Berufliche Vorsorge – Wann, wie, was, wo?

3 Min
30.03.2023 07:00:00

Wenn du ein neues Team-Mitglied einstellst, stellt sich die Frage, ist die Person BVG pflichtig oder nicht? Und vielleicht hast du dich auch schon gefragt, wie die Versicherung eigentlich den Abzug, welcher dann zu je 50 % von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen wird, berechnet.

Meistens läuft es so, dass du jemanden einstellst und deiner Versicherungsberaterin oder -berater alle relevanten Informationen deiner neuen Arbeitskraft gibst. Doch a) müssen diese Informationen korrekt sein und b) ist es immer interessant selber zu wissen, wie es eigentlich funktioniert.

Deshalb erklären wir dir kurz die wichtigsten Punkte zur BVG (obligatorische Versicherung, der alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmenden in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis, das länger als drei Monate dauert, beitreten müssen).
 

Wer BVG-pflichtig?

Die Abkürzung BVG steht für Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Die Versicherung ist obligatorisch für alle AHV-pflichtigen Personen, die sich in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis befinden, das länger als drei Monate dauert. Auch wenn eine Probezeit vertraglich vereinbart wurde, beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag. 

Ab wann ist man BVG-pflichtig?

  1. Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (dito AHV). Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität. Hier wird noch ein eher kleiner Betrag von maximal CHF 35 Franken einbezahlt. 
  2. Ab dem 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres. Jetzt beginnt das eigentliche Alterssparen – das heisst, die einzuzahlenden Beträge werden jetzt grösser.
  3. Jahreslohn: Höher als CHF 22'050 (exkl. Überstundenentschädigungen und andere unregelmässige Zulagen!). Auch bei einem auf wenige Monate oder Wochen befristeten Arbeitsverhältnis musst du BVG abrechnen, wenn der Jahreslohn hochgerechnet dieser Summe entspricht. 

Wir empfehlen dir, dein Team-Mitglied beim Anstellungsgespräch zu fragen, bei welcher Versicherung er aktuell versichert ist. Er oder sie benötigt einen QR-Einzahlungsschein für die frühere arbeitgebende Instanz, damit diese das BVG-Kapital an die neue Kasse überweisen kann. Für gewöhnlich behält die aktuelle Versicherung das Geld maximal sechs Monate. Danach wird es an die «Stiftung Auffangeinrichtung BVG» überwiesen.

Wie wird der BVG-Abzug berechnet?

Normalerweise meldest du den Jahreslohn der Versicherung und du erhältst eine Übersicht mit den Leistungen und Abzügen für die arbeitnehmende und die arbeitgebende Person. Hier eine Muster-Berechnung (denn diese kann zum Teil etwas variieren):

Ausgangsbasis

AHV-pflichtige Lohnsumme: CHF 60'000

Alter der Frau: 37

Eintrittsschwelle (Jahr 2023): Pensionskasse = CHF 22'050 / Koordinationsabzug = CHF 25‘725 (der Koordinationsabzug stellt sicher, dass nicht Beiträge erhoben werden, für die bereits die 1. Säule aufkommt)

Berechnung

Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug = CHF 34'275

Versicherter Lohn = CHF 34'275 pro Jahr

Altersgutschrift: 10 Prozent vom versicherten Lohn = CHF 3427.50 pro Jahr

Kosten für Mitarbeiterin (50 Prozent) nur Sparteil = CHF 1713.75 pro Jahr = CHF 142.80 pro Monat

Kosten für arbeitgebende Instanz (50 Prozent) nur Sparteil = CHF 1713.75 / Jahr = CHF 142.80 / Monat

(Die Risikobeiträge und die Verwaltungskosten sind hier nicht berücksichtigt. Auch diese werden zu je 50 Prozent von der arbeitgebenden Instanz und Arbeitnehmenden bezahlt.)

Beispiel bei befristetem Arbeitsverhältnis:

Du stellst vom 1. März bis 1. November einen Berater ein, also für neun Monate. Dieser hat ein Arbeitspensum von 50 Prozent und erhält dafür einen monatlichen Bruttolohn von CHF 2300. Somit bekommt er für diese neun Monate einen Totallohn von CHF 20‘700. ABER für das BVG ist der Jahreslohn massgebend. Dieser beträgt CHF 27'600 und liegt somit über der Eintrittschwelle. Du musst diesen Arbeitnehmer also beim BVG anmelden.

Was muss ich der Versicherung melden?

  • Effektiver Jahreslohn = Lohn, der auch auf dem Lohnausweis als «Bruttolohn» sowie «AHV-pflichtige Lohnsumme» ersichtlich ist. Auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.
  • Angaben der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters:
    • Name, Vorname, Adresse
    • Geburtsdatum
    • AHV-Nummer
    • Zivilstand
  • Seit wann die Person bei dir angestellt ist
  • Arbeitspensum in Prozent

Beachte, dass du den gesamten Jahreslohn angeben musst. D. h. wenn jemand seit August bei dir arbeitet, meldest du nicht den Lohn vom August bis Dezember, sondern den Jahreslohn, den die verdienen würde, wenn sie seit Januar bei dir arbeiten würde.

Bei welcher Versicherung melde ich Mitarbeitende an?

Es gibt viele verschiedene Versicherungen, bei den du deine Mitarbeitenden beim BVG anmelden kannst. Wichtig: die günstigste Variante ist nicht immer die Beste! Es sind die Leistungen im Todesfall, bei Invalidität, der Sparbeitrag, die Verwaltungskosten sowie die Renten zu beachten. Hole darum unbedingt Vergleichsofferten ein, lass dich beraten und lass dich vor allem nicht zu einer Entscheidung drängen.

Vollversicherung oder teilautonome Vorsorgelösung?

Du kannst für dein Team entweder eine Vollversicherung abschliessen oder eine sogenannte Teilautonomie. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, Unterteilungen zu machen, wenn du beispielsweise den Kader anders versichern möchtest als die restlichen Mitarbeitenden.

Bei der Vollversicherung steht die Sicherheit im Zentrum. Vorsorgeleistungen und Verzinsungen sind zu hundert Prozent durch die Versicherung gedeckt. Ausserdem wird in diesem Modell eine moderate Verzinsung gewährleistet. Allerdings können die Altersguthaben nur mit einer konservativen Anlagestrategie angelegt werden, was eine weniger hohe Rendite zur Folge haben kann. 

Auch bei der teilautonomen Lösung sind die Risiken bei Tod oder Invalidität gedeckt. Hier haben Unternehmen und Mitarbeitende gewisse Mitgestaltungsmöglichkeiten, vor allem wenn es um die Wahl der Anlagen geht. Das Altersguthaben profitiert direkt von den Kapitalmarktentwicklungen. Damit ergeben sich Chancen auf langfristig höhere Renditen, aber auch das Risiko von Wertverlusten. 

Wir empfehlen dir, dich von deiner Versicherung beraten zu lassen, welches Modell am besten die Bedürfnisse deines Unternehmens abdeckt.