Krankentaggeldversicherung: Wann lohnt sich ein Abschluss?

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Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Wartefrist als wichtigstes Kriterium bei der Entscheidung einer Krankentaggeldversicherung

Bevor man sich für oder gegen eine Krankentaggeldversicherung entscheidet, sollte man sich in einem ersten Schritt immer die folgenden Fragen stellen:

  • Was bringt es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer?
  • Lohnen sich die Kosten oder nicht?
  • Wer zahlt bei Krankheit den Lohn des Mitarbeitenden weiter?

Bei einem «Ja» ist in einem zweiten Schritt die folgende Frage von zentraler Bedeutung, bevor man einen Vertrag abschliesst:

  • Auf wie viele Tage soll ich die Wartefrist setzen – 30, 60 oder 90 Tage? 

Wartefrist bedeutet: Bis zu dem Tag, an dem die Wartefrist abläuft, zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, danach die Krankenttaggeldversicherung.

Gesetzliche Verankerung der Lohnfortzahlung

Laut Gesetz erhält ein Arbeitnehmer für eine beschränkte Zeit weiterhin den Lohn – auch wenn keine Krankentaggeldversicherung besteht. Das heisst: Wenn du als Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung für deine Arbeitnehmer abgeschlossen hast, musst deine Firma für diese Zeit den vollen Lohn des Arbeitnehmers weiter auszahlen. Die Mindestdauer ist gemäss Obligationenrecht (OR) drei Wochen im ersten Dienstjahr, nachher ist der Lohn für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen.

Versicherungsschutz für zwei Jahre

Ebenfalls könnt ihr wählen, ob der Lohn zu 80% oder zu 100% versichert ist. Diese und noch weitere Kriterien wirken sich natürlich auf die Höhe der Versicherungsprämie aus. Da gilt es abzuwägen und sich gemeinsam mit dem Arbeitnehmer auf eine angemessene Zahl zu einigen. Denn: Die Prämien sind meistens in Promille angegeben und werden in der Praxis oft zu je 50% zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt, da die Versicherung für beide einen Vorteil bringt. Die Leistungsdauer der Versicherung ist frei wählbar. Meistens beträgt sie jedoch 730 Tage (also ca. zwei Jahre) – danach übernimmt die IV die Kosten, sofern eine Invalidität besteht.


Ein Beispiel dazu:

Frau Müller ist im fünften Dienstjahr angestellt und hat ein Einkommen von 7'500 Franken pro Monat. Sie erkrankt plötzlich an einem Burnout und ist für fünf Monate arbeitsunfähig. 

Situation ohne Krankentaggeldversicherung: Der Arbeitgeber muss für drei Monate 100% des Lohns weiter bezahlen. Danach erhält die Mitarbeiterin keinen Franken mehr. Falls du als Arbeitgeber in dieser Zeit einen Ersatz für Frau Müller gefunden hast, hast du nun doppelte Kosten auf deiner Rechnung.

Situation mit Krankentaggeldversicherung: Der Arbeitgeber zahlt den Lohn, bis die Wartefrist von 30 Tagen abgelaufen ist. Danach übernimmt die Krankentaggeldversicherung bis maximal 730 Tage die Lohnfortzahlung. Der Vorteil hier: Einerseits erhält Frau Müller bis zu Ihrer Genesung je nach Vertrag 80-100% des Lohns. Als Arbeitgeber kannst in der Zwischenzeit eine Person für die Arbeiten von Frau Müller einstellen und musst – mit Ausnahme der Wartefrist – keine doppelten Lohn zahlen.


Anzahl Dienstjahre bestimmen die Lohnfortzahlung

Unser illustratives Beispiel zeigt auf, dass für dich als Arbeitgeber auch folgende Fragen von zentraler Bedeutung sind:

Wie lange sind deine Mitarbeiter bereits angestellt? Denn die Dienstjahre bestimmen die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht, wenn keine Versicherung abgeschlossen ist.

Wie hoch ist der Lohn? Brauche ich im Krankheitsfall eine Ersatzperson und will ich meine Angestellten nicht grundsätzlich gut versichern?

Fazit

Eine Krankentaggeldversicherung lohnt sich meistens. Wenn jemand schwer erkrankt, ist dies meist unerwartet und die Lohnfortzahlung kann seine Existenz sichern.  

Tipp: In der Gerichtspraxis werden zur Festsetzung des Lohnanspruchs regional unterschiedliche Skalen angewendet:

  • Zürcher Skala (ZH, SH + TG)
  • Basler Skala (BS + BL)
  • Berner Skala (alle übrigen Kantone)

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Quelle: Arbeitsverhinderung.ch

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