4% Verzugszins – mit oder ohne Fristverlängerung
Die MWST ist in der Schweiz 60 Tage ab Ende der Abrechnungsperiode fällig. Wer diese Frist nicht einhält, zahlt momentan 4% Verszugszins auf den geschuldeten Steuerbetrag – unabhängig vom Grund für die Verzögerung. Der Verzugszins erfolgt als Gleichstellung für diejenigen steuerpflichtigen Personen, welche die Frist einhalten.
Achtung: Die Fristerstreckung hat keine Auswirkungen auf die 4% Verzugszins. Deshalb empfehlen wir dir eine Akontozahlung bis spätestens 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode. Am besten zahlst du den gleichen Betrag ein, den du in der Periode zuvor abgerechnet hast. So kannst du den Verzugszins minimieren oder sogar verhindern.
Ein Berechnungsbeispiel für den Verzugszins:
Die Frist für das zweite Quartal ist Ende August. Du verlängerst sie auf Ende November. Im November erstellst du eine MWST-Abrechnung und kommst auf 25'000 Franken. Da du keine Akontozahlungen gemacht hast, bezahlst du die 25'000 Franken und zwar erst am 15. Dezember. Das sind 106 Tage nach der ursprünglichen Frist. Wegen dem Verzugszins von 4% schuldest du der ESTV nun zusätzlich 294 Franken. Der Verzugszins steigt, je länger die Zahlung offen ist.
Wusstest du, dass du die MWST-Frist online verlängern kannst?
Grundsätzlich kannst du die Fristerstreckung für jede Abrechnung verlängern, die du noch nicht eingereicht hast. Falls es nicht mehr möglich ist, erfährst du dies auf dem Portal der MWST-Verwaltung. Wenn du deine MWST in Raten abzahlen willst, kannst du dies nicht über die Fristverlängerung beantragen. In der Fristverlängerung ist es ebenfalls nicht möglich, einen Zahlungsplan zu vereinbaren.
- Akontozahlung = Anzahlung bevor du das MWST-Formular eingereicht hast.
- Ratenzahlung = Abzahlung nachdem du das MWST-Formular eingereicht hast, jedoch die Steuerschuld so hoch ist, dass diese nicht einmalig bezahlt werden kann. Hier muss mit der Eidg. Steuerverwaltung direkt Kontakt aufgenommen werden um einen Plan für die Ratenzahlung (Abzahlungsvereinbarung) anzufordern.
So gehst du bei der Einreichung für die MWST-Fristverlängerung vor
Die Fristverlängerung wickelst du am einfachsten über das Online-Formular der ESTV ab. So funktioniert’s:
- Hast du die MWST-Abrechnung, für welche du die Frist verlängern möchtest, vor dir? Du benötigst die dazugehörige MWST Nummer.
- Das ESTV-Portal für die Fristverlängerung aufrufen.
- «Fristverlängerung online» anklicken.
- Fristverlängerung beantragen.
- Die MWST-Nummer eingeben. CHE-123.123.123 MWST (genau in diesem Format inkl. Punkte und MWST am Schluss).
Auf «Prüfen» klicken. Nun wird geprüft, welche MWST-Abrechnungen noch offen sind. Es werden dir nur solche angezeigt, die noch verlängert werden können.Wichtig: Wenn du Saldo/Pauschalbesteuert abrechnest, musst du «Semester» anklicken. Alle noch Offenen werden so automatisch verlängert.
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Restliche Felder ausfüllen
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Fristen verlängern anklicken
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Du erhältst eine E-Mailbestätigung für die Verlängerung.
- Fertig.
Zwei Tipps, damit die MWST-Abrechnung nicht untergeht:
- Blockiere in deinen Kalender ein Zeitfenster, ab wann du die Buchhaltung nachführst und bis wann du die MWST-Abrechnung einreichen willst. Du kannst das MWST-Formular auch online bei der Eidg. Steuerverwaltung einreichen.
- Nutze die Online Buchhaltung von KLARA. So übermittelst du die MWST-Abrechnung in Nullkommanichts.
Quellen: