Quellensteuer: So funktioniert die Anmeldung – inkl. Muster

2 Min
Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Unterlagen für die Quellensteuer-Anmeldung

Die vollumfängliche und korrekte Anmeldung bedarf, dass du alle relevanten Unterlagen und Informationen zur Hand hast, sowie das richtige Formular. Denn es ist in Teil Kantonen zu unterscheiden ob die Person steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz hat oder nicht (manchmal heissen diese für Künstler/-innen). Je nach dem, bedarf es eines anderen Formulars. 

Hier kannst du eine Checkliste mit den relevanten Unterlagen/Informationen downloaden

Die meisten Formulare kannst du Online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einsenden. Je nach Kanton sehen diese sehr verschieden aus. In gewissen Kantonen ist es verlangt, dass der Arbeitnehmer mit unterschreibt. Somit denk dran, wenn dein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag unterschreibt, dann geht die Unterschrift für die Quellensteueranmeldung in Einem. Denn das Meldeformular muss bei den meisten Kantonen innert kurzer Frist (innert 8-10 Tage) nach dem Stellenantritt oder mit der 1. Quellensteuerabrechnung eingereicht werden.

Wenn dein Mitarbeiter angestellt ist und er Lohn erhält, ist es wichtig, dass du als Arbeitgeber bereits daran denkst dem Lohn nebst den obligatorischen Sozialversicherungen auch die Quellensteuer abziehst.

In den Wegleitungen der Steuerverwaltungen «Quellensteuer» findest du die Tarifarten, Tarife, etc. und kannst somit feststellen was du deinem Mitarbeiter abziehen musst. Beim Stundenlohn ist dies schwieriger, aber es kann jederzeit eine Differenzgutschrift oder -abzug gemacht werden.

Wenn du die Quellensteuer dem Lohn abziehst, musst du diese dann dem Staat abgeben. Das heisst, dass du regelmässig eine Abrechnung für die Steuerverwaltung ausfüllen und einsenden musst. Diese stellt dir dann gemäss deiner Abrechnung eine Rechnung. Du erhältst eine 2% Bezugsprovision, weil du die Quellensteuer ablieferst. Die Rechnung erhältst du meistens nach der Einreichung der Abrechnung.

Auszug über die Tarifarten des Kantons Luzern

A-Tarif: Alleinstehende

B-Tarif: Verheiratete (Alleinverdiener/innen)

C-Tarif: Verheiratete (Doppelverdiener/innen)

D-Tarif: Nebenerwerbseinkünfte

H-Tarif: Halbfamilien

Mit der Kirchensteuer ist es dann zusätzlich ein Y und ohne ein N.

Beispiel AY = Alleinstehende mit Kirchensteuer

Sowie die Kinder dann aufgeführt sind.

C1N = Verheiratete Doppelverdiener mit einem Kind, ohne Kirchensteuer

Natürlich darf ein Muster nicht fehlen. Dies ist vom Kanton Luzern. Bitte beachte, dass du auch das Feld Arbeitgeber ausfüllen musst. Du machst die Abrechnung deiner Firma für einen Zeitraum – meistens quartalsweise.

Dann führst du pro Monat jeden Mitarbeiter, der Quellensteuerpflichtig ist in dieser obengenannten Periode auf. Ebenfalls ist es möglich Mutationen wie Eintritte, Austritte oder einen Tarifwechsel aufzuführen. Obwohl im Muster die Person im Monat 6 = Juni einen höheren Lohn bezieht, bezahlt Sie weniger Quellensteuer. Warum? Sie hat am 10.06.2018 ein zweites Kind bekommen und kommt somit in einen anderen Tarif, somit auch gleich eine Mutation.

 

Quellensteuer-1

*Bitte beachte, dass es pro Kanton variieren kann. Leider konnten wir nicht jeden Kanton einzeln behandeln. 

Das Quellensteuerthema ist sehr komplex, darum ist es wichtig, dass von Anfang an, alle Mitarbeiterdaten sauber eröffnet werden. KLARA unterstützt dich dabei und nimmt dir somit den ganzen Papierkram rund um das Thema Quellensteuer ab und stellt dir innerhalb der Applikation eine einfache Möglichkeit der Erfassung und Abrechnungn von Quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern deines Unternehmens.

Mehr Informationen zur Lohnbuchhaltung von KLARA: www.klara.ch/lohn

 

Nächster Beitrag
Test 1 →