Lohnausweis fürs Putzpersonal: Antworten auf die wichtigsten Fragen

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20.11.2018 17:09:00

Und schon wieder ist ein Jahr fast um. Für Arbeitgeber heisst das: Lohnausweise vorbereiten und den Mitarbeitenden ausstellen. Auch Private, die Personen in ihrem Haushalt einstellen, müssen spätestens bis Ende Jahr dieser Pflicht nachkommen. Was du alles dabei beachten musst, liest du hier.

Ob Babysitter, Putzfrau oder Nanny: Sobald du jemanden in deinem Privathaushalt anstellst, wirst du automatisch zu einem Arbeitgeber. Mit dieser Rolle sind natürlich verschiedene Pflichten verbunden. Eine davon ist die Ausstellung eines Lohnausweises per Ende des Jahres. Hier findest du die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

 

Warum braucht meine Reinigungskraft einen Lohnausweis?

Wenn du Angestellte in deinem Haushalt beschäftigst, wirst du zu einem Arbeitgeber. Dann bist du gesetzlich dazu verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge wie die AHV abzurechnen. Sonst machst du dich strafbar. Jede sogenannte Hausdienstarbeit (Raumpfleger, Au-pairs, Babysitter, Betreuung etc.) gilt als eine Erwerbstätigkeit. Deine kantonale Ausgleichskasse braucht den Lohnausweis für die spätere Rentenabrechnung und stellt dir darauf basierend die Sozialversicherungsbeiträge in Rechnung. 

Meine Putzfrau verdient weniger als 2'300 Franken pro Jahr. Muss ich trotzdem die AHV abrechnen?

Ja. Normalerweise müssen Lohne für Einkommen von weniger als 2'300 Franken pro Jahr nicht abgerechnet werden. Bei Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, gilt diese Schwelle jedoch nicht. Es gibt aber eine Ausnahme: Jugendliche Hausangestellte bis zum 25. Altersjahr, die weniger als 750 Franken pro Jahr verdienen, müssen nicht gemeldet werden.

Haben die Angestellten im Haushalt einen Anspruch auf Familienzulagen?

Ja. Alle Hausangestellte, die einen Lohn beziehen, haben Anspruch auf Familienzulagen. Die Arbeitnehmer können sich für die Familienzulagen bei der Ausgleichskasse anmelden – sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Ist die Unfallversicherung obligatorisch und wer zahlt diese?

Da die Krankenkasse nur für Nichtberufsunfälle aufkommt, bist du gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung gegen Berufsunfälle für deine Hilfskraft abzuschliessen – selbst, wenn sie nur wenige Stunden bei dir arbeitet. Kümmert sich deine Haushaltshilfe jedoch mehr als acht Stunden pro Woche um deinen Haushalt, gilt es zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung abzuschliessen.

Bis jetzt habe ich den Lohnausweis von Hand ausgefüllt. Das geht doch auch einfacher, oder?

Natürlich. KLARA Home bietet dir eine vereinfachte Administration bei der Anstellung deiner Haushaltshilfe. Dazu gehört das Erstellen korrekter Lohnabrechnungen sowie das elektronische Übermitteln von Lohnmeldungen. Für die Abrechnung ist eine Übersicht über die Anzahl Stunden erforderlich, die deine Hilfskraft monatlich für dich arbeitet. Auch für die Zeiterfassung hat KLARA Home die passende Funktion: Gearbeitete Stunden deiner Hausangestellten können ganz einfach und direkt über die Applikation erfasst werden. Dasselbe gilt für das allfällige Erfassen von Spesen, zum Beispiel wenn der Kauf eines neuen Putzmittels anfällt.