Zahlungsfrist bei Rechnungen in der Schweiz: Was gilt?
Artikel aktualisiert am 29. September 2026
Zahlungsausfälle sind nervig. Damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt, musst du deine Debitoren im Griff haben. Das beginnt bei der Zahlungsfrist: Welche Frist in der Schweiz gilt, ab wann eine Rechnung überfällig ist und wie du eine sinnvolle Frist festlegst, erfährst du hier.
Kurz gesagt: In der Schweiz gibt es keine allgemeine gesetzliche Zahlungsfrist von 10, 14 oder 30 Tagen. Entscheidend ist, was du mit deiner Kundschaft vereinbart hast. Fehlt eine Vereinbarung, ist die Rechnung gemäss Art. 75 OR grundsätzlich sofort fällig. In Verzug kommt deine Kundschaft dann aber in der Regel erst durch eine Mahnung (Art. 102 OR). Ab dem Verzug schuldet sie fünf Prozent Verzugszins pro Jahr (Art. 104 OR).
Gibt es in der Schweiz eine gesetzliche Zahlungsfrist?
Nein. Das Obligationenrecht (OR) schreibt keine feste Anzahl Tage für die Bezahlung einer Rechnung vor.
Massgebend ist Art. 75 OR: Ist die Zeit der Erfüllung weder durch Vertrag noch durch die Natur des Rechtsverhältnisses bestimmt, kann die Erfüllung sogleich geleistet und gefordert werden. Die Zahlungsfrist ergibt sich also aus eurer Vereinbarung und nicht aus dem Gesetz.
Drei Begriffe werden dabei oft vermischt:
- Fälligkeit: Ab diesem Zeitpunkt darfst du die Zahlung verlangen.
- Zahlungsfrist: Die Zeitspanne, die du deiner Kundschaft für die Zahlung einräumst, zum Beispiel 30 Tage.
- Zahlungsverzug: Deine Kundschaft hat trotz Fälligkeit nicht bezahlt und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Verzug sind erfüllt. Erst ab dann läuft Verzugszins.
Wichtig: Fälligkeit und Verzug sind zwei verschiedene Zeitpunkte. Eine Rechnung kann fällig sein, ohne dass deine Kundschaft schon in Verzug ist.
Was gilt, wenn keine Zahlungsfrist vereinbart ist?
Dann ist die Rechnung grundsätzlich sofort fällig (Art. 75 OR). Du darfst die Zahlung also sofort verlangen, spätestens mit der Rechnung.
Sofort fällig heisst aber nicht sofort im Verzug. Ohne vereinbarten Zahlungstermin kommt deine Kundschaft erst in Verzug, wenn du sie mahnst (Art. 102 Abs. 1 OR). Erst ab dann kannst du Verzugszins verlangen.
Sind 10, 14 oder 30 Tage Pflicht oder nur üblich?
Keine dieser Fristen ist gesetzlich vorgeschrieben, eine einheitliche Regelung gibt’s hier nicht. 10, 14, 20 oder 30 Tage sind in der Praxis verbreitete Fristen, die ihr frei vereinbart. Auch eine gesetzliche Höchstfrist von 30 Tagen gibt es nicht.
Kann ich meine Zahlungsfrist selbst festlegen?
Ja, aber sie sollte vereinbart sein und nicht nur einseitig auf der Rechnung stehen. Das Gesetz lässt euch bei der Wahl der Frist frei. Rechtlich zählt, was zwischen dir und deiner Kundschaft abgemacht ist.
Mach dir deshalb Gedanken über die Zahlungsfrist, schon bevor du die erste Rechnung ausstellst. Am saubersten hältst du sie vor dem Auftrag fest, zum Beispiel in der Offerte, im Vertrag oder in deinen AGB, sofern diese gültig in den Vertrag einbezogen wurden. Damit eine Frist als „verabredeter Verfalltag“ nach Art. 102 Abs. 2 OR gilt, muss sie zwischen euch vereinbart oder aufgrund der Vereinbarung bestimmbar sein. Eine Frist, die erst auf der Rechnung erscheint, genügt dafür nicht automatisch.
Dasselbe gilt für Sonderkonditionen wie Skonto oder Anzahlungen: Sie gelten nur, wenn ihr sie vereinbart habt.
Wie wird eine Zahlungsfrist berechnet?
Zwei Regeln aus dem OR genügen für die meisten Rechnungen:
- Der Starttag zählt nicht mit. Läuft die Frist ab Rechnungsdatum, beginnt die Zählung am Folgetag. Die Frist endet am letzten Tag (Art. 77 OR).
- Sonntag oder Feiertag verschiebt das Ende. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag oder einen am Erfüllungsort staatlich anerkannten Feiertag, gilt der nächste Werktag (Art. 78 OR).
Beispiel: Du stellst am Freitag, 2. Oktober 2026, eine Rechnung mit „zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum“. Der 2. Oktober zählt nicht mit. Der 30. Tag ist Sonntag, 1. November 2026. Damit endet die Frist am Montag, 2. November 2026.
Am einfachsten für beide Seiten ist ein konkretes Fälligkeitsdatum an einem Werktag: „Zahlbar bis 2. November 2026“ ist eindeutiger als „zahlbar innert 30 Tagen“.
Ab wann ist eine Rechnung überfällig und wann beginnt der Verzug?
Im Alltag gilt eine Rechnung als überfällig, sobald die Frist abgelaufen und das Geld nicht da ist. Rechtlich entscheidend ist aber, ab wann deine Kundschaft in Verzug ist. Das hängt davon ab, ob ihr einen Zahlungstermin vereinbart habt.
| Situation | Zahlung verlangen ab | Verzug ab | Verzugszins ab |
|---|---|---|---|
| Keine Frist vereinbart | Sofort (Art. 75 OR) | Mahnung (Art. 102 Abs. 1 OR) | Verzugsbeginn |
| Zahlungstermin vorher vereinbart, z. B. in der Offerte | Am vereinbarten Zahlungstag | Ablauf dieses Tages, ohne Mahnung (Art. 102 Abs. 2 OR) | Verzugsbeginn |
| Frist steht nur auf der Rechnung | Je nach Einzelfall | Unklar. Sicher bist du mit einer Mahnung nach Ablauf | Verzugsbeginn |
Verzugszins läuft nie rückwirkend ab dem Rechnungsdatum, sondern erst ab dem Moment, in dem der Verzug eingetreten ist.
Muss ich eine Mahnung schicken?
Das kommt darauf an, ob ein Zahlungstermin vereinbart wurde:
- Termin vereinbart: Habt ihr einen bestimmten Verfalltag abgemacht, kommt deine Kundschaft mit Ablauf dieses Tages in Verzug. Eine Mahnung ist dafür nicht nötig (Art. 102 Abs. 2 OR).
- Kein Termin vereinbart: Nennt nur die Rechnung eine Frist oder gar keine, braucht es in der Regel eine Mahnung, damit der Verzug eintritt (Art. 102 Abs. 1 OR).
Praxisbeispiel: Stell dir vor, du leitest einen Handwerksbetrieb. Für deine im Januar geleistete Arbeit stellst du Anfang Februar eine Rechnung aus – Zahlungsfrist 30 Tage. Mitte März stellst du fest, dass die Rechnung immer noch nicht beglichen wurde. Habt ihr die Zahlungsfrist schon in der Offerte vereinbart, ist dein Kunde grundsätzlich mit Ablauf der Frist in Verzug, ohne dass du mahnen musst. Stand die Frist nur auf der Rechnung, bist du mit einer Mahnung auf der sicheren Seite. Bezahlt der Kunde erst Anfang April, wartest du drei Monate auf dein Geld, nachdem du die Arbeit geleistet hast. Gerade kleinere Betriebe trifft das hart, da sie auf das Geld angewiesen sind.
Ist die Frist abgelaufen, prüfst du zuerst den Zahlungseingang. Fehlt das Geld, erinnerst du deine Kundschaft freundlich oder mahnst sie. Wie du dabei vorgehst und eine Mahnung formulierst, erfährst du im Artikel Mahnung schreiben in der Schweiz.
Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?
Der gesetzliche Verzugszins beträgt fünf Prozent pro Jahr (Art. 104 Abs. 1 OR). Er gilt auch dann, wenn für die Forderung vertraglich ein tieferer Zins vereinbart ist. Habt ihr vertraglich mehr als fünf Prozent vereinbart, darfst du diesen höheren Zins auch während des Verzugs verlangen (Art. 104 Abs. 2 OR).
Beispiel: Deine Kundschaft ist mit CHF 2’000.00 während 60 Tagen in Verzug. Der Verzugszins beträgt CHF 16.44 (CHF 2’000.00 × fünf Prozent × 60 / 365 Tage).
Wie lege ich eine sinnvolle Zahlungsfrist fest?
Egal ob Schreinerei, Bäckerei oder Anwaltsbüro: Die Kontrolle der Zahlungseingänge ist für die Liquidität deiner Firma das A und O. Welche Frist passt, hängt unter anderem von deiner Branche, der Auftragsgrösse, deiner Liquidität und der Kundenbeziehung ab. Eine kürzere Frist bringt das Geld schneller auf dein Konto. Eine längere Frist kann bei langjähriger Kundschaft oder grossen Aufträgen üblich sein.
Unabhängig von der Anzahl Tage helfen diese Punkte:
- Vorher vereinbaren: Halte die Zahlungsfrist in Offerte, Vertrag oder AGB fest.
- Konkretes Datum nennen: „Zahlbar bis …“, idealerweise an einem Werktag.
- Einheitlich bleiben: Gleiche Fristen für gleiche Kundengruppen verhindern Diskussionen.
- Neukundschaft absichern: Du möchtest kein Risiko eingehen und auf dem Trockenen sitzen? Dann überprüfe bei Neukunden die Bonität oder lass dir die erste Leistung vorauszahlen. Eine Vorauszahlung oder Anzahlung musst du vorher mit deiner Kundschaft vereinbaren.
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Häufige Fragen zu Zahlungsfristen
Wie lange ist die gesetzliche Zahlungsfrist in der Schweiz?
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Zahlungsfrist. Ohne Vereinbarung ist eine Rechnung nach Art. 75 OR grundsätzlich sofort fällig.
Sind 30 Tage Zahlungsfrist gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. 30 Tage sind eine verbreitete, frei vereinbarte Frist. Es gibt weder eine gesetzliche Standardfrist noch eine gesetzliche Höchstfrist von 30 Tagen.
Darf ich eine Zahlungsfrist von zehn Tagen verlangen?
Ja. Du kannst mit deiner Kundschaft jede Frist vereinbaren, auch zehn Tage oder Zahlung bei Lieferung. Halte sie am besten schon in Offerte, Vertrag oder AGB fest.
Was gilt, wenn auf der Rechnung keine Zahlungsfrist steht?
Dann ist die Rechnung grundsätzlich sofort fällig. In Verzug ist deine Kundschaft aber in der Regel erst, wenn du sie mahnst.
Ab wann ist eine Rechnung überfällig?
Im Alltag, sobald die Frist abgelaufen ist. In Verzug ist deine Kundschaft bei einem vorher vereinbarten Zahlungstermin mit Ablauf dieses Tages, sonst grundsätzlich erst nach einer Mahnung.
Wie rechne ich „zahlbar innert 30 Tagen“?
Der Tag des Fristbeginns zählt nicht mit. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag oder anerkannten Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag (Art. 77 und 78 OR).
Wie hoch ist der Verzugszins in der Schweiz?
Fünf Prozent pro Jahr gemäss Art. 104 OR, ab Beginn des Verzugs. Ein vertraglich höherer Zins gilt auch während des Verzugs.
Kommt meine Kundschaft automatisch in Verzug, wenn die Frist auf der Rechnung abläuft?
Nicht automatisch. Ohne Mahnung in Verzug kommt sie mit Ablauf eines Zahlungstermins, den ihr vorher vereinbart habt, zum Beispiel in der Offerte. Steht die Frist nur auf der Rechnung, hängt es vom Einzelfall ab. Auf der sicheren Seite bist du mit einer Mahnung nach Ablauf.
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