Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung 2023

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21.12.2022 22:21:02

Pünktlich zum neuen Jahr werden einige der Beitragssätze für die Sozialversicherungen neu festgelegt. Damit du deine Lohnbuchhaltung trotzdem problemlos erledigen kannst, haben wir dir die wichtigsten Kennzahlen hier zusammengefasst. 

AHV/IV/EO Beiträge für Angestellte

Die Beitragspflicht beginnt für erwerbstätige Personen am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Im Jahr 2023 sind das deine Mitarbeitende mit Jahrgang 2005 oder älter. Das heisst: Auch wenn jemand erst am 31. Dezember 2023 seinen oder ihren 18. Geburtstag feiert, bezahlt die Person trotzdem ab Januar 2023 AHV/IV/EO Beiträge auf das Erwerbseinkommen. 

Die Beiträge sind wie folgt:

AHV     8.7 %
IV         1.4 %
EO       0.5 %
Total   10.6 % (Arbeitgeber UND Arbeitnehmer)

Die arbeitgebende Instanz sowie die beschäftigte Person zahlen jeweils die Hälfte des Totalbetrags, wobei der Anteil der Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen wird.

AHV/IV/EO Beiträge für Selbständige

Als Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungen dient bei Selbstständigerwerbenden das im Beitragsjahr erzielte Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Steuerbehörde. Der AHV/IV/EO-Satz ist tiefer als bei Angestellten: Er beträgt maximal 10 Prozent – je nach Jahreseinkommen.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung wird bei allen AHV-versicherten Arbeitnehmenden abgerechnet. Der ALV-Beitrag von 2.2 Prozent wird bis zu einem Jahreslohn von 148‘200 Franken angewendet. Wer mehr verdiente, musste bisher zusätzlich einen Solidaritätsabzug leisten. Dieser wird per 1. Januar 2023 abgeschafft, das heisst, ab dem 1. Januar entfällt dieser Anteil.

3. Säule

Wer nach der Pensionierung zusätzlich Geld erhalten möchte, kann freiwillig eine dritte Säule einrichten. Den einbezahlten Betrag kannst du von deinen privaten Steuern abziehen. Für die Säule 3b gibt es keine Obergrenzen. Wie viel du in die Säule 3a einzahlen kannst, ist allerdings limitiert: Selbstständigerwerbende können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens einzahlen, maximal jedoch 35'280 Franken – sofern sie nicht BVG-versichert sind. Für Angestellte wird der Maximalbetrag 2023 auf 7’056 Franken erhöht (2022 lag er bei 6883 Franken).

Merkblatt: Kennzahlen Sozialversicherung 2023

Hier findest du eine Übersicht über alle Kennzahlen für deine Lohnbuchhaltung zum Download.

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