Todesfall im Unternehmen – was nun?

2 Min
15.09.2022 07:30:00

Sei es nach einer Krankheit oder unverhofft wegen eines Unfalls – ein Todesfall im Unternehmen belastet das ganze Team. Du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber stehst zudem vor der Aufgabe, die Belegschaft zu informieren und du hast bestimmte rechtliche Pflichten zu erfüllen. Ein Patentrezept für den richtigen Umgang mit einer solchen Situation gibt es leider nicht, aber damit du zumindest weisst, was zu tun ist, unterstützen wir dich mit diesem Ratgeber.

Gespräch mit den Angehörigen

Am wichtigsten ist, dass du die Wünsche der Hinterbliebenen berücksichtigst. Suche darum als Erstes das Gespräch mit der Familie. Drück deine Anteilnahme aus und frage sie nach ihren Wünschen, was das weitere Vorgehen betrifft: Wann darf was und wie kommuniziert werden? Gilt es dabei einen bestimmten kulturellen oder religiösen Hintergrund zu beachten?

Das Team informieren

Für gewöhnlich spricht sich ein Todesfall in der Firma schnell herum. Trotzdem gehört es zu deinen Aufgaben, die Mitarbeitenden angemessen zu informieren. Am besten versammelst du dazu die gesamte Belegschaft, bei grösseren Unternehmen kannst du auch erst die engsten Kolleginnen und Kollegen benachrichtigen. Sollte das vor Ort nicht möglich sein, empfiehlt sich eine Video-Konferenz. Eine solche Nachricht gehört auf keinen Fall in eine E-Mail!

Bereite dich gut auf das Gespräch vor, schreibe dir vielleicht sogar eine Ansprache auf, nimm dir Zeit und gehe auf deine Mitarbeitenden ein. Empathie, Wertschätzung und Respekt sind hier wichtig. Überlegt dann gemeinsam, was ihr als Unternehmen für das verstorbene Team-Mitglied sowie die Hinterbliebenen tun wollt: Neben der obligatorischen Beileidskarte könnt ihr beispielsweise einen Kranz für die Beerdigung organisieren oder eine Spende.

Trauerarbeit im Unternehmen

Es ist möglich, dass in einer solch ausserordentlichen Situation die Arbeitsleistung im Team kurzfristig etwas nachlässt. Andere wiederum stürzen sich vielleicht in die Arbeit, um sich gedanklich abzulenken. Suche allenfalls das Gespräch mit den betroffenen Personen, sei geduldig und zeige Verständnis. Gemeinsame Abschiedsrituale helfen bei der Trauerbewältigung: Eine firmeninterne Gedenkveranstaltung, vielleicht sogar in Form eines Betriebsausflugs an den Lieblingsort des verstorbenen Team-Mitglieds. Vielleicht möchtet ihr auch nur eine Kerze anzünden oder ein Kondolenzbuch aufstellen, in dem alle ihre Gedanken und Erinnerungen festhalten. Überlege dir zudem, eine professionelle Trauerbegleitung hinzuzuziehen. Gerade wenn einem selbst die Worte fehlen, kann das eine riesige Unterstützung bedeuten.

Arbeitsrechtliche Pflichten

Gemäss OR Art. 338 erlischt das Arbeitsverhältnis mit dem Tod. Hinterlässt die verstorbene Person jedoch anspruchsberechtigte Personen, musst du den Lohn für kurze Zeit weiter auszahlen. Anspruchsberechtigt sind Ehepartner, eingetragene Partner, minderjährige Kinder oder andere Personen, für die Unterstützungspflicht bestand.

Wie lange du diesen sogenannten «Lohnnachgenuss» auszahlen musst, ist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig: Bei unter fünf Jahren Dienstdauer einen Monat, sonst 2 Monate. Jeweils vom Todestag an gerechnet. Da es sich dabei nicht um einen Lohn im eigentlichen Sinne handelt, musst du keinerlei Sozialversicherungen davon abziehen. Du zahlst den vereinbarten Bruttolohn aus, mit sämtlichen Lohnbestandteilen wie dem 13. Monatslohn, regelmässig entrichteten Zulagen, Provisionen oder Naturallohnanteilen.

Buchhaltung

Erfasse den Lohnnachgenuss mit einem korrekten Buchungstext in deiner Buchhaltung. So ist jederzeit nachvollziehbar, worum es sich handelt. Eine Todesanzeige oder eine Todesbescheinigung dazu abzuspeichern, ist sicherlich nicht falsch – denk daran, diese rechtzeitig bei der Familie einzufordern.

 

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