Berufliche Vorsorge: Was bedeutet das für KMU?

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Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Wer ist BVG-pflichtig?

Sobald du neue Mitarbeitende einstellst, ist zu prüfen, ob diese BVG-pflichtig sind oder nicht. Automatisch der Pflicht unterliegt jede und jeder die/der folgende Kriterien erfüllt: 

  • Beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
  • Jahreslohnsumme beträgt mehr als CHF 21‘150.-
  • Ab 18. Lebensjahr ist der Mitarbeiter für Risiko Tod & Invalidität versichert
  • Ab 25. Lebensjahr spart der Mitarbeiter zusätzlich Altersguthaben an
  • Der Mitarbeitende hat das Rentenalter noch nicht überschritten

Lass uns hierzu gleich ein Beispiel machen:

 Du hast eine Lehrtochter mit Jahrgang 1999 eingestellt. 2017 hatte Sie eine Lohnsumme von (01.-07.2017 900.-/Mt., 08.-12.2017 1‘200.-/Mt.) CHF 12‘300.-. Deine Lehrtochter war bereits im 18. Lebensjahr, jedoch überschritt ihre Lohnsumme den Betrag von mindestens CHF 21‘150.- nicht. Im Sommer 2018 wird sie nun ausgelernt sein und bei dir als 100% Angestellte weiterarbeiten.

Von Januar 2018 – Juli 2018 verdient sie weiterhin den Lehrlingslohn von CHF 1‘200.- im Monat. Ab August 2018 jedoch wird ihr der Lohn einer ausgelernten Angestellten – CHF 4‘400.- im Monat – vergütet. Wenn du dies ausrechnest, kommst du auf eine Jahreslohnsumme von CHF 30‘400.-. Jetzt ist sie BVG-pflichtig und für «Risiko Tod & Invalidität» versichert.

Wenn du den Jahreslohn der gewählten BVG-Kasse meldest, erhältst du eine Übersicht, welchen Betrag du am Lohn abziehen kannst. Vom diesem Beitrag zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel 50% - die restlichen 50% werden in diesem Falle dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen. Wichtig ist, dass du immer den Jahreslohn angeben musst, selbst wenn du jemanden im September anstellst. Miteinberechnet werden ebenfalls der 13. Monatslohn, allfällige Boni sowie Gratifikationen und Gewinnbeteiligung.

BVG für temporäre Arbeitskräfte

Stellst du jemanden temporär, aber sicherlich länger als 3 Monate, ein, gilt, dass der festgesetzte Lohn auf einen Jahreslohn hochgerechnet wird. Für den Abzug für die Altersgutschrift (Beiträge) gelten definierte Sätze. Diese berechnen sich je nach Alter mit einem vorgeschriebenen % Satz: 

  • 18-24 Jahre             0% (nur für Risiko Tod & Invalidität)
  • 25-34 Jahre             7%
  • 35-44 Jahre           10%
  • 45-54 Jahre           15%
  • 55-64/65 Jahre     18%

Ebenso existiert ein BVG Maximallohn von CHF 84'600.

Die 2. Säule ist also dafür zuständig, dass wenn ein Mitarbeitender von dir in Rente geht, dieser weiterhin die Lebenshaltung in angemessener Weise fortsetzten kann. Schliesslich hat sie oder er jahrelang dafür gearbeitet und einbezahlt.

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