Lohnabrechnung für Kurzarbeit in der Schweiz

6 Min
Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine alternative Berechnungsvariante «vereinfachte Variante» auszuwählen. Wenn diese Variante nicht explizit ausgewählt wurde, wird standardmässig die SECO-Variante bei der Berechnung herangezogen.

Warum eine weitere Berechnungsvariante? Es gibt verschiedene Empfehlungen, wie die Lohnabrechnung bei Kurzarbeit auszusehen hat. Daher haben wir die ganz einfache Variante ebenfalls zur Verfügung gestellt. Diese Berechnungsart greift nur bei Monatslöhnern. Bei den Stundenlöhnern wird weiterhin die SECO-Variante angewendet, weil diese die Problematik von den Zuschlägen einfach löst.

Es ist genau wie beim vereinbarten Lohn ebenfalls für die Berechnungsart so, dass man diese Angaben während der Kurzarbeitsperiode nicht wechseln darf!

KLARA_Kurzarbeit_Bild_1

Solltest du bei einigen Mitarbeitern abweichende Daten im Arbeitsvertrag vereinbart haben, kann diese in der Mitarbeiterverwaltung für jeden Mitarbeiter individuell übersteuert werden. Gehe dazu auf «Mitarbeiter – Mitarbeiter verwalten – Anstellung ändern (im Schnellmenü)».

 

Kurzarbeit 2

Sollte es Mitarbeiter geben mit Abweichungen, z.B. mit abweichenden Wochenstunden oder weniger Ferientagen als im Standard der Firma, können diese hier angepasst werden.

 

Kurzarbeit 3

Mitarbeiter, welche im Teilzeitpensum arbeiten, müssen nicht individuell übersteuert werden. Dies wird in der Berechnung automatisch berücksichtigt.

Nun kann in der entsprechenden Lohnabrechnung die neu generierte Lohnart hinterlegt werden. Klicke dazu in der Lohnabrechnung auf «Lohnbestandteile hinzufügen» und suche entsprechend nach der gewünschten Lohnart:

  • Kürzung Kurzarbeit Ausfall Stunden (Monatslöhner)
  • Kurzarbeit Ausfallstunden (Stundenlöhner)
  • Lohnausfall KA/SW 

Hast du entsprechend deiner Bedürfnisse beim Mitarbeiter die richtige Lohnart ausgewählt, kannst du mit der Eingabe beginnen.

Abrechnung Kurzarbeit für Monatslöhner

Im Beispiel für den Monatslöhner-Eintrag konnten in der aktuellen Lohnperiode 100 Stunden nicht gearbeitet werden. KLARA berechnet nun den neuen Bruttolohn anhand der angegebenen Ausfallstunden.

Monatslöhner

Berechnung Monatslohn

Dieser Mitarbeiter hat auf dem Vertrag keine abweichenden Angaben bei den Angaben «Kurzarbeit», damit gelten die Firmenangaben.

  • 42 Wochenstunden
  • 25 Ferientage
  • 8 Feiertage

Die Berechnung für den anrechenbaren Stundenverdienst ist demnach wie folgt:

  • Arbeitstage      262
  • Abzüglich          25 Ferien
  • Abzüglich          8 Feiertage

Das sind 229 Nettoarbeitstage
Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit ist 42 Stunden (8.4 Stunden pro Tag)
229 x 8.4 = 1'923.6 Nettoarbeitsstunden pro Jahr / 12 ergibt 160.3 pro Monat
Der Monatslohn wird auf Basis 100% als Basis genommen und wenn das 13. Gehalt aktiv ist, wird noch 1/12 hochgerechnet:

Bei uns 5'000.-- + 13. Gehalt = 416.66 = 5'416.66 / 160.3 = 33.79

Mit diesem aufgerechneten Stundensatz werden die Ausfallstunden abgezogen und 80% davon wieder vergütet. Auch hier werden die Sozialversicherungsbasen zu 100% berücksichtigt.

 

Berechnung der Monatslöhner bei der «vereinfachten Berechnung»:

Bei dieser vereinfachten Berechnung geht man davon aus, dass Ferien, Feiertage und das 13. Gehalt auf 100% berechnet werden. Die ALV-Entschädigung an den Arbeitgeber enthalten ja diese Anteile.

Somit werden hier nur die aktuellen Werte (ohne Aufrechnung) berechnet.

Die eingegebenen Wochenstunden (auf 100% Basis) werden mit 52 Wochen multipliziert und durch 12 Monate geteilt:

Beispiel:  42 x 52 / 12 = 182 durchschnittliche Monatsstunden

Der aktuelle Monatslohn wird durch diese 182 Stunden geteilt und das ergibt den Stundenansatz für die Ausfallstunden. Davon werden 80% entschädigt.

Auch hier werden die Sozialversicherungsbasen zu 100% berücksichtigt.

 

Berechnung Stundenlohn bei Kurzarbeit

Lohnabrechnung der Kurzarbeit für Stundenlöhner in der Schweiz

Der anrechenbare Stundenverdienst berechnet sich nach Seco wie folgt:

 

Normaler Stundenlohn 25.00  
Aufgerechneter Stundenlohn 27.08 wenn das 13. Gehalt aktiv ist = 8.33%
Aufgerechneter Stundenlohn 30.32 mit Ferien- und Feiertagsanteil
    4 Wochen Ferien und 8 Feiertage = 11.97%


Die Jahrestage sind für das Jahr 2020 = 262

262 Tage minus 20 Tage Ferien minus 8 Tage Feiertage ergibt Nettoarbeitstage von 234 Tagen.

28 Tage / 234 Tage ergibt einen %-Satz von 11.97 %


Somit werden die Ausfallstunden in unserem Beispiel mit dem Stundensatz von 30.32 berechnet – 100% als Auszahlung und 20% als Abzug.

Da hier die Zuschläge alle schon berücksichtigt sind, werden die Ausfallstunden von den ordentlichen Zuschlägen (Ferienanteil, Feiertag und 13. Gehalt) nicht mehr berücksichtigt.

Die Auszahlung 100% der Ausfallstunden werden in den Sozialversicherungsbasen voll berücksichtigt.

Lohnart «Lohnausfall KA/SW»

Bei der oben beschriebenen Kurzarbeitsvariante werden in der Berechnung nur der Monatslohn/Stundenlohn und eine allfällige Ortszulage berücksichtigt. Wir gehen somit davon aus, dass die Ortszulage unter «weitere Lohnbestandteile» bei der Kurzarbeit deklariert wird. Damit wird der Lohnbestandteil «Ortszulage» bei der Berechnung des anrechenbaren Stundenverdienstes mit eingerechnet.

Solltest du weitere Spezialitäten eingeschlossen haben, kann es sein, dass diese Berechnung für dich nicht stimmt. Dann hast du die Möglichkeit, die entsprechenden Beträge manuell zu berechnen und mit den folgenden Lohnarten die errechneten Beträge zu erfassen:

Lohnausfall KA/SW (SL) ->  Ausfallstunden zu 100% inklusive Ferienanteil, Feiertage und 13. Gehalt
ALV-Entschädigung -> 80% der Ausfallstunden 100%
Lohnabzug KA/SW (ML) -> Abzug zu 100% der Ausfallstunden

ALV-Entschädigung 

->

Vergütung 80 % der Ausfallstunden

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Korrekte Verbuchung der Kurzarbeitentschädigung (KAE)

In KLARA werden die Löhne nach jeder Lohnabrechnung automatisch verbucht. Wie werden nun die Entschädigungszahlungen beim Erhalt verbucht?

 

Verbuchung der Kurzarbeitsentschädigung via Bankabgleich

Sobald die Entschädigungszahlung auf deinem Bankkonto eingetroffen ist, kannst du diese über den Bankabgleich in KLARA verbuchen. Klicke dazu neben der erhaltenen Zahlung auf den Button «andere Buchung» und wähle dort anschliessend «Kontokorrent Sozialversicherung / Quellensteuer» aus. Nun kannst du die entsprechende Sozialversicherung auswählen, um die Buchung abzuschliessen.

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So werden die Entschädigungen automatisch anhand der Soll-Stellungsmethode verbucht.

 

Lohnverbuchungen vor dem 24.04.2020

Wurde ein Lohnlauf mit Kurzarbeitsentschädigungen vor dem 24.04.2020 durchgeführt, empfehlen wir noch folgende zusätzliche Buchung vorzunehmen. 

Über die Funktion «manuelle Buchung» kannst du eine Buchung im «Hauptbuch» vornehmen. Wähle das Konto «2270 Kontokorrent Sozialversicherungen / Quellensteuerbehörden», den Typ «Kontokorrent Sozialversicherung» und wähle die betroffene Sozialversicherung. Füge im Soll den Anteil der Arbeitnehmerentschädigung für die Kurzarbeit und wähle einen Tag z.B. «Kurzarbeit». Für das Gegenkonto wählst du das Konto «5000 Lohnaufwand», wähle einen für dich passenden Tag z.B. «Leistung Sozialversicherungen und verbuche im Haben mit demselben Betrag.

Für Buchungen von Löhnen ab dem 24.04.2020 ist diese manuelle Buchung nicht mehr notwendig.

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