Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung 2025 inkl. Merkblatt
Pünktlich zum neuen Jahr werden einige der Beitragssätze für die Sozialversicherungen neu festgelegt. Damit du deine Lohnbuchhaltung trotzdem problemlos erledigen kannst, haben wir dir die wichtigsten Kennzahlen hier zusammengefasst.
AHV/IV/EO Beiträge für Angestellte
Die Beitragspflicht beginnt für erwerbstätige Personen am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Im Jahr 2025 sind das deine Mitarbeitende mit Jahrgang 2007 oder älter. Das heisst: Auch wenn jemand erst am 31. Dezember 2025 seinen oder ihren 18. Geburtstag feiert, bezahlt die Person trotzdem ab Januar 2025 AHV/IV/EO Beiträge auf das Erwerbseinkommen.
Die Beiträge sind unverändert:
AHV 8.7 %
IV 1.4 %
EO 0.5 %
Total 10.6 % (Arbeitgeber UND Arbeitnehmer)
Die arbeitgebende Instanz sowie die beschäftigte Person zahlen jeweils die Hälfte des Totalbetrags, wobei der Anteil der Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen wird.
AHV/IV/EO Beiträge für Selbständige
Als Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungen dient bei Selbstständigerwerbenden das im Beitragsjahr erzielte Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Steuerbehörde. Der AHV/IV/EO-Satz ist tiefer als bei Angestellten: Er beträgt unverändert maximal 10 Prozent – je nach Jahreseinkommen (sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende).
Berufliche Vorsorge – Wann, wie, was, wo?
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung wird bei allen AHV-versicherten Arbeitnehmenden abgerechnet. Der ALV-Beitrag von 2.2 Prozent wird bis zu einem Jahreslohn von 148‘200 Franken angewendet.
3. Säule
Wer nach der Pensionierung zusätzlich Geld erhalten möchte, kann freiwillig eine dritte Säule einrichten. Den einbezahlten Betrag kannst du von deinen privaten Steuern abziehen. Für die Säule 3b gibt es keine Obergrenzen. Wie viel du in die Säule 3a einzahlen kannst, ist allerdings limitiert: Selbstständigerwerbende können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens einzahlen, maximal jedoch 36’288 Franken – sofern sie nicht BVG-versichert sind. Für Angestellte bleibt der Maximalbetrag 2025 unverändert auf 7’258 Franken.
Eine 3a Säule kann frühestens 5 Jahre vor Pensionierung zurückbezahlt werden. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist nicht möglich, d.h. die 3a Säule wird vollständig aufgelöst.
Tipp: Eröffne mehrere (maximal 4) Säule 3a Konten. So kannst du dein 3a Vermögen auf mehrere Konten verteilen und gleichzeitig das Risiko diversifizieren.
Nachträgliche Einkäufe 3. Säule
Ab 2025 können künftige Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen können.
Merkblatt: Kennzahlen Sozialversicherung 2025
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