Kennzahlen in der Lohnbuchhaltung 2021

1 Min
Apr 11, 2022 11:16:50 AM

Dieses Total an Beiträgen wird je hälftig durch den Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bezahlt. Beim Arbeitnehmer werden diese Abzüge gleich beim Lohn abgezogen.

2. Arbeitslosenversicherung ALV


Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird bei allen AHV-versicherten Arbeitnehmern abgerechnet. Es gibt einen ALV Beitrag 1 von 2.2%, dieser wird bis zu einem Jahreslohn von CHF 148‘200.- angewendet. Wenn dein Mitarbeiter einen Jahreslohn von über CHF 148‘201.- hat, musst du zusätzlich den ALV Beitrag 2 von 1% abrechnen.

Auch hier werden die Lohnbeiträge geteilt. Die eine Hälfte zahlst du als Arbeitgeber, die Andere wird dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen.

3. Selbständig erwerbend – AHV/IV/EO Beiträge


Damit die AHV/IV/EO abgerechnet werden kann, wird das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gemäss Veranlagung der direkten Bundessteuer als Berechnungsgrundlage genommen. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Steuerbehörde. Der AHV/IV/EO Satz ist tiefer als bei den Beiträgen der unselbständig Erwerbenden: Dieser beträgt bei einem Selbständig Erwerbenden maximal 10%  je nach Jahreseinkommen.

4. Beitragsfreies Einkommen


Wenn du Angestellte hast, deren Lohn den Betrag von CHF 2‘300.- im Kalenderjahr nicht übersteigen, muss nur abgerechnet werden, wenn dein Arbeitnehmer dies so wünscht.

ACHTUNG, dies gilt NICHT für Personen, welche im Privathaushalt angestellt sind. Für diese müssen die Beiträge in jedem Fall abgerechnet werden. 

Bei AHV Rentnern liegt das beitragsfreie Einkommen bei einem Jahreslohn von CHF 16‘800.-.

Nächster Beitrag
Test 1 →