Die Beiträge sind wie folgt:
AHV 8.7 %
IV 1.4 %
EO 0.5 %
Total 10.6 % (Arbeitgeber UND Arbeitnehmer)
Die arbeitgebende Instanz sowie die beschäftigte Person zahlen jeweils die Hälfte des Totalbetrags, wobei der Anteil der Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen wird.
AHV/IV/EO Beiträge für Selbständige
Als Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungen dient bei Selbstständigerwerbenden das im Beitragsjahr erzielte Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Steuerbehörde. Der AHV/IV/EO-Satz ist tiefer als bei Angestellten: Er beträgt maximal 10 Prozent – je nach Jahreseinkommen.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung wird bei allen AHV-versicherten Arbeitnehmenden abgerechnet. Der ALV-Beitrag von 2.2 Prozent wird bis zu einem Jahreslohn von 148‘200 Franken angewendet. Wer mehr verdiente, musste bisher zusätzlich einen Solidaritätsabzug leisten. Dieser wird per 1. Januar 2023 abgeschafft, das heisst, ab dem 1. Januar entfällt dieser Anteil.
3. Säule
Wer nach der Pensionierung zusätzlich Geld erhalten möchte, kann freiwillig eine dritte Säule einrichten. Den einbezahlten Betrag kannst du von deinen privaten Steuern abziehen. Für die Säule 3b gibt es keine Obergrenzen. Wie viel du in die Säule 3a einzahlen kannst, ist allerdings limitiert: Selbstständigerwerbende können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens einzahlen, maximal jedoch 35'280 Franken – sofern sie nicht BVG-versichert sind. Für Angestellte wird der Maximalbetrag 2023 auf 7’056 Franken erhöht (2022 lag er bei 6883 Franken).
Merkblatt: Kennzahlen Sozialversicherung 2023
Hier findest du eine Übersicht über alle Kennzahlen für deine Lohnbuchhaltung zum Download.