Saldosteuersatz oder effektive Methode: Was lohnt sich für dein KMU?
Kurzantwort: Das hängt vor allem davon ab, wie viel Vorsteuer du abziehen kannst. Hast du wenige Einkäufe und Investitionen mit Mehrwertsteuer, spricht eher die Saldosteuersatzmethode für dich. Kaufst du viel ein oder investierst du stark, lohnt sich eher die effektive Methode. Das ist eine Orientierung, keine Empfehlung für deinen Betrieb: Rechne mit deinen eigenen Zahlen und über mehrere Jahre. Ein späterer Wechsel ist an Fristen gebunden und kann Steuerkorrekturen auslösen.
Wenn du dich ins Mehrwertsteuerregister einträgst oder dein Betrieb wächst, musst du dich für eine Abrechnungsmethode entscheiden. Dieser Artikel zeigt dir, worin sich die beiden Methoden unterscheiden, wie du mit deinen Zahlen nachrechnest und was du beim Wechsel beachten musst. Falls du noch nicht sicher bist, ob du überhaupt mehrwertsteuerpflichtig bist, hilft dir unser Beitrag Ab welchem Umsatz bist du in der Schweiz MWST-pflichtig?.
Der Unterschied auf einen Blick
Bei der effektiven Methode ziehst du die Vorsteuer ab, die du auf deinen Einkäufen und Ausgaben abziehen darfst. Bei der Saldosteuersatzmethode multiplizierst du deinen Bruttoumsatz mit einem Satz, den die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) für deine Branche festlegt. Die Vorsteuer ist darin als branchenüblicher Durchschnitt bereits eingerechnet (Art. 37 Abs. 3 MWSTG). Auf deinen Rechnungen weist du in beiden Fällen den gesetzlichen Steuersatz für die jeweilige Leistung aus, nicht den Saldosteuersatz. Meist ist das der Normalsatz von 8,1 Prozent, für bestimmte Leistungen gelten der reduzierte Satz von 2,6 Prozent oder der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 Prozent.
| Effektive Methode | Saldosteuersatzmethode | |
|---|---|---|
| Berechnung | Geschuldete Steuer minus abziehbare Vorsteuer | Bruttoumsatz mal Saldosteuersatz |
| Vorsteuer | Du erfasst und deklarierst sie | Kein separater Vorsteuerabzug; die durchschnittliche Vorsteuerbelastung ist im Saldosteuersatz berücksichtigt. |
| Regulärer Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich | Halbjährlich |
| Mögliche Ausnahmen auf Antrag | Monatlich bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss, jährlich bei Umsatz bis CHF 5'005'000 | Jährlich bei Umsatz bis CHF 5'005'000 |
| Voraussetzung | Keine Umsatzgrenze | Umsatz und Steuer unter den Grenzen |
| Aufwand | Höher | Tiefer |
| Tendenziell günstiger, wenn | Du viel Vorsteuer hast (Waren, Material, Investitionen) | Du wenig Vorsteuer hast (z. B. Beratung, Gestaltung) |
Jährliche Abrechnung: Seit 2025 kannst du bei der ESTV die jährliche Abrechnung beantragen, wenn dein Jahresumsatz höchstens CHF 5'005'000 beträgt (Art. 35 Abs. 1bis MWSTG). Voraussetzung ist, dass du deine bisherigen Abrechnungen fristgerecht eingereicht und bezahlt hast. Antragsfristen, Ratenzahlungen und weitere Details findest d unter Jährliche Abrechnung.
Wer darf mit dem Saldosteuersatz abrechnen?
Du darfst die Saldosteuersatzmethode anwenden, wenn du beide Grenzen einhältst (Art. 37 Abs. 1 MWSTG):
- Dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen beträgt höchstens CHF 5'024'000 (inklusive Steuer).
- Die Steuer, die du mit dem für dich geltenden Satz schuldest, beträgt höchstens CHF 108'000 pro Jahr.
Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 lagen die Grenzen bei CHF 5'005'000 Umsatz und CHF 103'000 Steuer, wie die ESTV auf ihrer Seite zur Erhöhung der Steuersätze 2024 bestätigt. Deshalb findest du in älteren Beiträgen die tieferen Zahlen. Die CHF 5'005'000 gelten heute für etwas anderes: die jährliche Abrechnung auf Antrag. Bei höheren Sätzen greift meist die Steuergrenze zuerst: Mit 6,2 Prozent ist bereits bei rund CHF 1,74 Millionen Umsatz Schluss (108'000 geteilt durch 6,2 Prozent).
Nicht alle dürfen den Saldosteuersatz wählen, zum Beispiel Unternehmen in der Gruppenbesteuerung. Die Liste der Ausschlüsse steht in Art. 77 Abs. 2 MWSTV.
Welche Saldosteuersätze gelten 2026?
Die ESTV legt die Sätze nach Branchen und Tätigkeiten in einer Verordnung fest. Du wählst sie nicht frei, sondern die ESTV bewilligt sie dir. Die geltende Verordnung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und bildet auch die Grundlage für 2026. Ein Auszug:
| Branche oder Tätigkeit | Saldosteuersatz |
|---|---|
| Treuhandbüro, Buchhaltungsbüro | 6,2 % |
| Architekturbüro, Grafikatelier | 6,2 % |
| Informatik: Dienstleistungen (soweit nicht anderswo genannt) | 6,2 % |
| Coiffeursalon: Dienstleistungen | 5,3 % |
| Elektroinstallationsunternehmen | 4,5 % |
| Sportartikel: Reparatur- und Servicearbeiten | 4,5 % |
| Sportartikel: Vermietung | 3,7 % |
| Bekleidung: Handel | 3,0 % |
| Handel mit Gegenständen zum Normalsatz (soweit nicht anderswo genannt) | 2,1 % |
| Sportartikel: Handel mit Ausnahme von Bekleidung | 2,1 % |
| Computerhardware und -software: Handel | 1,3 % |
| Handel mit Gegenständen zum reduzierten Satz (soweit nicht anderswo genannt) | 0,6 % |
Deinen Satz prüfst du in der Verordnung der ESTV.
Was sich 2025 geändert hat: Betriebe mit mehreren Tätigkeiten können seit 2025 mehr als zwei Saldosteuersätze haben. Für jede Tätigkeit, deren Anteil am steuerbaren Gesamtumsatz mehr als zehn Prozent beträgt, rechnest du mit dem jeweiligen Satz ab. Bei genau zehn Prozent oder weniger verlangt die ESTV keinen eigenen Satz. Die frühere Mischbranchen- und 50-Prozent-Regel ist weggefallen. Zusätzliche Sätze beantragst du in der MWST-Abrechnung, die ESTV prüft sie im Nachgang. Deine Umsätze erfasst du getrennt nach Satz (Art. 84 Abs. 3 MWSTV). Wie du Umsatzverschiebungen oder neue Tätigkeiten über die Jahre beurteilst, klärst du im Einzelfall mit der ESTV.
Drei Rechenbeispiele
Die Beispiele sind fiktiv und stark vereinfacht. Sie zeigen, wie du rechnest, und sind keine Empfehlung für einen bestimmten Betrieb. Wir gehen davon aus, dass alle Umsätze zum Normalsatz von 8,1 Prozent steuerbar sind. Alle genannten Ausgaben sind ebenfalls zum Normalsatz steuerbar und berechtigen vollständig zum Vorsteuerabzug. Ausgaben ohne abziehbare Vorsteuer, etwa Löhne, sind nicht enthalten. Alle Beträge verstehen sich inklusive Steuer. Die Zwischenwerte sind auf den Rappen gerundet, und die Tabellen rechnen mit den angezeigten Beträgen. Wenn du ohne Zwischenrundung rechnest, kann sich eine Differenz von wenigen Rappen ergeben. In der Praxis ermittelst du die Steuer pro Beleg.
So rechnest du: In einem Bruttobetrag von CHF 100.00 stecken bei 8,1 Prozent CHF 7.49 Steuer (100 × 8,1 ÷ 108,1). Die effektive Methode zieht davon deine abziehbare Vorsteuer ab. Der Saldosteuersatz rechnet stattdessen mit dem Branchensatz, etwa CHF 6.20 bei 6,2 Prozent.
Beispiel 1: Grafikatelier mit wenigen Einkäufen
Ein Grafikatelier setzt CHF 200'000 um. Die Ausgaben mit Vorsteuer für Software, Geräte und Fremdleistungen betragen CHF 30'000. Der Saldosteuersatz beträgt 6,2 Prozent.
| Effektive Methode | Saldosteuersatzmethode | |
|---|---|---|
| Steuer im Umsatz (200'000 × 8,1 ÷ 108,1) | CHF 14'986.12 | |
| Abziehbare Vorsteuer (30'000 × 8,1 ÷ 108,1) | CHF 2'247.92 | |
| Geschuldete Steuer | CHF 12'738.20 | CHF 12'400.00 (200'000 × 6,2 %) |
Der Saldosteuersatz ist um CHF 338.20 günstiger. Der Vorsprung ist klein, dafür sparst du dir die Vorsteuerverwaltung. Die Methoden liegen gleichauf, wenn die Ausgaben rund CHF 34'500 betragen (etwa 17 Prozent des Umsatzes).
Und wenn das Atelier investiert? Kauft es in einem Jahr zusätzlich Einrichtung und Geräte für CHF 40'000, steigen die Ausgaben auf CHF 70'000. Die abziehbare Vorsteuer beträgt dann CHF 5'245.14 (70'000 × 8,1 ÷ 108,1). Die geschuldete Steuer mit der effektiven Methode liegt bei CHF 9'740.98 (14'986.12 minus 5'245.14). Jetzt ist die effektive Methode um CHF 2'659.02 günstiger als die CHF 12'400.00 mit dem Saldosteuersatz. Mit dem Saldosteuersatz holst du dir die Vorsteuer auf Investitionen nicht zurück.
Beispiel 2: Fachhandel mit hohen Wareneinkäufen
Ein Fachhandelsbetrieb setzt CHF 400'000 um. Er kauft Waren für CHF 300'000 ein und investiert CHF 40'000 in die Ladeneinrichtung. Der Saldosteuersatz für den Handel mit Gegenständen zum Normalsatz beträgt 2,1 Prozent.
| Effektive Methode | Saldosteuersatzmethode | |
|---|---|---|
| Steuer im Umsatz (400'000 × 8,1 ÷ 108,1) | CHF 29'972.25 | |
| Abziehbare Vorsteuer (340'000 × 8,1 ÷ 108,1) | CHF 25'476.41 | |
| Geschuldete Steuer | CHF 4'495.84 | CHF 8'400.00 (400'000 × 2,1 %) |
Hier ist die effektive Methode um CHF 3'904.16 günstiger. Der Betrieb hat viel Vorsteuer, die der tiefe Handelssatz nicht abbildet. Ab Ausgaben von rund CHF 288'000 (72 Prozent des Umsatzes) liegt die effektive Methode vorne.
Beispiel 3: Sportgeschäft mit mehreren Tätigkeiten
Ein Sportgeschäft setzt CHF 500'000 um und hat drei Tätigkeiten. Die Sätze stammen aus der ESTV-Verordnung. Voraussetzung ist, dass die ESTV die Sätze für alle drei Tätigkeiten bewilligt hat. Dass du seit 2025 mehr als zwei Sätze anwenden darfst, heisst nicht, dass du sie frei wählen kannst.
| Tätigkeit | Umsatz | Anteil | Satz | Steuer |
|---|---|---|---|---|
| Sportartikel: Handel mit Ausnahme von Bekleidung | CHF 300'000 | 60 % | 2,1 % | CHF 6'300 |
| Sportartikel: Vermietung | CHF 140'000 | 28 % | 3,7 % | CHF 5'180 |
| Sportartikel: Reparatur- und Servicearbeiten | CHF 60'000 | 12 % | 4,5 % | CHF 2'700 |
| Total | CHF 500'000 | CHF 14'180 |
Alle drei Anteile liegen über zehn Prozent, also rechnest du jede Tätigkeit mit ihrem eigenen Satz ab.
Und die effektive Methode? Das Sportgeschäft hat Ausgaben mit Vorsteuer von CHF 310'000. Die Rechnung:
| Effektive Methode | Saldosteuersatzmethode | |
|---|---|---|
| Steuer im Umsatz (500'000 × 8,1 ÷ 108,1) | CHF 37'465.31 | |
| Abziehbare Vorsteuer (310'000 × 8,1 ÷ 108,1) | CHF 23'228.49 | |
| Geschuldete Steuer | CHF 14'236.82 | CHF 14'180.00 (Summe der drei Tätigkeiten) |
Die effektive Methode kostet nur CHF 56.82 mehr als der Saldosteuersatz. Wenn die Methoden so nahe beieinanderliegen, entscheiden andere Fragen: der Aufwand, geplante Investitionen und die Frage, wie leicht du später wechseln kannst.
Wann lohnt sich welche Methode?
Entscheidend ist, wie viel abziehbare Vorsteuer du im Verhältnis zum Umsatz hast. Die folgenden Punkte sind eine Orientierung, keine Empfehlung:
- Saldosteuersatz: Er spricht eher für dich, wenn du wenig mit Mehrwertsteuer einkaufst und kaum investierst. Typisch sind Beratung, Gestaltung oder Treuhand mit einem hohen Satz von 6,2 Prozent. Dazu kommt der tiefere Aufwand, weil du keine Vorsteuer ermittelst.
- Effektive Methode: Sie spricht eher für dich bei hohen Wareneinkäufen, viel Material oder grossen Anschaffungen. Der Handelssatz von 2,1 Prozent ist tief. Deine abziehbare Vorsteuer ist dann meist höher.
- Rechne den Gleichstand aus: Ermittle mit deinen Zahlen den Punkt, an dem beide Methoden gleich viel kosten (siehe Beispiel 1 und 2). Liegen deine Ausgaben mit Vorsteuer darüber, ist die effektive Methode günstiger. Darunter spart der Saldosteuersatz.
Warum die tiefere Steuer heute nicht automatisch die beste Wahl ist
Die Beispiele vergleichen ein einzelnes Jahr. Deine Entscheidung wirkt aber länger:
- Ein Wechsel löst Korrekturen aus. Beim Wechsel von effektiv zum Saldosteuersatz zahlst du die früher abgezogene Vorsteuer auf dem Zeitwert deiner Gegenstände und Dienstleistungen zurück. In die andere Richtung kannst du die auf dem Zeitwert lastende Steuer als Vorsteuer geltend machen. Ändert sich zugleich die Abrechnungsart (vereinbart oder vereinnahmt), kommen Korrekturen auf offenen Forderungen und Verbindlichkeiten dazu.
- Du bist an Mindestdauern gebunden. Den Saldosteuersatz musst du mindestens eine Steuerperiode behalten. Von der effektiven Methode zurück zum Saldosteuersatz geht es erst nach mehreren Jahren.
- Dein Betrieb verändert sich. Eine grosse Anschaffung oder ein neues Geschäftsfeld verschiebt das Verhältnis von Vorsteuer und Branchensatz. Wer heute mit dem Saldosteuersatz spart, zahlt womöglich in zwei Jahren drauf (siehe die Investitionsvariante in Beispiel 1).
Rechne deshalb mit deinen Planzahlen der nächsten Jahre, inklusive geplanter Investitionen, und lass dir die Korrekturen eines Wechsels vorab von deiner Treuhandstelle beziffern.
So wechselst du die Methode
Die Regeln hängen von deiner Ausgangslage ab. Mit der Änderung der Mehrwertsteuerverordnung beginnen die Wechselfristen mit dem Inkrafttreten am 1. Januar 2025 neu zu laufen, in beiden Richtungen (Art. 166e Abs. 1 MWSTV).
| Deine Situation | Was gilt |
|---|---|
| Du bist neu im Mehrwertsteuerregister und willst mit dem Saldosteuersatz starten. | Melde den Wunsch der ESTV innert 60 Tagen nach Zustellung deiner Mehrwertsteuernummer. Du musst die Grenzen im ersten Jahr voraussichtlich einhalten. Verpasst du die Frist, rechnest du mindestens drei ganze Steuerperioden effektiv ab (Art. 78 MWSTV). |
| Du rechnest effektiv ab und willst zum Saldosteuersatz wechseln. | Du kannst frühestens nach drei Jahren wechseln, und nur auf den Beginn einer Steuerperiode. Die Meldung erfolgt spätestens 60 Tage nach deren Beginn. In der Vorperiode musst du die Grenzen eingehalten haben (Art. 37 Abs. 4 MWSTG, Art. 79 MWSTV). Ein Beispiel der ESTV: Ein Betrieb, der seit 2020 effektiv abrechnet und per 1. Januar 2027 wechseln möchte, kann erst per 1. Januar 2028 wechseln, weil die Fristen am 1. Januar 2025 neu zu laufen begonnen haben. Dieses Datum belegt die ESTV für genau diese Ausgangslage. Für andere Konstellationen, zum Beispiel einen späteren Start mit der effektiven Methode, lässt du dein Datum von der ESTV oder deiner Treuhandstelle bestätigen. |
| Du rechnest mit dem Saldosteuersatz und willst zur effektiven Methode. | Du behältst den Saldosteuersatz mindestens eine Steuerperiode. Die Meldung erfolgt spätestens 60 Tage nach Beginn der Steuerperiode, ab der du wechseln willst. Die Vorsteuer auf dem Zeitwert ziehst du in der ersten Abrechnung nach dem Wechsel ab (Art. 81 MWSTV). |
| Du überschreitest die Grenzen. | Überschreitest du Umsatz- oder Steuergrenze in drei aufeinanderfolgenden Steuerperioden, musst du zur effektiven Methode wechseln (Art. 81 Abs. 3 MWSTV). |
Häufige Fragen
Kann ich den Saldosteuersatz selber wählen?
Nein. Die ESTV legt die Sätze nach Branche und Tätigkeit fest. Du beantragst den Satz für deine Tätigkeit, die ESTV bewilligt ihn. Betriebsindividuelle Sätze gibt es nicht.
Muss ich auf der Rechnung den Saldosteuersatz ausweisen?
Nein. Gegenüber deiner Kundschaft weist du den gesetzlichen Steuersatz für die jeweilige Leistung aus. Das ist meist der Normalsatz von 8,1 Prozent, für einzelne Leistungen der reduzierte Satz von 2,6 Prozent oder der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 Prozent. Den Saldosteuersatz brauchst du nur für deine Abrechnung.
Kann ich beim Saldosteuersatz Vorsteuer abziehen?
Nein, in der Abrechnung ziehst du keine Vorsteuer ab, weil sie im Satz eingerechnet ist. Für Dienstleistungen, die du aus dem Ausland beziehst, gilt weiterhin die Bezugsteuer. Mehr dazu im Beitrag Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen im Ausland.
Wann kann ich bei der effektiven Methode die Vorsteuer abziehen?
Das hängt von deiner Abrechnungsart ab. Rechnest du nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht der Anspruch auf Vorsteuerabzug mit dem Empfang der Rechnung. Rechnest du nach vereinnahmten Entgelten ab, entsteht er mit der Bezahlung (Art. 40 Abs. 1 und 2 MWSTG). Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Ausgabe zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Was hat sich 2025 sonst noch geändert?
Einen Überblick findest du im Beitrag Gesetzesänderungen 2025: Das müssen Schweizer KMU jetzt wissen. Fristen und Abläufe der MWST erklärt der MWST-Leitfaden für KMU.
So unterstützt dich KLARA Buchhaltung bei der MWST
KLARA Buchhaltung unterstützt beide Methoden, die effektive und die Saldosteuersatzmethode, jeweils nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten.
Einrichten: Unter «Firma» und «MWST» hinterlegst du Abrechnungsmethode, Abrechnungsart und Gültigkeitsdatum. Nimm diese Einstellungen vor der ersten Buchung vor: Sobald Buchungen, Rechnungen oder Offerten bestehen, lassen sie sich nicht mehr rückwirkend ändern.
Saldosteuersatz anwenden: In der Artikelerfassung wählst du für jeden Artikel den Saldosteuersatz. KLARA verbucht dann automatisch mit dem richtigen Satz, und auf deinen Rechnungen steht der gesetzliche Steuersatz. Lieferantenrechnungen erfasst du im Normalfall mit dem MWST-Fall «Einkauf Inland (ohne MWST)», Dienstleistungen aus dem Ausland mit «Import mit Bezugsteuer».
- ESTV, Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024 (Grenzen bis 2023 und ab 2024)
- ESTV, Saldosteuersätze ab 1. Januar 2025 (Zehn-Prozent-Regel, Wegfall Mischbranchen)
- ESTV, Jährliche Abrechnung
- ESTV, MWST-Info 12 «Saldosteuersätze», Ziffer 15.5 (Beispiele zum Wechsel)
- ESTV, Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze (Fragen und Antworten)
- Mehrwertsteuergesetz MWSTG, Art. 25, 35, 35a, 37 und 40 (Fedlex)
- Mehrwertsteuerverordnung MWSTV, Art. 77 bis 81, 84 und 166e (Fedlex)
- Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze, SR 641.202.62 (Fedlex)
- KLARA Support: Kann KLARA Mehrwertsteuern abrechnen?, Buchhaltung einrichten, Artikelerfassung
KLARA Buchhaltung: Mehrwertsteuer sauber im Griff
Hinterlege deine Abrechnungsmethode einmal, weise den Saldosteuersatz pro Artikel zu und führe Buchhaltung, Rechnungen und Belege an einem Ort.
Stand der Informationen: November 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Rechenbeispiele sind fiktiv und vereinfacht. Bei Unsicherheiten wende dich an deine Treuhänderin oder deinen Treuhänder.


