Alle Jahre wieder flattert die Steuererklärung ins Haus – denn die Steuerpflicht beginnt ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister. Und alle Jahre wieder bedeutet sie für viele KMU einen Stressfaktor. Vor allem, wenn du sie selbst ausfüllst. Habe ich alles korrekt angegeben? Die richtigen Dokumente beigelegt? Hätte ich vielleicht mehr abziehen können? Damit du sie unbesorgt einreichen kannst, findest du hier einen Überblick über alle Unterlagen, die du für die Steuererklärung einer AG oder GmbH brauchst. Mit der Checkliste kannst du ganz einfach überprüfen, ob du nichts vergessen hast.
Etwas vorweg: Die Steuererklärung für einen kleinen Betrieb selbst auszufüllen, ist nicht kompliziert. Vorausgesetzt natürlich, du hast die Buchhaltung sauber geführt und deinen Jahresabschluss gemacht. Wenn es in deinem Unternehmen jedoch wesentliche steuerrelevante Änderungen gab, empfehlen wir dir, eine Treuhänderin oder einen Treuhänder hinzuzuziehen. Du hast dein Unternehmen erst letztes Jahr gegründet? Dann findest du hier wichtige Informationen zum Jahresabschluss und Steuererklärung im ersten Geschäftsjahr.
Anders als bei Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften (also Personengesellschaften), unterscheidet die Steuerbehörde bei Kapitalgesellschaften klar zwischen Privatem und Geschäft: Die AG oder GmbH wird als Unternehmen besteuert, Aktionäre oder Gesellschafter hingegen als Privatpersonen. Während bei der AG auf den Reingewinn eine Gewinnsteuer erhoben wird, müssen Aktionäre zudem eine Einkommenssteuer auf die ausgeschüttete Dividende errichten. Analog muss die AG Kapitalsteuern für das Aktienkapital bezahlen und Aktionäre aufgrund des Aktienwerts eine Vermögenssteuer.
Rechtsform Unternehmen |
Nationale Ebene (Bund) |
Kantonale Ebene |
Gemeindeebene |
Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft |
Direkte Bundessteuer vom Einkommen (max. 11.5%) |
Einkommens- und Vermögens-steuern |
Zu- und Abschläge zur Staatssteuer, u. U. mit eigenen Tarifen und Verfügungen |
AG und GmbH |
Direkte Bundes-steuer vom Gewinn (max. 8.5%) |
Gewinn- und Kapitalsteuer |
Zu- oder Abschläge zur Staatssteuer |
Du kannst die Steuererklärung für deine AG oder GmbH erst nach der Durchführung der Generalversammlung ausfüllen. Denn dort wird die Jahresrechnung abgenommen sowie die Gewinnverteilung: Die Zuweisung zu den Reserven wird beschlossen, sowie das Ausschütten von Dividenden bzw. der Gewinn- oder Verlustvortrag auf neue Rechnungen.
Auch wenn dir alle Stammanteile oder Aktien gehören, ist die Generalversammlung samt Protokoll dazu Pflicht. Du musst das Protokoll zwar nicht der Steuerverwaltung einreichen, aber so ist für diese klar, dass die Jahresrechnung stimmt und angenommen ist.
Je besser du dich vorbereitest, desto weniger kann schief gehen. Halte darum folgende Dokumente bereit:
Grundsätzlich ist das keine Hexerei. Zusammen mit den Steuerunterlagen erhältst du eine Wegleitung, in der alles Schritt für Schritt beschrieben ist. Wir empfehlen dir, diese vor dem Ausfüllen gründlich durchzulesen. Selbst wenn du die Steuererklärung deiner Firma nicht zum ersten Mal machst, lohnt sich das Durchlesen: In der Wegleitung sind auch mögliche Änderungen zum Vorjahr festgehalten. Fülle am besten das Hauptdokument erst ganz am Schluss aus.
Vergiss nicht die Unterlagen sauber und ordentlich zu dokumentieren damit bei einer allfälligen Revision (AHV-, MWST- oder Steuerrevision) du gewappnet bist.
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