Das KLARA Whitepaper für Neugründer: Kapitel 5 - Behörden und Versicherungen.

2 Min
18.07.2019 10:24:45

Behörden

HandelsregisteramtEgal ob Einzelfirma, GmbH oder AG: Der Handelsregistereintrag ist ein Muss. Bei der Einzelfirma ist der Eintrag erst ab einem Jahresumsatz von 100’000 Franken obligatorisch. Einen Eintrag ins Handelsregister nimmst du beim kantonalen Handelsregisteramt vor. Bei Einzelfirmen mit einem Umsatz von weniger als 100’000 Franken ist der Eintrag freiwillig. Dennoch empfehlen wir dir, deine Firma auch dann ins Handelsregister einzutragen. Da du mit einem Eintrag im Firmenindex aufgeführt wirst, können dich deine Kunden einfacher finden. Ausserdem erhöhst du deine Glaubwürdigkeit.

Ausgleichskasse
Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Pflicht, sich um die Sozialversicherungen für sich selbst und für allfällige Mitarbeitende zu kümmern. Einzelunternehmen, also selbstständig Erwerbende, müssen sich zwingend selber für die AHV/IV/EO anmelden.

Postamt
Falls du Mitarbeitende hast: Organisiere bei der Post eine Vollmacht, sonst kannst nur du Pakete und eingeschriebene Briefe abholen.

Eidgenössische Mehrwertsteuer
Erzielst du einen jährlichen Umsatz von mindestens CHF 100’000, bist du mehrwertsteuerpflichtig. Das heisst: Innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Mehrwertsteuerpflicht musst du dich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Auch wenn dein Umsatz weniger als CHF 100’000 pro Jahr beträgt, lohnt es sich in manchen Fällen, seine Firma freiwillig für die Mehrwertsteuer anzumelden. So erhältst du eine MwSt.-Nummer und erhöhst damit die Glaubwürdigkeit bei deinen (potenziellen) Kunden. Gerade in der Dienstleistungsbranche kann dies von Nutzen sein.

Marken und Patente
Hast du ein innovatives Produkt entwickelt? Um dich vor Kopien zu schützen, empfehlen wir dir, so früh wie möglich ein Patent zu erwerben. Ausserdem ist es sehr wichtig, ob dein Marken- oder Firmenname bereits besetzt ist – das Handelsregisteramt übernimmt diese Prüfung nicht.

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Obligatorische Versicherungen

Sozialversicherungen
Wie bereits beschrieben, müssen sich alle für die AHV, IV und EO anmelden. Bei der Einzelfirma ist eine Abklärung der Beitragspflicht ein Muss. Dies ist ein Formular, das dir die Ausgleichskasse zur Verfügung stellt. Vereinbare unbedingt Akontozahlungen für die Sozialversicherungen, um Verzugszinsen zu vermeiden. Die Differenz erhältst du zurück oder zahlst sie nach.

Berufsunfall-/ Nichtberufsunfallversicherung
Die Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung (BU und NBU) kannst du bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft oder Krankenkasse abschliessen. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Konditionen sind sehr unterschiedlich.

Berufliche Vorsorge (BVG)
Ab einer gewissen Jahreslohnsumme (Stand 2019: CHF 21'330) bist du dazu verpflichtet, die berufliche Vorsorge abzurechnen.

Freiwillige Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Lohnausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Cyberversicherung
  • Reiseversicherung

Für die meisten Anmeldungen – bei Behörden und Versicherungen – benötigst du folgende Angaben:

  • Firmenname, Firmennummer
  • Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort
  • AHV-Nummer
  • Geburtsdatum
  • Jahreslohnsumme (geplant)
  • Jährlicher Umsatz (geplant)

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