Sozialversicherungs-Kennzahlen für die Lohnbuchhaltung 2024

2 Min
11.01.2024 15:50:40

Pünktlich zum neuen Jahr werden einige der Beitragssätze für die Sozialversicherungen neu festgelegt. Damit du deine Lohnbuchhaltung trotzdem problemlos erledigen kannst, haben wir dir die wichtigsten Kennzahlen hier zusammengefasst. 

AHV/IV/EO Beiträge für Angestellte

Die Beitragspflicht beginnt für erwerbstätige Personen am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Im Jahr 2024 sind das deine Mitarbeitende mit Jahrgang 2006 oder älter. Das heisst: Auch wenn jemand erst am 31. Dezember 2024 seinen oder ihren 18. Geburtstag feiert, bezahlt die Person trotzdem ab Januar 2024 AHV/IV/EO Beiträge auf das Erwerbseinkommen.

Die Beiträge sind wie folgt:

AHV     8.7 %
IV         1.4 %
EO       0.5 %
Total   10.6 % (Arbeitgeber UND Arbeitnehmer)

Die arbeitgebende Instanz sowie die beschäftigte Person zahlen jeweils die Hälfte des Totalbetrags, wobei der Anteil der Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen wird.

AHV/IV/EO Beiträge für Selbständige

Als Berechnungsgrundlage der Sozialversicherungen dient bei Selbstständigerwerbenden das im Beitragsjahr erzielte Einkommen aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Meldung erfolgt automatisch durch die Steuerbehörde. Der AHV/IV/EO-Satz ist tiefer als bei Angestellten: Er beträgt maximal 10 Prozent – je nach Jahreseinkommen.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung wird bei allen AHV-versicherten Arbeitnehmenden abgerechnet. Der ALV-Beitrag von 2.2 Prozent wird bis zu einem Jahreslohn von 148‘200 Franken angewendet. Wer mehr verdiente, musste bisher zusätzlich einen Solidaritätsabzug leisten. Dieser wird per 1. Januar 2023 abgeschafft, das heisst, ab dem 1. Januar entfällt dieser Anteil.

3. Säule

Wer nach der Pensionierung zusätzlich Geld erhalten möchte, kann freiwillig eine dritte Säule einrichten. Den einbezahlten Betrag kannst du von deinen privaten Steuern abziehen. Für die Säule 3b gibt es keine Obergrenzen. Wie viel du in die Säule 3a einzahlen kannst, ist allerdings limitiert: Selbstständigerwerbende können bis zu zwanzig Prozent ihres Einkommens einzahlen, maximal jedoch 35'280 Franken – sofern sie nicht BVG-versichert sind. Für Angestellte bleibt der Maximalbetrag 2024 unverändert auf 7’056 Franken.

Nachträgliche Einkäufe 3. Säule

Gemäss Medienmitteilung der Bundesverwaltung vom 22. November 2023 sollen künftig Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren

keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen können. Die Änderung der Verordnung ist in der Vernehmlassung und dauert bis zum 6. März 2024. Wir sind gespannt wie es weitergeht und halten euch auf dem laufenden.

 

Merkblatt: Kennzahlen Sozialversicherung 2024

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