Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Ausland: Was du als KMU wissen musst
Die MWST bei Dienstleistungen im Ausland kann für Schweizer KMU schnell kompliziert werden. Aber keine Sorge – wir machen es dir so einfach wie möglich. Hier erfährst du, worauf du achten musst, um alles korrekt abzuwickeln und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Grundlegende Regelungen bei Dienstleistungen im Ausland
- Erbringst du Dienstleistungen im Ausland? Deine Rechnung wird ohne Schweizer MWST ausgestellt. Wichtig: In der Buchhaltung muss der Umsatz als im Ausland generiert deklariert werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Beziehst du Dienstleistungen aus dem Ausland? Dann gilt das Empfängerortsprinzip: Du als Empfängerin oder Empfänger bist verpflichtet, die sogenannte Bezugsteuer (Reverse Charge) in der Schweiz zu deklarieren und abzuführen.
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Der Ort der Dienstleistung: Wo fällt die MWST an?
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken.
- Personenbeförderung innerhalb der Schweiz.
- Kulturelle, sportliche oder künstlerische Veranstaltungen, die in der Schweiz stattfinden.
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Bezugsteuer: So funktioniert die Abwicklung
Die Bezugsteuer ist eine besondere Form der Mehrwertsteuer, die anfällt, wenn ein Unternehmen in der Schweiz Dienstleistungen oder Produkte aus dem Ausland bezieht. Anstatt dass der ausländische Anbieter die MWST berechnet, muss das Schweizer Unternehmen die Steuer selbst an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abführen.
Einfach gesagt: Du importierst eine Dienstleistung, und die Steuerpflicht wird auf dich als Empfängerin oder Empfänger übertragen. Das wird auch Reverse Charge genannt.
Wenn du Dienstleistungen aus dem Ausland beziehst, musst du die MWST selbst abführen. Das funktioniert so:- Prüfen, ob Bezugsteuerpflicht besteht:
- Die Dienstleistung wurde von einem ausländischen Anbieter erbracht.
- Der Ort der Dienstleistung liegt in der Schweiz (Empfängerortsprinzip).
- Bezugsteuer berechnen:
- Normalsatz: 8,1 Prozent (z. B. Beratungsdienstleistungen).
- Reduzierter Satz: 2,6 Prozent (z. B. digitale Medien).
Rechnung: Nettobetrag der Dienstleistung × MWST-Satz.
Beispiel: Du beziehst eine Beratungsleistung aus Deutschland für 5’000 EUR (Wechselkurs: 1 EUR = 1,10 CHF).
Nettobetrag in CHF: 5’000 × 1.10 = 5’500 CHF.
Bezugsteuer: 5’500 × 8,1 % = 445,50 CHF.
- Deklaration der Bezugsteuer:
- Wenn du MWST-pflichtig bist:
- Deklariere die Bezugsteuer in der MWST-Abrechnung (Ziffer 381).
- Ziehe den gleichen Betrag als Vorsteuer ab (Ziffer 400 oder 405).
- Wenn du nicht MWST-pflichtig bist:
- Melde Dienstleistungen über 10’000 CHF pro Jahr bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
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Vorsteuerabzug und Spezialfälle
- Vorsteuerabzug: Kosten, die mit im Ausland erbrachten Dienstleistungen zusammenhängen, kannst du als Vorsteuer geltend machen – sofern sie nicht steuerbefreit sind.
- Registrierungspflicht im Ausland: Wenn du Dienstleistungen ins Ausland erbringst und dabei bestimmte Umsatzgrenzen überschreitest, kann eine Registrierungspflicht für die MWST im jeweiligen Land entstehen.
- Abrechnungsmethode beachten: Effektive Methode: Bezugsteuer ist meist ein Nullsummenspiel, da du sie als Vorsteuer abziehst.
- Saldosteuersatz-Methode: Bezugsteuer wird ein Kostenpunkt, da sie nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann.
Praxisbeispiele
- Dienstleistungen ins Ausland: Du bietest Social-Media-Beratung für ein Unternehmen in Österreich an.
- Rechnung: Ohne Schweizer MWST.
- Umsatz: In der Buchhaltung als im Ausland generiert erfassen.
- Dienstleistungen aus dem Ausland: Du schaltest monatlich Facebook-Werbung für 100 CHF.
- Diese Ausgaben unterliegen der Bezugsteuer.
- Deklariere sie in deiner MWST-Abrechnung unter Ziffer 381.
Tipps für dich
- Rechnungen immer prüfen: Keine MWST auf ausländischen Rechnungen? Dann könnte die Bezugsteuer greifen.
- Grenzwerte beachten: Auch wenn du nicht MWST-pflichtig bist, gilt ab 10’000 CHF pro Jahr die Bezugsteuerpflicht.
- Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten helfen dir Steuerexpertinnen oder Treuhandstellen, alles korrekt abzuwickeln.
MWST-Fristverlängerung Schritt für Schritt
Fazit: Mit Klarheit steuerliche Risiken vermeiden
Klingt kompliziert? Es geht auch einfacher.
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