In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Punkte rund um die Kurzarbeitsentschädigung zusammengefasst. Doch wie sieht es mit Kurzarbeit und MWST aus? Es ist ganz einfach: Der Erhalt von Kurzarbeitsentschädigung unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, da es sich dabei um Leistungen der Arbeitslosenversicherung handelt. Die Deklaration in der MWST-Abrechnung erfolgt unter der Ziffer 910 (andere Mittelzuflüsse).
Übrigens: Unter Ziffer 910 werden generell Nicht-Entgelte aufgeführt. Solche Mittelzuflüsse sind zwar in der MWST-Abrechnung anzugeben, werden aber nicht für die Korrektur der Vorsteuer berücksichtigt.
Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Ausland? Das musst du wissen.
Apr 11, 2022 11:16:50 AM
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