Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung inkl. Merkblatt

2 Min
23.12.2024, 09:47:37

Für eine korrekte Lohnbuchhaltung musst du verschiedene Beitragssätze und Grenzbeträge der Sozialversicherungen berücksichtigen. Hier findest du die wichtigsten Kennzahlen und Grundlagen kompakt zusammengefasst.

AHV/IV/EO Beiträge für Angestellte

Für Erwerbstätige beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auf dem massgebenden Lohn Beiträge an AHV, IV und EO erhoben.

Die Beiträge sind unverändert:

AHV     8.7 %

IV         1.4 %

EO       0.5 %

Total   10.6 % (Arbeitgeber UND Arbeitnehmer)

Die arbeitgebende Instanz sowie die beschäftigte Person zahlen jeweils die Hälfte des Totalbetrags, wobei der Anteil der Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen wird.

AHV/IV/EO Beiträge für Selbständige

Als Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungen dient bei Selbstständigerwerbenden das im Beitragsjahr erzielte Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Steuerbehörde. Der AHV/IV/EO-Satz ist tiefer als bei Angestellten: Er beträgt unverändert maximal 10 Prozent – je nach Jahreseinkommen (sinkende Beitragsskala für Selbständigerwerbende).

Berufliche Vorsorge – Wann, wie, was, wo?

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung wird bei allen AHV-versicherten Arbeitnehmenden abgerechnet. Der ALV-Beitrag von 2.2 Prozent wird bis zu einem Jahreslohn von 148‘200 Franken angewendet.

3. Säule

Wer nach der Pensionierung zusätzlich Geld erhalten möchte, kann freiwillig eine dritte Säule einrichten. Den einbezahlten Betrag kannst du von deinen privaten Steuern abziehen. Für die Säule 3b gibt es keine Obergrenzen. Wie viel du in die Säule 3a einzahlen kannst, ist allerdings limitiert: Selbstständigerwerbende können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens einzahlen, maximal jedoch 36’288 Franken – sofern sie nicht BVG-versichert sind. Für Angestellte mit Pensionskasse gilt für Einzahlungen in die Säule 3a ein gesetzlich festgelegter jährlicher Maximalbetrag. Den aktuell gültigen Höchstbetrag findest du beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Eine 3a Säule kann frühestens 5 Jahre vor Pensionierung zurückbezahlt werden. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist nicht möglich, d.h. die 3a Säule wird vollständig aufgelöst.

Tipp: Eröffne mehrere (maximal 4) Säule 3a Konten. So kannst du dein 3a Vermögen auf mehrere Konten verteilen und gleichzeitig das Risiko diversifizieren.

Nachträgliche Einkäufe 3. Säule

Unter bestimmten Voraussetzungen können Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden. Dies kann beispielsweise Personen betreffen, die in einzelnen Jahren keine oder nur teilweise Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge eingezahlt haben.

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