Das KLARA Whitepaper für Neugründer: Kapitel 1 – Von der Idee zum Firmennamen

2 Min
24.05.2019 13:39:30

Damit dieses Szenario nicht eintritt, empfehlen wir dir, technische Erfindungen mit einem Patent zu schützen. Damit erhältst nur du das alleinige Recht, dein Produkt gewerblich zu nutzen. Mehr Informationen zum Thema findest du auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (www.ige.ch). Dort erfährst du unter anderem, ob sich deine Erfindung überhaupt für ein Patent eignet.

 

Nutze dein Expertenwissen

Wer keine revolutionäre Erfindung aus dem Ärmel ziehen kann, aber und trotzdem sein eigener Chef sein will, muss gar nicht so weit
suchen.

Stell dir vor der Firmengründung die folgende Frage: Was kann ich am besten? Eine grosse Mehrheit der Firmengründer macht sich auf einem Gebiet selbstständig, auf dem sie bereits Berufserfahrung gesammelt und sich viel Fachwissen angeeignet haben.

Sei es der Restaurant-Koch, der seine eigene Catering-Firma gründet; die Journalistin, die eine PR-Agentur aufbaut oder der Jurist, der eine eigene Anwaltskanzlei eröffnet: Die Vorteile, bereits ein Experte in seinem Fach zu sein, sind offenkundig. Als erfahrene Expertin oder erfahrener Experte verfügst du in der Regel bereits über ein grosses Netzwerk in deiner Branche, was gerade in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit Gold wert ist. Wenn du Glück hast, darfst du auch Kunden und Lieferanten von deinem bisherigen Arbeitgeber in dein eigenes Unternehmen mitnehmen.

Doch selbst hier lauern diverse Fallen: Ein Grossteil der Selbstständigerwerbenden scheitert, weil sie nicht über genügend liquide Mittel verfügen. Dieses Risiko kannst du mit einer soliden Finanzplanung minimieren. Mehr dazu erfährst du im nächsten Kapitel «Schritt 2 – Die passende Rechtsform für deine Firma». Ausserdem unterschätzen viele den administrativen Aufwand, der mit der Selbstständigkeit auf sie zukommt. Versicherungen, Mehrwertsteuern, Buchhaltung: Themen, mit denen man sich während einer Anstellung kaum auseinandersetzt.

 

Vom Hobby zum Milliardengeschäft

Vom selber gebrauten Bier zu einem erfolgreichen Getränkehersteller? Eine verlockende Vorstellung. Bevor du dein Hobby zum Beruf machst, solltest du die Risiken nicht ausser Acht lassen. Denn gerade neue Produkte haben es schwer, sich auf einem bestehenden Markt zu etablieren. Während du noch bei null anfängst, ist dir deine Konkurrenz vielleicht schon um Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte voraus. Die Chancen auf Erfolg kannst du aber steigern, indem du folgende Punkte berücksichtigst:

  • Finde heraus, ob dein Produkt wirklich einem echten Kundenbedürfnis entspricht. Entwickle Prototypen und lasse sie von potenziellen Kunden testen.
  • Sei einzigartig und grenze dich klar von deiner Konkurrenz ab.
  • Stelle sicher, dass du genug Vermarktungs-Know-how in deine Firma einfliessen lässt.
  • Achte darauf, dass die Hürden für den Markteintritt nicht zu hoch sind.

 

Der Name deiner Firma: Das musst du wissen

Die Geschäftsidee steht. Nun gehts um die Namensfindung. Vielleicht gehörst du zu den Glücklichen und hast einen spontanen Einfall. «Das ist es», denkst du dir. Doch manchmal gestaltet sich die Namensfindung etwas holpriger. Unser Tipp: Veranstalte einen kleinen Workshop im Bekanntenkreis. Du wirst überrascht sein, welche Ideen in einem Brainstorming zum Vorschein kommen. Notiere dir alle Ideen, die dir spontan einfallen, auf einem Notizblock oder in deinem Handy – egal, wie gut oder schlecht sie sind. Zu einem späteren Zeitpunkt kannst du die Beurteilung vornehmen. Wichtig ist, dass der Name einen Bezug zu deiner Firma und zu deinem Angebot hat.

Bevor du dich für den Namen entscheidest, musst du jedoch sicherstellen, dass er nicht geschützt ist. Dabei lohnt sich ein Blick ins Schweizer Markenregister (swissreg.ch). Achtung: Ein Eintrag ins Handelsregister bedeutet nicht, dass der Firmenname geschützt ist.

Es gibt ausserdem einige rechtliche Aspekte, die du bei der Benennung deiner Firma beachten musst. Bei Einzelunternehmen hat der Nachname der Gründerin oder des Gründers zwingend Bestandteil des Firmennamens zu sein. Beispiele: «Schreinerei Müller», «Anwaltskanzlei Huber». Kollektivgesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften haben hier mehr Freiheiten und können einen beliebigen Namen wählen. Mehr zu den einzelnen Rechtsformen erfährst du im nächsten Kapitel.

 

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