Kinderzulage und Kindergeld.

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Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Wo muss ich den Antrag für Kinderzulagen stellen?

Dein Mitarbeiter meldet dir, dass ihm Kinderzulagen zustehen. Du als Arbeitgeber musst nun einen Antrag bei deiner ‘Familienausgleichskasse AHV’ stellen. Die AHV prüft diesen Antrag und wenn alles in Ordnung ist werden Sie ihn genehmigen. Danach kannst du deinem Mitarbeiter monatlich, zusammen mit dem Lohn, die entsprechenden Kinderzulagen ausbezahlen. 

Wusstest du, dass du Rückwirkend fünf Jahre die Kinderzulagen noch anfordern kannst?

Oft kannst du diesen Antrag direkt online ausfüllen (beim Onlineschalter deiner Ausgleichskasse). Dann musst du ihn nur noch ausdrucken, unterschreiben und einreichen.

Wie du auf dem Formular siehst, kannst du für ein eigenes Kind, Adoptivkind, Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind sowie Geschwister die Kinderzulagen geltend machen.

 

Tipp:

Halte alle Personalien des Arbeitnehmers, dessen Ehepartners, sowie dessen Kind/-er bereit. Ebenfalls musst du wissen, ob für das Kind bereits durch den Ehepartner oder einen zweiten Arbeitgeber Kinderzulagen geltend gemacht werden oder nicht.

Du brauchst eine Kopie des Geburtsscheins oder Familienbüchlein und bei Kindern ab 16 Jahren, welche sich in Ausbildung befinden, ebenfalls eine Ausbildungsbestätigung.

 

Wie hoch ist der Betrag?

In allen Kantonen gilt folgende Zulage als Minimum pro Kind und pro Monat:

  • Kinderzulage für Kinder bis 16 Jahre = CHF 200.-
  • Ausbildungszulage für Kinder in Ausbildung und von 16 – 25 Jahre = CHF 250.-

 

Es gibt jedoch Kantone, welche andere Beträge für die Kinderzulage haben oder zusätzlich noch eine Geburtszulage bezahlen.


Beispiel:

Ein Mann ist bei dir im Kanton Schwyz als Arbeitnehmer angestellt. Er ist nun das erste Mal Vater geworden. Du, als Arbeitgeber, stellst jetzt den Antrag bei der ‘Ausgleichskasse Schwyz’ für die Kinderzulage. Der Antrag wird nach der Prüfung angenommen.

Dein Mitarbeiter erhält nun monatlich eine Kinderzulage von CHF 220.-, sowie eine einmalige Geburtszulage von CHF 1‘000.-.

Seine Frau ist ebenfalls angestellt, jedoch im Kanton Zug. Der Arbeitgeber seiner Frau kann und sollte bei seiner AHV einen Antrag für eine Differenzzulage stellen. Warum? Der Kanton Zug bezahlt pro Kind CHF 300.- pro Monat. Somit entsteht eine Differenz von CHF 80.-/Monat, welche das Kind zugut hat (insofern dass die Frau mindestens CHF 592.- pro Monat verdient).

 

Eine genaue Übersicht, welcher Kanton welche Kinder-/Ausbildungszulagen bezahlt bekommt ihr hier: https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d

 

Tipp zu Ausbildungszulagen auf der Lohnabrechnung:

Die Kinder-/Ausbildungszulagen werden auf der Lohnabrechnung ausgewiesen und monatlich dem Arbeitnehmer ausbezahlt. In der Buchhaltung werden die erhaltenen Beträge der Ausgleichskasse auf ein Konto ‘Kinderzulagen’ gebucht, sowie bei Auszahlung bei Lohn dagegen gebucht. Ende Jahr, sollte das Konto sauber auf CHF 0.- sein.

Die Kinder-/Ausbildungszulagen sind ein Lohnbestandteil und müssen im Lohnausweis unter ‘Ziffer 1. Lohn’ ausgewiesen bzw. dem Bruttolohn addiert werden.

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