Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsbeitrag wird 2023 eingestellt

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Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Warum zahlen wir Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung wird in erster Linie über die Sozialversicherungen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert. Der Lohnabzug leistet einen wichtigen Beitrag:  Er geht in den Ausgleichsfonds als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung.

Warum gibt es den Solidaritätsbeitrag und wann wird er eingestellt?

Der Solidaritätsbeitrag wurde im Jahr 2011 eingeführt, als das neue ALV-Revisionsgesetz zustande kam. In den letzten elf Jahren wurde dank dieser zusätzlichen Einnahmen der Ausgleichsfonds der ALV wieder aufgefüllt. Da er nun den Schwellenwert von 2.5 Milliarden Franken überschreitet, wird der Solidaritätsbeitrag per 1. Januar 2023 eingestellt.

Was bedeutet das für meine Buchhaltung?

Für das aktuelle Jahr musst du den Solidaritätsbeitrag noch abziehen. Vergiss aber nicht, diese Änderung in deiner Lohnbuchhaltung 2023 anzupassen. Wir empfehlen dir, diese Anpassungen für ab Januar 2023 bereits beim Erstellen der Dezemberlöhne zu machen. 

Weitere Infos zum Erstellen der Jahreslohnmeldung findest du hier.

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