Testartikel Whitepaper

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Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Etwas vorweg: Die Steuererklärung für einen kleinen Betrieb selbst auszufüllen, ist nicht kompliziert. Vorausgesetzt natürlich, du hast die Buchhaltung sauber geführt und deinen Jahresabschluss gemacht. Wenn es in deinem Unternehmen jedoch wesentliche steuerrelevante Änderungen gab, empfehlen wir dir, eine Treuhänderin oder einen Treuhänder hinzuzuziehen. Du hast dein Unternehmen erst letztes Jahr gegründet? Dann findest du hier wichtige Informationen zum Jahresabschluss und Steuererklärung im ersten Geschäftsjahr 

Besteuerung von Kapitalgesellschaften im Unterschied zu Personengesellschaften 

Anders als bei Einzelunternehmen, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften (also Personengesellschaften), unterscheidet die Steuerbehörde bei Kapitalgesellschaften klar zwischen Privatem und Geschäft: Die AG oder GmbH wird als Unternehmen besteuert, Aktionäre oder Gesellschafter hingegen als Privatpersonen. Während bei der AG auf den Reingewinn eine Gewinnsteuer erhoben wird, müssen Aktionäre zudem eine Einkommenssteuer auf die ausgeschüttete Dividende errichten. Analog muss die AG Kapitalsteuern für das Aktienkapital bezahlen und Aktionäre aufgrund des Aktienwerts eine Vermögenssteuer. 

 

Rechtsform Unternehmen 

Nationale Ebene (Bund) 

Kantonale Ebene 

Gemeindeebene 

Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft 

Direkte Bundessteuer vom Einkommen (4,25%) 

Einkommens- und Vermögenssteuern 

Zu- und Abschläge zur Staatssteuer, u. U. mit eigenen Tarifen und Verfügungen 

AG und GmbH 

Direkte Bundessteuer vom Gewinn (8.5%) 

Gewinn- und Kapitalsteuer 

Zu- oder Abschläge zur Staatssteuer 

 

Vor der Steuererklärung  

Du kannst die Steuererklärung für deine AG oder GmbH erst nach der Durchführung der Generalversammlung ausfüllen. Denn dort wird die Jahresrechnung abgenommen sowie die Gewinnverteilung: Die Zuweisung zu den Reserven wird beschlossen, sowie das Ausschütten von Dividenden bzw. der Gewinn- oder Verlustvortrag auf neue Rechnungen.  

Auch wenn dir alle Stammanteile oder Aktien gehören, ist die Generalversammlung samt Protokoll dazu Pflicht. Du musst das Protokoll zwar nicht der Steuerverwaltung einreichen, aber so ist für diese klar, dass die Jahresrechnung stimmt und angenommen ist.  

Dokumente für die Steuererklärung 

Je besser du dich vorbereitest, desto weniger kann schief gehen. Halte darum folgende Dokumente bereit: 

  • Wie bereits erwähnt, ist es wichtig, dass du den korrekt erstellten Jahresabschluss vor dir liegen hast, inklusive Anhang und Gewinnverteilung. Nicht vergessen: Jede einzelne Seite der Gewinnverteilung muss von der unterzeichnungsberechtigen Person unterschrieben sein.  
  • Bankangaben, wo allfälliges Steuerguthaben überwiesen werden soll 
  • Du füllst du Steuererklärung für deine Firma zum ersten Mal aus? Dann empfehlen wir dir, eine Kopie des Handelsregisterauszugs vor dir zu haben.  
  • Das Hauptformular der Steuerverwaltung mit deiner PID-Nummer und deiner UID-Nummer.  
  • Kontenblätter aus deiner Buchhaltung, entweder in Papierform oder als PDF. Diese musst du nicht zwingend einreichen, wir empfehlen es aber. Details zu den Kontenblättern findest du in der Checkliste  

Die Steuererklärung für deine AG oder GmbH korrekt ausfüllen 

Grundsätzlich ist das keine Hexerei. Zusammen mit den Steuerunterlagen erhältst du eine Wegleitung, in der alles Schritt für Schritt beschrieben ist. Wir empfehlen dir, diese vor dem Ausfüllen gründlich durchzulesen. Selbst wenn du die Steuererklärung deiner Firma nicht zum ersten Mal machst, lohnt sich das Durchlesen: In der Wegleitung sind auch mögliche Änderungen zum Vorjahr festgehalten. Fülle am besten das Hauptdokument erst ganz am Schluss aus. 

Was kann von den Steuern abgezogen werden 

  • Abschreibungen lassen sich von den Einnahmen abziehen. In Fahrzeuge, Ausrüstung oder Immobilien investierte Beträge müssen aber über mehrere Jahre verteilt werden, damit du sie als Abschreibung von den Ausgaben abziehen kannst. Achtung: Die Abschreibungsraten schwanken jährlich von 3 bis 45 Prozent. Bei geleasten Gütern ist es jedoch möglich, die jährlichen Leasingkosten abzuziehen. 
  • Rückstellungen kannst du dann bilden, wenn das Risiko auf zukünftige Zahlungen besteht. Gewisse, äusserst unsichere Forderungen lassen sich vollständig zurückstellen. Diese Bestimmungen kannst du von den Steuern abziehen. Bei Schweizer Forderungen ist ausserdem eine Wertberichtigung von 5 Prozent möglich, bei solchen aus dem Ausland von 10 Prozent. 
  • Verluste lassen sich ebenfalls von den Steuern abziehen. Bei der direkten Bundessteuer und in allen Kantonen kannst du Verluste aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren vom Reingewinn abziehen. Behalte darum den Überblick über Vorjahresverluste, die noch zum Gegenrechnen sind und welche nicht.  
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen kannst du dann absetzen, wenn sie weniger oder gleich viel wie 20 Prozent des Nettogewinns betragen.

Checkliste: Diese Unterlagen benötigen AG und GmbH für ihre Steuererklärung

Wenn du fertig bist, kontrolliere unbedingt, ob alle Angaben korrekt sind und keine Dokumente fehlen. In unserer kostenlosen Checkliste sind alle Dokumente aufgeführt, die du für die Steuererklärung deiner AG oder GmbH brauchst. 

Download Checkliste

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