Todesfall im Unternehmen – was nun?

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Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Das Team informieren

Für gewöhnlich spricht sich ein Todesfall in der Firma schnell herum. Trotzdem gehört es zu deinen Aufgaben, die Mitarbeitenden angemessen zu informieren. Am besten versammelst du dazu die gesamte Belegschaft, bei grösseren Unternehmen kannst du auch erst die engsten Kolleginnen und Kollegen benachrichtigen. Sollte das vor Ort nicht möglich sein, empfiehlt sich eine Video-Konferenz. Eine solche Nachricht gehört auf keinen Fall in eine E-Mail!


Bereite dich gut auf das Gespräch vor, schreibe dir vielleicht sogar eine Ansprache auf, nimm dir Zeit und gehe auf deine Mitarbeitenden ein. Empathie, Wertschätzung und Respekt sind hier wichtig. Überlegt dann gemeinsam, was ihr als Unternehmen für das verstorbene Team-Mitglied sowie die Hinterbliebenen tun wollt: Neben der obligatorischen Beileidskarte könnt ihr beispielsweise einen Kranz für die Beerdigung organisieren oder eine Spende.


Trauerarbeit im Unternehmen

Es ist möglich, dass in einer solch ausserordentlichen Situation die Arbeitsleistung im Team kurzfristig etwas nachlässt. Andere wiederum stürzen sich vielleicht in die Arbeit, um sich gedanklich abzulenken. Suche allenfalls das Gespräch mit den betroffenen Personen, sei geduldig und zeige Verständnis.


Gemeinsame Abschiedsrituale helfen bei der Trauerbewältigung: Eine firmeninterne Gedenkveranstaltung, vielleicht sogar in Form eines Betriebsausflugs an den Lieblingsort des verstorbenen Team-Mitglieds. Vielleicht möchtet ihr auch nur eine Kerze anzünden oder ein Kondolenzbuch aufstellen, in dem alle ihre Gedanken und Erinnerungen festhalten. Überlege dir zudem, eine professionelle Trauerbegleitung hinzuzuziehen. Gerade wenn einem selbst die Worte fehlen, kann das eine riesige Unterstützung bedeuten.

Arbeitsrechtliche Pflichten


Gemäss OR Art. 338 erlischt das Arbeitsverhältnis mit dem Tod. Hinterlässt die verstorbene Person jedoch anspruchsberechtigte Personen, musst du den Lohn für kurze Zeit weiter auszahlen. Anspruchsberechtigt sind Ehepartner, eingetragene Partner, minderjährige Kinder oder andere Personen, für die Unterstützungspflicht bestand.

Wie lange du diesen sogenannten «Lohnnachgenuss» auszahlen musst, ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig: Bei unter fünf Jahren Dienstdauer einen Monat, sonst 2 Monate. Jeweils vom Todestag an gerechnet. Da es sich dabei nicht um einen Lohn im eigentlichen Sinne handelt, musst du keinerlei Sozialversicherungen davon abziehen. Du zahlst den vereinbarten Bruttolohn aus, mit sämtlichen Lohnbestandteilen wie dem 13. Monatslohn, regelmässig entrichteten Zulagen, Provisionen oder Naturallohnanteilen.

Buchhaltung


Erfasse den Lohnnachgenuss mit einem korrekten Buchungstext in deiner Buchhaltung. So ist jederzeit nachvollziehbar, worum es sich handelt. Eine Todesanzeige oder eine Todesbescheinigung dazu abzuspeichern, ist sicherlich nicht falsch – denk daran, diese rechtzeitig bei der Familie einzufordern.

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