gegensatz zur Bilanz beginnt die Erfolgsrechnung im neuen Geschäftsjahr jeweils wieder bei null Franken.
Die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand zeigt deinen Jahresgewinn oder Jahresverlust an. Um den «Bruttogewinn 1» zu erhalten, stellst du nur den direkten Ertrag dem direkten Aufwand gegenüber. So findest du heraus, ob du genug Marge auf deine Produkte oder Dienstleistungen kalkuliert hast.
Anhang
Im Anhang erläutern Kapitalgesellschaften die Jahresrechnung und ergänzen sie mit zusätzlichen Informationen. Dies erleichtert dem Steueramt die Arbeit und es ist klar, dass du alles offen darlegst und kommunizierst. Wenn du ein Einzelunternehmen oder Personengesellschaft führst, brauchst du keinen Anhang beizulegen.
Das OR verlangt im Art. 959c folgende Punkte:
- Auskunft über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze. Hier kannst du angeben, dass du sie gemäss dem neuen Rechnungslegungsgesetz erstellt hast.
- Erklärung zu den Positionen in der Bilanz und der Erfolgsrechnung: Zeige hier auf, wie sich gewisse Zahlen zusammensetzen und du die Bewertung von beispielsweise Vorräten vorgenommen hast.
- Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinaus gehenden stillen Reserven
- Weitere vom Gesetz verlangte Angaben
Es können noch weitere Informationen hinzukommen, sofern diese nicht aus der Bilanz oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind. Eine vollständige Liste mit allen Anforderungen kannst du hier im OR nachlesen. Wir möchten hier nur kurz auf den Punkt «Wesentliche Ereignisse nach Bilanzstichtag» eingehen: Damit sind für die Jahresrechnung relevante Informationen gemeint, die erst nach dem Bilanzstichtag bekannt wurden.
Kleiner Exkurs: Interne Buchhaltung und externe Jahresrechnung
Wenn Buchhaltung nicht zu deinen Lieblingsbeschäftigungen gehört, fragst du dich jetzt vielleicht, warum du nicht einfach Bilanz und Erfolgsrechnung aus deiner Buchhaltungs-Software ausdrucken und der Steuerverwaltung schicken kannst. Nun, viele Unternehmen führen eine interne Bilanz und Erfolgsrechnung, sowie eine externe. Der Unterschied besteht darin, dass die externe Bilanz nicht alle Konten detailliert aufführt.
Beispiel 1
Interne Bilanz:
PostFinance CHxx xxx Saldo CHF 10’000
Bank Valiant CHxx xxx Saldo CHF 20’000
Total: CHF 30’000
Jahresrechnung:
In der externen Bilanz gibst du unter der Position «Liquide Mittel» 30'000 Franken an. So weiss niemand, bei welchen Banken dein Unternehmen Konten hat.
Beispiel 2
Interne Erfolgsrechnung:
Löhne Kader CHF 125’000
Löhne Mitarbeitende CHF 50’000
Löhne Rentenalter CHF 24’500
Löhne Stundenlohn CHF 17’500
Total Löhne: CHF 217’000
Jahresrechnung:
In der externen Erfolgsrechnung führst du nur eine Position auf. Im Personalaufwand gibst du unter «Löhne» die totalen 217'000 Franken an.
Weitere Informationen zur Jahresrechnung findest du hier.