Hast du einen Gärtner, eine Reinigungskraft oder Nanny eingestellt? Wer im eigenen Haushalt eine Hilfe beschäftigt, übernimmt damit automatisch die Rolle als Arbeitgeber. Damit kommen verschiedene administrative und gesetzliche Pflichten auf dich zu. Die Anmeldung deiner Haushaltshilfe bei den Sozialversicherungen, die korrekte Lohnabrechnung und die Einhaltung der Mindestlöhne sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützen auch dich vor späteren Komplikationen. Damit du alle wichtigen Schritte kennst und die Anmeldung schnell und einfach erledigst, haben wir eine übersichtliche Anleitung für dich zusammengestellt.
Alles Wichtige zum Thema Hausangestellte korrekt einstellen
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Er schützt sowohl dich als Arbeitgeber als auch deine Haushaltshilfe vor Missverständnissen und sorgt für klare Rahmenbedingungen.
Folgende Punkte sollten im Vertrag enthalten sein:
Ein Arbeitsvertrag schafft Verbindlichkeit und gibt Sicherheit. Mit KLARA Home kannst du eine Vertragsvorlage nutzen, die alle wichtigen Punkte abdeckt.
Sobald du eine Haushaltshilfe anstellst, musst du sie bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Dies gilt unabhängig vom Arbeitspensum. Damit ist deine Haushaltshilfe bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) sowie der ALV (Arbeitslosenversicherung) registriert.
Zusätzlich bist du verpflichtet, eine Unfallversicherung für deine Haushaltshilfe abzuschliessen:
Versicherungen für Hausangestellte in der Schweiz: Das musst du wissen
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Als Arbeitgeber bist du verpflichtet, den Mindestlohn einzuhalten. In der Schweiz gibt es kantonale Unterschiede, weshalb du dich über die spezifischen Regelungen in deinem Wohnkanton informieren solltest.
Zusätzlich musst du die AHV- und ALV-Beiträge berechnen und abführen. Diese betragen insgesamt 12,8 Prozent des Bruttolohns, wobei du als Arbeitgeber die Hälfte übernimmst. Falls deine Haushaltshilfe einer Quellensteuer unterliegt, ist diese ebenfalls zu berücksichtigen.
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Damit dein Haushalt als Arbeitgeber offiziell registriert ist, musst du dich bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden. Diese übernimmt die Verwaltung der AHV- und ALV-Beiträge. Falls deine Haushaltshilfe Kinder hat, kann zudem eine Anmeldung bei der Familienausgleichskasse erforderlich sein, um mögliche Familienzulagen zu beantragen.
Falls du eine Haushaltshilfe aus dem Ausland beschäftigst, solltest du vorab prüfen, ob eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorliegt. So stellst du sicher, dass das Arbeitsverhältnis legal ist und keine späteren Komplikationen auftreten.
Für jede Lohnzahlung musst du eine schriftliche Abrechnung ausstellen, die alle relevanten Abzüge enthält. Diese dient als Nachweis für die Sozialversicherungen und die Steuerbehörden. Zusätzlich muss am Jahresende ein Lohnausweis erstellt werden, der der Haushaltshilfe für die Steuererklärung dient.
Die korrekte Dokumentation ist entscheidend, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. KLARA Home übernimmt diesen Prozess für dich, indem alle relevanten Dokumente automatisch generiert werden.