Das erste Geschäftsjahr: Jahresabschluss und Steuererklärung
Vermutlich hast du dein Unternehmen mitten im Jahr gegründet. Jetzt neigt sich das Jahr dem Ende zu, und dein Unternehmen besteht seit wenigen Monaten. Vielleicht war diese Zeit geprägt von hohen Aufwendungen und wenigen Gewinnen – das ist ganz normal bei einer Firmengründung. Doch wie wirkt sich das auf deine Steuererklärung aus? Keine Sorge: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die dir sogar steuerliche Vorteile bringen können.
Wie lange dauert ein Geschäftsjahr?
Ein Geschäftsjahr umfasst in der Regel zwölf Monate, die oft mit dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) identisch sind. Du kannst den Abschluss aber auch auf einen anderen Monat legen, um beispielsweise saisonale Schwankungen besser abzubilden.
Beachte dabei, dass Fristen für Sozialversicherungen, Lohnausweise und Mehrwertsteuer (MWST) immer am Kalenderjahr ausgerichtet sind. Eine abweichende Regelung sollte daher gut überlegt sein.
Tipp: Leg dein buchhalterisches Geschäftsjahr schon bei der Gründung fest – das erspart dir später zusätzlichen Aufwand.
Geschäftsgründung: So richtest du deine Buchhaltung ein
Der Jahresabschluss bei Neugründung
Im ersten Geschäftsjahr hast du die Möglichkeit, vom regulären Geschäftsjahr abzuweichen. Dabei kannst du zwischen zwei Optionen wählen:
- Kurzjahr: Der Abschluss erfolgt per Ende der laufenden Steuerperiode.
- Langjahr: Der Abschluss erfolgt per Ende der nächsten Steuerperiode.
Die maximale Dauer eines langen Geschäftsjahres variiert je nach Kanton zwischen 15 und 23 Monaten. Den Antrag stellst du in deiner Steuererklärung, meist auf der letzten Seite unter „Bemerkungen“. Ein Beispiel für den Antrag könnte lauten:
„Antrag auf ein verlängertes Geschäftsjahr von [Datum] bis [Datum]“.
Deine Checkliste für den Jahresabschluss
Warum ein langes Geschäftsjahr Vorteile bringt
Ein langes Geschäftsjahr kann dir zahlreiche steuerliche und buchhalterische Vorteile bieten:
- Verrechnung von Anfangskosten mit späteren Gewinnen: In der Anfangsphase entstehen oft hohe Investitionen, die mit späteren Erträgen verrechnet werden können.
- Nutzung von Verlustvorträgen: Verluste aus dem ersten Geschäftsjahr können in Kantonen mit progressiven Steuersätzen mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
- Einmalige Steuerersparnis: Da du nur eine Steuererklärung für das lange Geschäftsjahr erstellen musst, sparst du Zeit und Kosten.
- Flexibilität bei der Gewinnermittlung: Ein längerer Zeitraum gibt dir mehr Kontrolle über die Steuerung deines steuerbaren Gewinns.
- Optimierung der Abschreibungen: Abschreibungen auf Anlagevermögen können über einen längeren Zeitraum verteilt werden, wodurch deine Steuerlast gleichmäßiger verteilt wird.
Beispiel:
Gründung am 1. Mai 2024:
- Kurzjahr: Abschluss am 31. Dezember 2024 (8 Monate).
- Langjahr: Abschluss am 31. Dezember 2025 (20 Monate).
Tipp: Ein Langjahr lohnt sich häufig, da du die Kosten für einen zusätzlichen Jahresabschluss sparst und die Steuerbelastung optimieren kannst.
Wichtig: Informiere dich bei den Steuerbehörden deines Kantons, welche Regelungen für die Dauer des ersten Geschäftsjahres gelten. Die Entscheidung für ein langes Geschäftsjahr solltest du frühzeitig treffen und den Behörden mitteilen.
Die Steuererklärung im ersten Geschäftsjahr
Entscheidest du dich für ein Langjahr, erstellst du die Steuererklärung für die gesamte Periode. Das spart Aufwand, da du den Jahresabschluss nur einmal machen musst. Beachte jedoch folgende Punkte:
- Löhne: Diese müssen bis Ende des Kalenderjahres abgerechnet werden (z. B. 1. Mai bis 31. Dezember).
- MWST: Die Mehrwertsteuer richtet sich immer nach dem Kalenderjahr. Dein Umsatz muss anteilig auf 12 Monate hochgerechnet werden.
- Klare Deklaration: In der Steuererklärung und der Jahresrechnung müssen die genauen Daten des Geschäftsjahres sauber angegeben werden.
Tipp: Wenn du deine Zahlen analysierst, bedenke, dass ein verlängertes erstes Geschäftsjahr nicht direkt mit einem regulären Jahr vergleichbar ist. Achte auf eine saubere Abgrenzung.
Die MWST im Griff? Diese 10 Punkte müssen KMU beachten
Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung
Was gehört in eine Jahresrechnung?
Steueroptimierung für Kleinunternehmen
Neben der Wahl des Geschäftsjahres gibt es weitere Möglichkeiten, um deine Steuerbelastung zu optimieren:
- Alte Artikel abschreiben: Nicht mehr verkäufliche Waren können bei der Inventur mit bis zu einem Drittel ihres Werts abgeschrieben werden.
- Vorsorge nutzen: Beiträge in die Pensionskasse (2. Säule) oder dritte Säule können steuerlich abgesetzt werden – ideal für Selbständige und Inhaber:innen von AGs oder GmbHs.
- Rückstellungen bilden: Begründete Rückstellungen können steuerlich geltend gemacht werden, was deine Steuerlast im ersten Geschäftsjahr reduziert.
- Spesen und Fringe Benefits: Ein genehmigtes Spesenreglement bietet dir weitere steuerliche Vorteile.
So sparst du Steuern - Expertentipps für Selbstständige
So hilft dir KLARA
Mit KLARA erledigst du deine Buchhaltung einfach, effizient und stressfrei. Unsere Lösungen sind speziell darauf ausgelegt, dir den Einstieg ins Unternehmertum zu erleichtern und dich bei deiner Steuererklärung zu unterstützen.
Jetzt kostenlos ausprobieren und sorgenfrei ins neue Geschäftsjahr starten! →
Neugründende und Start-ups aufgepasst!
Sichere dir 50 % Rabatt im ersten Jahr auf ausgewählte KLARA Angebote! Mit KLARA wird deine Buchhaltung zum Kinderspiel.
Mehr Tipps aus dem KLARA Blog

GmbH oder AG: Kann ich mir meinen Lohn später auszahlen?

Abschreibungen und Anlagen: Das musst du wissen.
