Gesetzesänderungen 2025: Das müssen Schweizer KMU jetzt wissen

3 Min
27.11.2024 11:53:50

Das Jahr 2025 bringt bedeutende Gesetzesänderungen mit sich. Besonders im Fokus stehen Anpassungen bei der Mehrwertsteuer (MWST), der Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse und den Sozialversicherungen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Änderungen für dein KMU wichtig sind und wie du dich optimal vorbereiten kannst.

MWST-Gesetzesrevision: Einfacher, digitaler und flexibler

Jährliche Abrechnung

  • Ab 1. Januar 2025 kannst du die MWST auf Antrag jährlich abrechnen, wenn dein Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 beträgt.
  • Der Antrag muss bis spätestens Februar 2025 im ePortal der ESTV eingereicht werden. Rückmeldungen erhältst du ebenfalls direkt über das Portal.
  • Die jährliche Abrechnung ist bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen und zu bezahlen.
  • Hinweis: Vorauszahlungen bleiben bestehen und sind vierteljährlich oder halbjährlich basierend auf der Steuerforderung des Vorjahres zu leisten.

Tipp: Eine jährliche Abrechnung kann für Unternehmen mit stabiler Liquidität vorteilhaft sein. Prüfe, ob sich der Wechsel für dich lohnt, und kläre die Details rechtzeitig mit deinem Treuhänder oder deiner Treuhänderin. 

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Saldosteuersatzmethode

  • Neu kannst du mehr als zwei Saldosteuersätze verwenden, wenn die jeweiligen Tätigkeiten mindestens 10 Prozent deines steuerbaren Gesamtumsatzes ausmachen.
  • Mischbranchenregelungen und die 50-Prozent-Regel entfallen.
  • Wichtig: Wechsle von der effektiven Methode zur Saldosteuersatzmethode? Dann sind Vorsteuerkorrekturen nötig.

Online-Pflicht

  • Ab 1. Januar 2025 sind alle MWST-pflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihre Abrechnungen digital über das ePortal der ESTV einzureichen. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse oder Branche.
  • Die papierbasierte Einreichung von Abrechnungen entfällt vollständig. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über die notwendige technische Infrastruktur verfügen, um die Anforderungen zu erfüllen.
  • Übergangsfristen gibt es nicht. Solltest du deine Buchhaltung bisher manuell oder nicht digitalisiert führen, ist es ratsam, rechtzeitig auf eine geeignete Software umzusteigen.

Tipp: Prüfe frühzeitig, ob deine aktuelle Buchhaltungssoftware mit dem ePortal kompatibel ist. Nutze die Testmöglichkeiten im ePortal, um deine Prozesse vorab auf die Online-Abrechnung umzustellen. Weiterführende Informationen und Anleitungen findest du direkt bei der ESTV: Zur ESTV.

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Missbräuchliche Konkurse: Strengere Regeln für mehr Transparenz

  • Handelsregisterämter können bei Verdacht die Erneuerung der Verzichtserklärung auf eine Revisionsstelle verlangen.
  • Neu: Öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge werden konsequent auf Konkurs vollstreckt.

Tipp: Sichere deine Buchhaltung und Dokumentation ab, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und auf Nachfragen vorbereitet zu sein.

Sozialversicherungen: Höhere Leistungen, angepasste Grenzbeträge

Neue Beträge ab 2025

  • Der Grenzbetrag für geringfügige Einkommen steigt auf CHF 2’500.
  • Kinderzulagen werden auf CHF 215 und Ausbildungszulagen auf CHF 268 erhöht. Arbeitgeber müssen diese Änderungen automatisch umsetzen.
  • Der BVG-Koordinationsabzug wird auf CHF 26’460 angepasst, die obere Limite des Jahreslohns auf CHF 90’720.
  • Neu: Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag steigt auf CHF 530.
  • Die AHV/IV-Renten werden um 2,9 Prozent erhöht.

Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung

Steuerabzüge und Nachzahlungen

  • Maximaler Steuerabzug bei Vorsorgeeinrichtungen: CHF 7’258.
  • Ohne Zugehörigkeit: CHF 36’288.
  • Neue Möglichkeit: Ab 2025 kannst du Nachhol-Einzahlungen in die Säule 3a bis zu 10 Jahre rückwirkend

Tipp: Plane Nachhol-Einzahlungen in die Säule 3a gezielt ein, um Steuervorteile zu nutzen. Sprich mit deinem Treuhänder über die beste Strategie für dein Unternehmen.

Weitere Änderungen und Digitalisierung

  • Der Mindestzinssatz für die berufliche Vorsorge bleibt 2025 bei 1,25 Prozent.
  • Neue Regelung für Subventionen: Als Subvention ausgewiesene Mittel führen zu einer Vorsteuerkürzung.
  • Emissionsrechte: Der Erwerb von CO₂-Zertifikaten zwischen Schweizer Unternehmen unterliegt künftig der Bezugssteuer.
  • Digitalisierung: Ab 2025 können Erwerbsausfallentschädigungen online beantragt werden.

Tipp: Stelle sicher, dass deine Buchhaltungssoftware und Prozesse fit für die Digitalisierung sind. So sparst du Zeit und reduzierst manuelle Fehler. 

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Fazit: Frühzeitig planen und optimal vorbereitet sein

Die Gesetzesänderungen 2025 bringen viele Neuerungen, die KMU betreffen. Damit du gut vorbereitet bist, solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Macht eine jährliche MWST-Abrechnung für dein Unternehmen Sinn?
  2. Könntest du von der neuen Saldosteuersatzmethode profitieren?
  3. Sind die Kinder- und Ausbildungszulagen in deinem Unternehmen korrekt angepasst?
  4. Planst du Nachhol-Einzahlungen in die Säule 3a?
  5. Ist deine Buchhaltungssoftware für die neuen Online-Anforderungen gerüstet?

Tipp: Kläre offene Fragen frühzeitig mit deinem Treuhänder oder deiner Steuerberaterin. Plane idealerweise ein Beratungsgespräch, damit dein KMU optimal auf die Änderungen vorbereitet ist.

 

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