Feiertage und Teilzeit: So entschädigst du Mitarbeitende korrekt - mit gratis Leitfaden
In der Schweiz sind die Regeln nicht immer einfach. Besonders bei Teilzeit oder Stundenlohn braucht es klare Vorgaben – sonst gibt’s schnell Diskussionen. Hier erfährst du, worauf du achten musst.
Nur der 1. August ist garantiert
Der einzige landesweit bezahlte Feiertag ist der 1. August. An diesem Tag erhalten alle Arbeitnehmenden Lohn – egal ob sie im Stunden- oder Monatslohn sind.
Alle anderen Feiertage bestimmt jeder Kanton selbst. Acht Tage dürfen pro Jahr den Sonntagen gleichgestellt werden.
💡 Wichtig: Die Feiertage unterscheiden sich je nach Kanton – manchmal sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Prüfe den Feiertagskalender deiner Region.
Teilzeit im Monatslohn
Wenn ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt, erhalten deine Mitarbeitenden im Monatslohn den vollen Lohn.
Fällt der Tag auf einen arbeitsfreien Tag, besteht kein Anspruch, ausser es ist vertraglich anders geregelt.
Viele KMU rechnen Feiertage prozentual zum Pensum ab. Beispiel: Bei 60 Prozent Pensum erhalten Mitarbeitende 60 Prozent der Feiertage.
Teilzeit im Stundenlohn
Für Mitarbeitende im Stundenlohn gilt: Nur der 1. August ist gesetzlich bezahlt.
Ansonsten besteht nur ein Anspruch, wenn du das vertraglich regelst.
Üblich ist ein Feiertagszuschlag von 2,3 bis 3 Prozent – zusätzlich zum Stundenlohn.
Beispiel:
Stundenlohn CHF 30.00 → Zuschlag 2,97 Prozent = CHF 0.89 extra pro Stunde.
Tipp für deinen Arbeitsvertrag:
„Mitarbeitende im Stundenlohn erhalten einen Feiertagszuschlag von 2,97 Prozent als pauschale Abgeltung für gesetzlich anerkannte Feiertage.“
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Feste oder flexible Arbeitstage?
- Feste Einsätze: Feiertag fällt auf einen Arbeitstag → voller Lohn.
- Flexible Einsätze: Feiertage werden anteilsmässig zum Pensum gerechnet. Beispiel: 50 Prozent Pensum = fünf Feiertage pro Jahr.
Es gibt zwei gängige Methoden zur Berechnung:
- Wertmethode: Feiertage werden unabhängig vom Wochentag anteilsmässig vergütet.
- Zeitmethode: Nur Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, werden berücksichtigt.
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Sonderfälle beachten
- Feiertag während den Ferien: Wird nicht als Ferientag gezählt. Du musst einen zusätzlichen Ferientag gewähren.
- Feiertag fällt auf freien Tag: Kein Anspruch – ausser anders geregelt.
Gesamtarbeitsverträge (GAV) beachten
In Branchen wie Bau, Gastro oder Coiffeur gelten oft Gesamtarbeitsverträge. Diese enthalten klare Regeln zur Feiertagsentschädigung – und stehen über individuellen Vereinbarungen.
Prüfe, ob dein Unternehmen einem GAV untersteht.
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Fazit
- Nur der 1. August ist schweizweit gesetzlich geregelt
- Monatslohn: Feiertage werden bezahlt, wenn sie auf Arbeitstage fallen
- Stundenlohn: Nur mit vertraglicher Regelung, meistens mit Zuschlag
- Flexible Einsätze? Feiertage anteilsmässig berechnen
- GAV und kantonale Regeln beachten
- KLARA macht die Abrechnung einfacher und transparenter
Jahreslohnmeldungen: Worauf muss ich achten?
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