Lohnmeldung: vereinbarten Lohn deklarieren
Der wichtigste Punkt in Bezug auf Kurzarbeit und Lohndeklaration dürfte die meisten Arbeitgeber erstaunen: Zu deklarieren ist nämlich der vereinbarte – d.h. «normale» Lohn – gemäss Arbeitsvertrag und nicht der reduzierte Lohn, der durch die Kurzarbeit entsteht.
In der Lohnabrechnung von KLARA siehst du zum Beispiel, dass die AHV-Abzüge dem vereinbarten Bruttolohn abgezogen wurden. Denn als Arbeitgeber bist du dazu verpflichtet, den «normalen» Sozialabzug für AHV/ALV/IV zu verrechnen – Kurzarbeit hin oder her.
Rechenbeispiel: Lohnabrechnung mit Kurzarbeit
Der Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von CHF 5’000. Der Arbeitgeber meldet 80% Kurzarbeit an, was einen effektiven Lohn von CHF 4’000 ausmacht. In der Jahreslohnmeldung sind aber die vereinbarten CHF 5’000 zu deklarieren.
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Übrigens: Die wichtigsten Infos über Kurzarbeit und Erwerbsersatz findest du unter diesem Link.
Kurzarbeit im Lohnausweis 2020
Für viele Firmen gibt es eine weitere Besonderheit, die den Lohnausweis 2020 betrifft: Kurzarbeitsentschädigungen sind in Ziffer 7 des Lohnausweises auszuweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vollen Lohnbetrag trotz Kurzarbeit überweist.
Rechenbeispiel: Kurzarbeitsentschädigung im Lohnausweis
Der Arbeitnehmer hat ein monatliches Gehalt von CHF 8’000. Der Arbeitgeber meldet 50% Kurzarbeit an und erhält für seinen Arbeitnehmer eine Kurzarbeitsentschädigung von CHF 3’200 (80%). Als Arbeitgeber bezahlst du aber trotzdem den vereinbarten Lohn von CHF 8’000.
Der Lohnausweis ist wie folgt auszufüllen: Der Betrag von CHF 3’200 ist in Ziffer 7, der Lohn von CHF 4’800 in Ziffer 1 zu deklarieren.
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Spesen im Homeoffice abrechnen
Unsere Kunden fragen uns immer wieder: Wie sieht’s aus mit den Spesen, die dieses Jahr etwa wegen der vermehrten Nutzung von Homeoffice entstehen? Wir haben eine gute Nachricht für euch: Zusätzliche Spesenentschädigungen aufgrund der Coronakrise werden vorübergehend auch ohne genehmigte Spesenvereinbarung als steuerfreier Unkostenersatz akzeptiert – bis zu einem Betrag von CHF 200 pro Monat. Dazu zählen zum Beispiel die zusätzlichen Strom- und Infrastrukturkosten.