Abschreibungen und Anlagen: Das musst du wissen.

2 Min
15.06.2023 06:30:00

Abschreibungen von Anlagevermögen – wie bitte? Es wird Zeit, Licht ins Dunkel zu bringen. Denn als Firma bist du dazu verpflichtet, deine Investitionen im Jahresabschluss auszuweisen. Wie das genau funktioniert und warum du dir den Kopf nicht zerbrechen musst, erfährst du hier.

Muss ich mein Anlagevermögen ausweisen?

Jede Firma ist dazu verpflichtet, das Anlagevermögen auszuweisen. Zum Anlagevermögen gehören Investitionen wie Maschinen, Fahrzeuge oder Wertpapiere. Veränderungen im Anlagevermögen beeinflussen oft die gesamte Vermögenssituation einer Firma, da es sich meistens um grössere Anschaffungen handelt, die über Jahre hinweg genutzt werden. Jede Anlage ist im Jahresabschluss korrekt aufzuführen.

Wie verbuche ich Bürogeräte, Fahrzeuge und andere Anlagen?

Während du in deiner Buchhaltung die Verbrauchsmaterialien als Betriebsaufwand verbuchst, handelt es sich bei Maschinen und anderen Anschaffungen, die du über Jahre nutzt, um Anlagen. Anlagen sind nichts anderes als Vermögensgegenstände, die du als solche für mehrere Jahre ausweisen und als solche verbuchen musst.

Was ist eine Abschreibung?

Der Begriff der Abschreibung sorgt bei KMU oft für Verwirrung. Es ist aber ganz einfach: Abschreibungen sind Aufwände, die in der Buchhaltung den Wertverlust von Vermögensgegenständen dokumentieren. Sie dienen dazu, den Aufwand einer Investition über die Lebensdauer zu verteilen.

Beispiel: Abschreibung deines Fahrzeugs.

Nehmen wir an, du kaufst dir einen neuen Firmenwagen im Wert von 30'000 Franken. Diesen Wagen wirst du fünf Jahre lang nutzen. Ohne Aktivierung in der Anlagebuchhaltung würden die 30'000 Franken in deiner Jahresrechnung als Aufwand erscheinen und deinen Gewinn um 30'000 Franken mindern.

Da du das Fahrzeug aber fünf Jahre lang nutzt, aktivierst du es in der Anlagebuchhaltung zu 30'000 Franken und schreibst es regelmässig ab. Dadurch beträgt die Aufwandsminderung pro Jahr einen Fünftel – also 6'000 Franken.


Wie ist das mit der Wertminderung?

In vielen Fällen verlieren die Vermögensgegenstände über die Jahre an Wert – zum Beispiel durch Abnutzung, Verschleiss oder Witterung. Dieser Wertverlust ist jedoch meistens vorhersehbar. Dafür erstellst du am besten einen Abschreibungsplan. Ausserplanmässige Wertminderungen – etwa durch Unfälle oder Naturkatastrophen – musst du nicht in den Abschreibungsplan aufnehmen.

Geht das auch einfacher?

Natürlich – mit KLARA! Erfasse deine Vermögensgegenstände wie Maschinen, Grundstücke oder Wertschriften in KLARA und hinterlege die entsprechenden Abschreibungsraten. Die Abschreibungen werden dann jeweils automatisch berechnet. Ausserdem erfährst du in Echtzeit, wie es um deine Anlagen und Abschreibungen steht ­– und nicht erst beim Jahresabschluss. So hast du ein wichtiges Instrument zur Hand, um deine unternehmerischen Entscheidungen zu vereinfachen. Und das Beste: All das ist vollständig in deiner Buchhaltung integriert. Aktivere einfach im Widget Store die «Anlagenverwaltung» und los geht’s!

Sag «Adieu» zu deinem Papierkram.

KLARA baut auf einem gesetzes- und steuerkonformen Kontorahmen auf, der alle Verbuchungen per Knopfdruck vornimmt. Somit musst du dich nicht mehr um die korrekte Erfassung kümmern.

Jetzt KLARA Business Pakete entdecken